(Quelle: Mross/DJV)

Wolf

Der Wolf in Deutschland. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Wolf sind auf dieser Seite zusammengestellt. Zudem gibt es Links zu Broschüren, Publikationen und Pressemeldungen. Ebenso zu finden: Video von betroffenem Weidetierhalter und Tiersteckbrief.

Status Quo

Nach offiziellen Angaben haben im November 2024 in Deutschland 209 Rudel, 46 Paare und 19 Einzeltiere gelebt (www.dbb-wolf.de). Aufgrund des Meldeverzugs ist in diesen Zahlen nicht der Zuwachs des Jahres 2024 enthalten. Daher entsprechen die gemeldeten Zahlen einem Wolfsbestand von rund 1.783 Wölfen zum Jahresbeginn 2024. Mit 236 Einwohnern pro Quadratkilometer ist Deutschland ein dicht besiedeltes Industrieland. Das macht Wolfsmanagement zur Herausforderung. Zum Vergleich Schweden, in dem nur 24 Einwohner pro Quadratkilometer leben: Das Land hat ein Viertel mehr Fläche, aber nur ein Viertel der Zahl an Wölfen.

Besonders viele Wölfe gibt es in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Niedersachsen. Insbesondere dort nehmen die Konflikte stark zu. Derzeit ist der Wolf über die FFH-Richtlinie in Deutschland noch streng geschützt. Der DJV fordert eine Herabstufung des Schutzstatus auf „geschützt“.

Ein erster Schritt ist getan: Ende September 2024 haben die Botschafter der EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, für eine Absenkung des Schutzstatus für den Wolf in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“ gestimmt. Der Weg ist geebnet, damit die EU-Kommission die FFH-Richtlinie entsprechend anpassen kann.

Die Herausforderung

Mit Ausbreitung des Wolfes kommt es vermehrt zu Konflikten mit der Weidetierhaltung. Manche Wölfe überwinden systematisch Weidezäune und erbeuten Schafe, Ziegen, sogar Kühe und Pferde. Besonders problematisch: Jungtiere erlernen dieses Verhalten und etablieren es andernorts, wenn sie ein neues Rudel gründen.

Im Jahr 2022 wurden rund 4.400 Weidetiere von Wölfen getötet – ein neuer Rekord. Herdenschutzmaßnahmen sind kosten- und personalintensiv, entlang von Deichen oder im alpinen Bereich oftmals unmöglich. Besonders im ländlichen Raum sinkt die Akzeptanz für den Wolf. Gleichzeitig geben viele Nutztierhalter auf. Das ist schlecht für den Naturschutz im Offenland, denn ohne extensive Beweidung sterben viele Arten lokal aus.

Die von Bundesumweltministerin Steffi Lemke im Oktober 2023 angekündigten „rechtssicheren und zügigen Schnellabschüsse“ nachweislich übergriffiger Wölfe haben den Praxistest nicht bestanden. Bisher haben Gerichte alle Anträge abgelehnt.

Das fordert der DJV

Damit Mensch und Wolf möglichst konfliktfrei zusammenleben können, braucht es ein echtes Wildtiermanagement. In Kombination mit Herdenschutzmaßnahmen wie Zäunen oder Herdenschutzhunden ist die Jagd ein wichtiges Instrument. Der DJV fordert für den Wolf:

  1. Rechtssichere Schnellabschüsse, die zügig umsetzbar sind.
  2. Entwicklung und Umsetzung eines regional differenzierten Bestandsmanagements – das im Koalitionsvertrag der Ampelregierung festgeschrieben ist.

Eck- und Standpunkte zum Wolf

Wolf
Wolf (Quelle: Rolfes/DJV)

Erscheinungsbild des Wolfes

  • Der Wolf kann mit Hundeartigen, die in Größe und Erscheinungsbild ähnlich sind (z.B. Schäferhund) oder dem Goldschakal verwechselt werden.
  • Er ist aber hochbeiniger und hat einen kräftigeren Körperbau, die Ohren sind klein, der Schwanz wird zumeist herabhängend getragen.
  • Der Schädel ist breiter als der eines Hundes, die Augen sind leicht schräg gestellt.
  • Das Haarkleid variiert von grau bis graugelb oder sandfarben.
    Gewicht: Rüde bis zu 50 kg, Fähe bis zu 45 kg.

Lebensraum des Wolfes

  • Ursprünglich war der Wolf in ganz Europa verbreitet. Direkte Konkurrenzsituationen zwischen Mensch und Wolf führten zur Ausrottung in vielen europäischen Ländern. Vorkommen gibt es heute wieder in Portugal, Spanien, Frankreich, Deutschland, Italien, dem Balkan, Polen, Baltikum, Russland, Skandinavien.
  • Seit den 1990er Jahren sind immer wieder Wölfe über die polnische Grenze nach Deutschland eingewandert. Mittlerweile ist der Wolf in vielen Bundesländern wieder heimisch geworden. Die Hauptvorkommen liegen in Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen.
  • Wölfe sind sehr anpassungsfähig und leben in Rudeln. Sie sind nicht zwangsläufig an Waldhabitate gebunden. Oftmals werden Truppenübungsplätze als Primärlebensräume besiedelt.
  • Die Reviergrößen sind von der verfügbaren Nahrung abhängig: Polen: 150-350 km², Oberlausitz ca. 150 km².

Bestand und Stellung im zoologischen System

  • Mit Stand November 2022 sind in Deutschland 161 Rudel, 43 Paare und 21 sesshafte Einzeltiere bestätigt. Die Populationsentwicklung verläuft sehr dynamisch. Beigefügte Karte zeigt die Wolfsvorkommen in Deutschland im Monitoringjahr 2021/2022 (Quelle: BfN, Stand: 28. November 2022)
  • Klasse: Säugetiere (Mammalia); Ordnung: Raubtiere (Carnivora); Familie: Hundeartige (Canidae); Gattung: Echte Hunde (Canis); Art: Grauwolf (Canis lupus)

Rechtsstatus des Wolfes

Der Wolf hat in Deutschland folgenden gesetzlichen Schutzstatus:

Internationales Recht: Washingtoner Artenschutzabkommen (Anh. II); Berner Konvention (Anh. II)

Europäisches Recht: FFH-Richtlinie (Anh. II und IV); EG-Verordnung 338/97 (Anh. II)

Bundesrecht: Bundesnaturschutzgesetz (streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 i.V. mit § 44 Abs. 1; Zugriffs- und Besitzverbote); Tierschutzgesetz

Lebende oder tote Wölfe oder deren Teile in Besitz zu nehmen und deren Verarbeitung, z.B. das Präparieren, ist strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe (§ 71a Abs. 1 Nr. 2a BNatSchG). Wer lebende oder tote Wölfe oder deren Teile zum Kauf anbietet, verkauft oder kauft, begeht ebenfalls eine Straftat (§ 71 Abs. 2 BNatSchG) und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden.

Landesrecht: In Sachsen unterliegt der Wolf dem Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit!

Siehe hierzu Sächsisches Jagdgesetz und Sächsische Jagdverordnung; Sächsisches Naturschutzgesetz; Sächsische Wolfsmanagementverordnung

Nahrung des Wolfes

  • Erwachsene Wölfe benötigten etwa 2-3 kg Fleisch/Tag.
  • Wölfe besitzen ein breites Nahrungsspektrum, von Aas über Kleinsäuger bis zu großen Huftieren. Diese sind in Mitteleuropa vor allem Reh-, Rot- und Schwarzwild.
  • Abhängig von der regional vorherrschenden Nutztierhaltung werden zunehmend Schafe und Ziegen gerissen, vermehrt in jüngster Zeit Rinder und auch Pferde.

Fortpflanzung und Lebensweise des Wolfes

  • Wölfe leben im Familienverband (Rudel), bestehend aus dem Elternpaar, Jährlingen und Welpen,
  • Paarungszeit (Ranz) ist Januar bis März, nach etwa 63 Tagen werden 4 bis 7 Junge in einem Bau geboren,
  • Die Jungen sind in den ersten 14 Tagen blind und werden 6 bis 8 Wochen gesäugt.
  • Bereits im 3. Lebensmonat begleiten sie die Eltern bei den Beutezügen. Im Sommer des Folgejahres verlassen sie die Eltern und wandern auf der Suche nach einem eigenen Revier ab.
  • Geschlechtsreife: im 2. Lebensjahr.
  • Wölfe haben ein hoch entwickeltes Sozialverhalten mit ausgeprägtem Kommunikationsverhalten.

Krankheiten/Gefahren für den Wolf

  • Tollwut, Hundestaupe, Parvovirose, Räude, Borreliose u.a. (vgl. Hunde)
  • Lebenserwartung: ca. 10-13 Jahre. Die Sterblichkeit bis zum 2. Jahr beträgt unter mitteleuropäischen Verhältnissen etwa 20-30 Prozent.
  • Verkehrsunfälle sind die häufigste unnatürliche Todesursache


Weiterführende Informationen

 

Der DJV hat Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Wolf zusammengefasst.
Der DJV hat Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Wolf zusammengefasst. (Quelle: Rolfes/DJV)

Der Wolf polarisiert. Die Rückkehr des Wolfes hat vielfach positive Emotionen geweckt. Aus der Ferne betrachtet tendieren viele Menschen zu einer gewissen Euphorie. Anderseits führt die Rückkehr zu immer mehr Konflikten im ländlichen Raum.

Nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) sowie der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) umfasste der Wolfsbestand im Monitoringjahr 2019/2020 128 Rudel, 35 Paare und 10 territoriale Einzeltiere. Die durch den Wolf am häufigsten besiedelten Bundesländer sind Brandenburg, Sachsen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Das Wachstum der Population betrug im Zeitraum 2000 – 2015 jährlich 36 Prozent. Dabei gibt es große regionale Unterschiede (Reinhardt et al. 2021). Pro Wolfsrudel leben europaweit durchschnittlich etwa 8 Tiere. Nach Schätzungen des DJV werden im Frühsommer 2021 insgesamt etwa 2.000 Wölfe in Deutschland leben.

Die Übergriffe auf Nutztiere haben in den vergangenen 13 Jahren rasant zugenommen. Waren es im Jahr 2007 etwa 30 Fälle, ist die Zahl im Jahr 2019 auf 887 Fälle gestiegen. Die meisten Übergriffe fanden in Niedersachsen (192), Brandenburg (167), Schleswig-Hol- stein (136) und Sachsen (135) statt. Im Jahr 2007 hatten Wölfe etwa 100 Nutztiere verletzt oder getötet, 2016 wurde die Grenze von 1.000 erstmals überschritten, 2019 stieg die Zahl auf 2.894 Nutztiere. Dabei handelt es sich bei 88% der Tiere um Schafe oder Ziegen, bei 7% um Gehegewild und bei 4% um Rinder, vereinzelt auch Pferde (DBBW 2020).

Die Mindesthöhe für einen wolfssicheren Zaun ist von 1,20 auf 1,40 Meter erhöht worden. Doch auch diese Zaunhöhe haben Wölfe bereits übersprungen. Kritiker äußern, dass eine stufenweise Erhöhung der Zäune eher einen Trainingseffekt für die physisch robusten und intelligenten Wölfe darstellt.

Wie Zäune tatsächlich gebaut werden müssen, damit Wölfe sie nicht überwinden können, zeigt das Gutachten des Bundeslandwirtschaftsministeriums über Mindestanforderungen zur Haltung von Säugetieren (2014), etwa in Zoos. Es empfiehlt für Hundeartige wie den Wolf: "Es sind Umzäunung mit Überhang nach innen, auch glatte Wände bzw. Gräben mög- lich. Vor allem kleine Arten, wie Füchse und Schakale, aber auch Wölfe, wenn sie Kämpfen ausweichen wollen, klettern und springen äußerst hoch (bis zu 2,80 Meter). Fast alle Arten graben, deshalb sind die Umzäunung bzw. Wände mit Fundament und Untergrabschutz von mindestens 60 Zentimeter Tiefe zu versehen."

Säugetiergutachten vom BMEL (7. Mai 2014), Kapitel 21.5 Hunde (S. 186) - Hinweise zu Gehegen:

https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierschutz/GutachtenLeitlinien/Haltung Saeugetiere.pdf? blob=publicationFile

Mit einem Zuwachs der Wolfspopulation von über 30 Prozent pro Jahr nehmen die Konflikte zu. Das Naturschutzrecht ist als reines Schutzrecht konzipiert, da geht es nur ganz am Rande um die Lösung von Konflikten. Das Jagdrecht hingegen ist von seiner Grund- konzeption sowohl Schutzrecht als auch Instrument zur Lösung von Konflikten und zum Ausgleich von Interessen. Mit dem Wolf im Jagdrecht wird eine Grundlage ge- schaffen, um bundesweit gültige Managementmaßnahmen auf Basis des Koalitionsvertrages der Bundesregierung zu erarbeiten. Wenn es um die "Entnahme" von Wölfen geht, ist das Jagdrecht das bessere Instrument. Jedenfalls, sofern es nicht nur um besondere Einzelfälle geht.

Es ist wichtig, einen vernünftigen Umgang mit dem Wolf zu finden, insbesondere um die Akzeptanz in der Gesellschaft zu erhalten. Neben Herdenschutzmaßnahmen und Entschädi- gungszahlungen für Nutztierhalter wird dabei mittelfristig auch eine Entnahme eine Rolle spielen. Dafür sind die Jäger prädestiniert, denn nur sie sind flächendeckend vertreten, haben nötige Ortskenntnis, richtige Ausrüstung und Ausbildung. Der DJV lehnt Vorstöße wie in Südwestdeutschland ab, über Behörden bewaffnete Eingreiftrupps installieren zu wollen. Nur wenn der Jagdausübungsberechtigte notwendige Managementmaßnahmen nicht umsetzen kann oder möchte, sollten Behörden eingreifen können.

Auch Arten aus Anhang IV der FFH-Richtlinie und solche, die nicht im "günstigen Erhalt- ungszustand" sind, können ins Jagdrecht aufgenommen werden. Sie können allerdings keine Jagdzeit bekommen. Die FFH-Richtlinie schreibt nur ein bestimmtes Schutzniveau vor - wie die Mitgliedsstaaten dies umsetzen bleibt ihnen überlassen. Einige Arten, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet sind und keinen "günstigen Erhaltungszustand" haben, unter- liegen in Deutschland bereits dem Jagdrecht, etwa Luchs, Wisent, Wildkatze oder Fisch- otter. Das ist europarechtlich zulässig, solange sie keine Jagdzeit bekommen.

Auch bei Anhang-IV-Arten können Ausnahmen vom strengen Schutz gemacht werden. Die Gründe dafür sind in Art. 16 der FFH-RL festgelegt. Dazu gehören insbe- sondere die Sicherheit des Menschen, der Schutz von Nutztieren und die Abwehr von ernsten wirtschaftlichen Schäden. Voraussetzung ist, dass der „günstige Erhaltungszustand“ nicht beeinträchtigt wird. Sofern dieser noch nicht erreicht ist, darf die Ausnahme das Erreichen des günstigen Erhaltungszustandes nicht verhindern.

Von den Ausnahmemöglichkeiten können die EU-Mitgliedsstaaten Gebrauch machen, sie müssen es aber nicht. So hat Deutschland im Bundesnaturschutzgesetz (§ 45 Abs. 7) lediglich vier der fünf Ausnahmetatbestände umgesetzt. Der fünfte – die selektive und streng kontrollierte Entnahme von einzelnen Exemplaren, ohne dass damit Schäden ver- hindert werden – ist in Deutschland nicht umgesetzt. Eine solche Ausnahme müsste in Deutschland konsequenterweise im Jagdrecht umgesetzt werden. Das Naturschutzrecht ist von seiner Konzeption her ein Schutzrecht, während das Jagdrecht von vorneherein stärker auf die Regelung von Konflikten und den Ausgleich von Interessen ausgerichtet ist.

Der günstige Erhaltungszustand einer Art ist in der europäischen Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie (FFH-RL) definiert. Man versteht darunter die Gesamtheit der Einflüsse, die sich langfristig auf die Verbreitung und die Größe der Population der betreffenden Art in einem bestimmten Gebiet auswirken können. Die Kriterien dafür sind in Art. 1 Buchst. i der FFH-Richtlinie genannt. Eine Art soll demnach langfristig überleben können, das Verbreitungsgebiet soll nicht kleiner werden und der Lebensraum ausreichend groß sein.

Die Feststellung, ob diese Kriterien erfüllt sind, orientiert sich an wildbiologischen Erkennt- nissen. Gemäß des im Auftrag der EU-Kommission erarbeiteten Leitfadens der LCIE (2008) reichen 1.000 erwachsene Tiere für einen "günstigen Erhaltungszustand" einer isolierten Population aus. Bei einer Population, die im genetischen Austausch mit anderen Popula- tionen steht, gilt eine Grenze von 250 Tieren. Ländergrenzen, die Grenzen der EU-Mit- gliedsstaaten oder biogeographische Regionen spielen dabei keine Rolle.

Über die Entwicklung der einzelnen Arten (Tiere und Pflanzen) und Lebensräume müssen die EU-Mitgliedsstaaten der Kommission alle sechs Jahre Bericht erstatten. Diese Berichte dienen dazu, sich einen Überblick zu verschaffen, wie die europäischen Naturschutzricht- linien wirken und wie sich Arten und Lebensräume entwickeln. Für die Entscheidung über Ausnahmen vom strengen Schutz muss der günstige Erhaltungszustand aber sehr viel häufiger (nämlich immer dann, wenn es darauf ankommt, z.B. weil ein Wolf entnommen werden soll) festgestellt werden. Zuständig sind dafür die Behörden der einzelnen Bundes- länder, auch wenn es sich beim Bundesnaturschutzgesetz um Bundesrecht handelt und damit europäisches Recht umgesetzt wird.

Wir fordern eine Statusänderung von Anhang IV „streng geschützt“ zu Anhang V „bedingt geschützt“, mit der Möglichkeit des Verwaltungshandelns. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass jeder Jäger Wölfe jagen kann. Auch bei Anhang-V-Arten muss der günstige Er- haltungszustand gewahrt bleiben. Aber wir müssen den derzeitigen sehr schnell verlaufen- den Veränderungen Rechnung tragen: Die Anzahl der in Deutschland lebenden Wölfe und Wolfsrudel nimmt kontinuierlich zu, dies ist seit Jahren ein sehr dynamischer Prozess.

Wölfe breiten sich auch in anderen europäischen Ländern immer mehr aus.

Wir wollen für die Zukunft vorbereitet sein. Unser Land ist dicht besiedelt. Begegnun- gen zwischen Menschen und Wölfen werden immer wahrscheinlicher, die Konflikte nehmen zu. Wer dogmatisch - trotz valider Datengrundlage - am Anhang IV klammert, der setzt die Akzeptanz im ländlichen Raum aufs Spiel. Die Praxis im Umgang mit anderen Tierarten, wie Biber oder Kormoran, die sich ebenfalls ausbreiten und dadurch zu vermehrten Problemen führen, hat gezeigt, dass ein frühzeitiges Handeln notwendig ist.

Nach unserer Auffassung erfüllt der Wolf nicht mehr die Kriterien für die Aufnahme in Anhang IV der FFH-Richtlinie, die in Art. 1 Buchst. g der FFH-Richtlinie niedergelegt sind. Das Bundesamt für Naturschutz sieht das allerdings anders.

Mit dem Konzept, das unter wissenschaftlicher Beratung von Prof. Dr. Dr. Sven Herzog (Universität Dresden) entstanden ist, möchte das Aktionsbündnis den berechtigten Forder- ungen von Grundeigentümern und Landnutzern zum Wolf mehr Gewicht verleihen.

Demnach ist das Wolfsvorkommen in Deutschland Teil einer baltisch-osteuropäischen Population mit mittlerweile mehr als 8.500 Individuen, deren günstiger Erhaltungszustand zweifelsfrei gesichert ist. Die Verbände regen ein aktives Bestandsmanagement nach dem Vorbild der skandinavischen oder französischen Schutzjagd an.

Basis für das aktive Bestandsmanagement ist eine wildökologische Raumplanung in drei Kategorien:

  1. In Wolfsschutzarealen soll sich der Wolf unbeeinflusst entwickeln können, etwa in großen Waldgebieten, auf Truppenübungsplätzen oder großen Schutzgebieten mit geringer menschlicher Besiedlung und extensiver Weidetierhaltung.
  2. In Wolfsmanagementarealen soll der Wolf grundsätzlich toleriert sein, seine Bestände aber auf Basis der individuellen Akzeptanzgrenzen in den Ländern reduziert werden.
  3. In Wolfsausschlussarealen sollen territoriale Wolfsrudel nicht toleriert werden, insbesondere in Hinblick auf die Gefahrenabwehr. Dazu gehören urban geprägte Bereiche, Gebiete mit Weidetierhaltung (inklusive Deiche) oder der alpine Raum.

Grundlage des Managements ist ein vorab festgelegter Akzeptanzbestand: Die einzelnen Bundesländer sollen ihren individuellen Beitrag zum günstigen Erhaltungszustand der europäischen Wolfspopulation leisten und zugleich eine Grenze definieren, die eine natur- schutzfachlich dringend notwendige Weidetierwirtschaft weiterhin garantiert.

Schäden durch Wolfsrisse müssten auch bei einer Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht nicht gezahlt werden, weder vom Jagdpächter noch von der Jagdgenossenschaft. Denn Wild- schadensersatz gibt es nur für Schäden an Grundstücken (einschließlich der darauf wachs- enden Pflanzen), aber nicht für gerissene Weidetiere. Und außerdem sind Grundstück- schäden gar nicht bei allen Wildtieren ersatzpflichtig, sondern nur bei denen, die ausdrück- lich genannt sind: Schalenwild, Wildkaninchen und Fasanen. Die Rückkehr des Wolfes ist in erster Linie ein gesellschaftliches Anliegen. Daher sollten Weidetierhalter aus öffentlichen Mitteln entschädigt werden.

Die fortschreitende Wiederbesiedlung Deutschlands zeigt uns, dass der Wolf in unserer Kulturlandschaft bestens zurecht kommt. Als Habitatgeneralist findet er hier Lebensraum und ausreichend Beute. Die Frage ist nicht, ob er artgerecht in der Kulturlandschaft leben kann, sondern ob er die Akzeptanz der Bevölkerung findet. Der Wolf muss lernen, sich von Menschen und Nutztieren fern zu halten.

Durch das Fehlverhalten von Menschen (z.B. Fütterung) werden Wildtiere in Siedlungsnähe gelockt und gewöhnen sich an den Menschen. Das muss unbedingt vermieden werden.

Der Wolf ist extrem anpassungsfähig, hat keine natürliche Scheu vor dem Menschen, keine natürlichen Feinde und in Deutschland eine ausreichende Nahrungsgrundlage. Das dichte Straßennetz führt allerdings dazu, dass der Straßenverkehr für Wölfe in Deutschland die häufigste Todesursache ist.

Wenn wir es zulassen, wird der Wolf vermutlich jegliche Räume wieder besiedeln. Dies bestätigt auch eine aktuelle Studie zum Habitatpotenzial in Deutschland (Kramer-Schadt et al. 2020). Der Wolf ist eine neugierige Art, er testet seine Grenzen aus. Es ist kein Zufall, dass der Wolf immer wieder auch nachts in Städten gesichtet werden kann. Dieses Verhalten wird jedoch von der Bevölkerung nicht akzeptiert.

Der DJV verurteilt das illegale Töten von Wölfen und distanziert sich ausdrücklich von schwarzen Schafen. Leider erlangen diese Ausnahmen die größte Aufmerksamkeit.

Wirksame und durchführbare Lösungen gibt es derzeit noch nicht, es gibt ein Pilotprojekt in Schleswig-Holstein. Schäferverbände gehen davon aus, dass sich Deichschafe grundsätz- lich vor Wölfen schützen lassen, wenn genügend Geld für Personal und Sachmittel zur Verfügung steht. Dann müssten sich allerdings auch die Bewirtschaftungsformen ändern: So müsste tagsüber eine Behütung der Schafe, ggf. auch mit Herdenschutzhunden, statt- finden und nachts jeweils eine Einpferchung. Problematisch könnte das Verhalten von Herdenschutzhunden in Deichbereichen sein, die auch touristisch genutzt werden. Bei den Almen ist die Situation noch anspruchsvoller.

Im Februar 2020 ist nach monatelangem Streit in der Koalition die Novelle des Bundes- naturschutzgesetzes in Kraft getreten. Sie beinhaltet eine Erleichterung der Entnahme von auffälligen Wölfen sowie Regelungen bei der Mitwirkung von Jagdausübungs- berechtigten im Falle der Durchführung von zugelassenen Entnahmen. Dies kann im Extremfall den Abschuss eines ganzen Rudels bedeuten, wenngleich jeder Abschuss einzeln genehmigt werden muss. Beschlossen wurden zudem ein Fütterungsverbot für Wölfe sowie die Verpflichtung der Behörden zur Entnahme von Wolfshybriden aus der freien Natur.

Einzelfragen zu der Änderung sind noch umstritten und zum Teil Gegenstand von gericht- lichen Verfahren. Aktuell erarbeiten das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium gemeinsam einen Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz beim Wolf.

Die Novellierung ist aus Sicht des DJV lediglich ein erster Schritt in Richtung eines aktiven Wolfsmanagements. Die Länder haben nun einen etwas weiteren Handlungs- spielraum. Ziel muss es aber sein, den Wolf vom Naturschutzgesetz ins Bundesjagdgesetz zu überführen. Das Jagdrecht ist sowohl ein Schutzrecht als auch ein Instrument zum Ausgleich von Interessen.

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Frage-und-Antwort-Papier zum Wolf (Stand: Februar 2021)

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Wolfnachweis in der Königsbrücker Heide (Sachsen) mit Wildkamera
Wolfnachweis in der Königsbrücker Heide (Sachsen) mit Wildkamera (Quelle: Noltenius/LJV Sachsen)

Der Wolf erschließt sich mit hoher Geschwindigkeit neue Lebensräume und hat sich insbesondere in Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fest etabliert. Der Wolf gehört zur heimischen Fauna. Deutschland ist zu seinem Schutz international verpflichtet (u.a. FFH-Richtlinie Anhänge II und IV).

Nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz umfasste der Wolfsbestand im Monitoringjahr 2020/21 (01.05. - 30.04.) 157 Rudel, 27 Paare und 19 territoriale Einzeltiere. Die meisten Rudel leben demnach in Brandenburg (49), gefolgt von Niedersachsen (35) und Sachsen (29) (BfN 2021). Die Population nimmt seit vielen Jahren exponentiell zu. Der jährliche Zuwachs liegt bei etwa 30 Prozent, wobei es große regionale Unterschiede gibt (Reinhardt et al. 2021). Pro Wolfsrudel leben europaweit durchschnittlich etwa acht Tiere. Nach Schätzungen des DJV werden im Frühsommer 2022 insgesamt etwa 2.000 Wölfe in Deutschland leben. Der DJV fordert in Ergänzung der Monitoringstandards die Ausarbeitung wissenschaftlich fundierter Populationsmodelle, um die Anzahl von den in Deutschland lebenden Wölfen realitätsgetreu und zeitnah abzubilden.

Die deutsch-westpolnische Subpopulation lebt nach Ansicht zahlreicher Experten an der Westgrenze des zusammenhängenden nordosteuropäisch/baltischen Wolfsvorkommens, welches sich zügig ausbreitet und dessen günstiger Erhaltungszustand nie in Frage stand (u. a. Czarnomska et al. 2013, Herzog & Guber 2018). Der DJV fordert die Bundesregierung auf, die Schwellenwerte für die Populationsentwicklung zu definieren, wonach der günstige Erhaltungszustand festzustellen ist. Ein genetischer Austausch zwischen Subpopulationen innerhalb des nordosteuropäischen/baltischen Vorkommens ist vielfach nachgewiesen, auch besteht Austausch mit anderen Populationen wie der apenninisch-alpinen Population und in Polen mit weiteren (Sub)-Populationen (Szewczyk 2019, 2021). Der DJV fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass transparent offen gelegt wird, ob bereits ein signifikant positiver Effekt auf die genetische Vielfalt nachgewiesen werden kann.

Sichtbeobachtungen und Nahbegegnungen nehmen mit steigender Zahl der Wölfe zu, auch Nutztierrisse häufen sich (DBBW 2021). Damit kommt es zu mehr Konflikten. Der Wolf hat keine natürliche Scheu vor dem Menschen (BfN 2017). In unserer Kulturlandschaft wird er sich nicht selbst regulieren, solange seine Lebensraumkapazität nicht erreicht ist. Der DJV weist ausdrücklich darauf hin, dass nach allen bisherigen Erfahrungen die wirtschaftlich-soziale Akzeptanzgrenze sicher vor der biologischen Akzeptanzgrenze des Wolfes erreicht sein wird bzw. in einigen Regionen des Landes bereits erreicht ist. In Deutschland mit der weltweit höchsten Wolfsdichte ist dieser Aspekt wichtiger denn je.

Geeignete Vergrämungsmaßnahmen fehlen. Eine Aufrüstungsspirale beim Herdenschutz kann nicht länger zu Lasten der Betroffenen gehen. Weidetierhaltung ist ein wichtiges Instrument der Landschaftspflege, z.B. für den Erhalt von Heideflächen oder Trocken- und Magerrasen. Auf Küstendeichen und hoch gelegenen Almen sind Weidetiere durch Zäunung jedoch nicht zu schützen, wodurch sich erhebliches Konfliktpotential ergibt. Gleiches gilt für Grünlandregionen mit hoher Weidetierdichte oder die Lebensräume des ebenfalls heimischen Muffelwildes. So ist in der niedersächsischen Göhrde das Muffelwildvorkommen, das eines der ältesten und genetisch wertvollsten war, nach Rückkehr der Wölfe in diese Region nunmehr erloschen.

Der DJV bewertet die letzte Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes Anfang 2020 lediglich als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Der DJV begrüßt den Passus im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, den Bundesländern künftig „europarechtskonform ein regional differenziertes Bestandsmanagement zu ermöglichen“. Auf dieser Basis fordert der DJV die politischen Akteure auf, schnellstmöglich mit der EU-Kommission zentrale Fragen zu klären und dann umgehend zu handeln:

  • Wie sieht ein „europarechtskonformes“ Bestandsmanagement in Deutschland aus? Anders als Deutschland regulieren Frankreich oder Schweden den Wolfsbestand bereits erheblich, obwohl er dort ebenfalls über Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt ist.
     
  • Was bedeutet ein „regional differenziertes Management“ des Wolfs in Deutschland? Die Bundesregierung muss Stellung beziehen, ob dafür die Herabstufung des Schutzstatus für Deutschland oder einzelne Bundesländer notwendig ist.
     

Darüber hinaus fordert der DJV:

  • Ein regional differenziertes, aktives Bestandsmanagement auf Grundlage ökologischer und sozioökonomischer Kriterien. Das Zusammenleben von Weidetieren, Mensch und Wolf sowie die Verantwortung gegenüber anderen Wildtieren muss so ausgestaltet sein, dass trotz fortschreitender Ausbreitung der Wolfspopulation möglichst wenige Konflikte auftreten.
     
  • Den Wolf in den Katalog der jagdbaren Arten des Bundesjagdgesetzes aufnehmen. Es braucht abschließende Regelungen für den Umgang mit dem Wolf, um die Trennung der Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht aufrecht zu erhalten.
     
  • Spielräume der FFH-Richtlinie nutzen. Artikel 16 bietet den EU-Mitgliedsstaaten Möglichkeiten, die Deutschland bislang auf Bundesebene ignoriert und in Frage stellt.
     
  • Initiative zur Lockerung des Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene ergreifen. Der Wolf sollte baldmöglichst aus Anhang IV (strenger Schutz) in Anhang V (Schutz mit erweiterten Möglichkeiten des aktiven Managements) der FFH-Richtlinie überführt werden. In diesem Zusammenhang sollten auch die Kriterien für die regelmäßigen Monitoringberichte überarbeitet werden. Diese berücksichtigen artspezifische Eigenschaften nur unzureichend. Die aktuellen Kriterien lassen kaum valide Bewertungen für reproduktionsfreudige, anpassungsfähige und weit wandernde Arten wie den Wolf zu. 
     
  • Ein umfassendes Wildtiermanagement etablieren. Wildbiologische, naturschutzfachliche und jagdpraktische Fragen müssen geklärt werden. So beispielsweise die Auswirkungen des Wolfes auf Wildtiere oder die Barrierewirkung wolfssicher gezäunter Flächen auf das Wander- und Ausbreitungsverhalten anderer Tierarten. Ziel ist es, einen artenreichen, gesunden Wildtierbestand zu sichern und genetischen Austausch zu gewährleisten. Dies gilt für Beutetiere gleichermaßen wie für den Wolf. Hierfür müssen auch die derzeit in Deutschland noch bestehenden Rotwildbewirtschaftungsgebiete aufgelöst werden. Die Entwicklung von Wildschäden in Wald und Feld unter zunehmendem Einfluss des Wolfes muss untersucht werden.
     
  • Schaffung wolfs(rudel)freier Gebiete zur Erhaltung einer naturverträglichen Weidewirtschaft, der Deichpflege und zur Sicherung von durch den Wolf gefährdeten Tierarten bzw. gegen die Verschlechterung ihrer Lebensräume.
     
  • Populationsmodelle entwickeln. Die Zahl der in Deutschland lebenden Wölfe ist realitätsgetreu abzubilden. Hierzu ist die Ausarbeitung wissenschaftlich fundierter Populationsmodelle entscheidend.
     
  • Erhaltungszustand beurteilen. Der Erhaltungszustand des Wolfes muss jährlich auf Populationsebene (d.h. grenzüberschreitend auf wissenschaftlicher Grundlage, aber notfalls auch ohne gemeinsames Management oder Monitoring) beurteilt werden. Die Verbindung zu benachbarten Populationen ist zu berücksichtigen.
     
  • Transparenz sicherstellen. Die Monopolstellung des Senckenberg-Instituts für DNA-Analysen und Deutung von Subpopulationen muss aufgelöst werden – sie widerspricht dem Transparenzgedanken, sorgt für Misstrauen in der Bevölkerung und beschleunigt den Akzeptanzverlust.
     
  • Solides Monitoring national ausbauen und grenzüberschreitend aufbauen. Hierzu ist die Einbindung der Jägerschaft entscheidend: das Beispiel Niedersachsen belegt die Vorzüge einer aktiven und federführenden Rolle der Jäger für ein solides und belastbares Monitoring. Die Zahl der von den Ländern ernannten im Monitoring „erfahrenen Personen“ muss sich analog zum Populationswachstum des Wolfsbestandes erhöhen.
     
  • Klare Regelungen für den Umgang mit schwer verletzten Wölfen. Das ist beispielsweise wichtig bei Unfällen im Straßenverkehr und sollte bundesweit geregelt werden. Einige Länder haben hier bereits wegweisende Regelungen gefunden (z.B. Nds. WolfsVO).
     
  • Notstandsregelung für Wolfsangriffe. Diese müssen Vorgaben aus dem Strafgesetzbuch und dem Bürgerlichen Gesetzbuch sinnvoll ergänzen. Ziel ist Rechtssicherheit für Halter von Jagdhunden und Nutztieren.
     
  • Ausgleich von Schäden durch Wölfe an Jagdhunden gesetzlich regeln und aus öffentlichen Mitteln begleichen.


Quellen:

AFN/ Aktionsbündnis Forum Natur (2022): Wildtiermanagement Wolf. Handlungsvorschlag für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft Deutschlands. 3. völlig überarbeitete Auflage. 52 S.

BfN/ Bundesamt für Naturschutz (2017): Wolfsverhalten – Einschätzung und Handlungsempfehlungen für ein Management. Natur und Landschaft 92 (11): 516-517.

BfN/ Bundesamt für Naturschutz (2021): Aktuelle Wolfszahlen: Bundesweit 157 Rudel bestätigt. URL: https://www.bfn.de/pressemitteilungen/aktuelle-wolfszahlen-bundesweit-157-rudel-bestaetigt (gesehen am: 02.12.2021).

Czarnomska, S. D. et al. (2013): Concordant mitochondrial and microsatellite DNA structuring between Polish lowland and Carpathian Mountain wolves. Conservation Genetics 14: 573-588.

DBBW/Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2021): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2020. 40 S.

Herzog, S. und S. Guber (2018): Der naturschutzrechtliche Populationsbegriff als Maßstab zur Beurteilung des Erhaltungszustandes einer Art gem. § 45 Abs. 7 S. 2 BNatSchG erläutert am Beispiel des Wolfes (Canis lupus). Natur und Recht 40: 682–688.

Kramer-Schadt, S., Wenzler, M., Gras, P. und F. Knauer (2020): Habitatmodellierung und Abschätzung der potentiellen Anzahl von Wolfsterritorien in Deutschland. BfN-Skript 556. 30 S.

Linnell J., Salvatori, V. and L. Boitani (2008): Guidelines for population level management plans for large carnivores in Europe. A Large Carnivore Initiative for Europe report prepared for the European Commission. Rom.

Reinhardt, I. et al. (2021): Erkenntnisse zur Wiederausbreitung des Wolfs in Deutschland. Natur und Landschaft 96 (1): 19-26.

Szewczyk, M. et al. (2019): Dynamic range expansion leads to establishment of a new, genetically distinct wolf population in Central Europe. Scientific reports, Dec 12; 9(1): 19003.

Szewczyk, M. et al. (2021): Genetic support for the current discrete conservation unit of the Central European wolf population. https://bioone.org/journals/wildlife-biology/volume-2021/issue-2/wlb. 00809/Genetic-support-for-the-current-discrete-conservation-unit-ofthe/10.2981/wlb.00809.full.

 

Berlin, DJV-Präsidium 17. März 2022 

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DJV-Wolfsposition 2022

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AFN 10-Punkte-Programm zur Zukunft des Wolfes in Deutschland

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Videos und Pressemeldungen zum Wolf

Was sagen Betroffene?

Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere haben in den vergangenen Jahren rasant zugenommen. Besonders häufig trifft es Schafe und Ziegen – tödliche Angriffe auf Rinder und Pferde gibt es ebenfalls. Leidtragende sind vor allem Weidetierhalter. Die Folgen sind teils so verehrend, dass Existenzen vom Wolf bedroht sind.


Wolfsangriffe gefährden Küstenschutz

Schafe sind absolut notwendig für den Küstenschutz. Sie befestigen Deiche, die tausende Menschen vor Überschwemmung schützen. Immer häufiger kommt es auf Deichen zu Wolfsattacken, wie hier auf Hahnöfersand. Trotz Zäunen gelingt es dem Wolf, Nutztiere zu reißen. Unter diesen Umständen sehen Schäfer keine Zukunft für eine weitere Bewirtschaftung. Deshalb kann es kein „weiter so“ mit der aktuellen Wolfspolitik mehr geben. Wir fordern die Umsetzung des Koalitionsvertrags mit einem regional differenzierten Bestandsmanagement.


Schnellabschüsse für Wolf gescheitert: ernüchternde Bilanz nach einem Jahr

Nutztierhaltern schnell und unbürokratisch helfen, Schnellabschüsse von Problemwölfen praxisnah und rechtssicher ermöglichen: Das hatte Bundesumweltministerin Steffi Lemke im Rahmen ihrer Bundespressekonferenz am 12. Oktober 2023 öffentlich versprochen. Die Bilanz nach einem Jahr: Leere Worte, Gerichte haben alle Anträge zu Fall gebracht. DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke fordert deshalb die Bundesumweltministerin auf, endlich zu handeln, Nutztierhaltern wirklich zu helfen und Rechtssicherheit für Schnellabschüsse herzustellen.


DJV protestiert mit Aktionen in Berlin gegen gescheiterte Schnellabschüsse für Wölfe

Zum Jahrestag der gescheiterten Schnellabschüsse für verhaltensauffällige Wölfe fordert DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke die Bundesumweltministerin auf: „Frau Lemke, machen Sie Ihre Hausaufgaben!“ Bis heute wurden alle Anträge vor Gericht zu Fall gebracht, es wurde noch kein Wolf entnommen. Die Nutztierhalter wurden in ihrer Hoffnung auf schnelle Hilfe bitter enttäuscht. Der DJV hat mit aufmerksamkeitsstarken Aktionen auf die Missstände hingewiesen und das Thema zurück auf die Agenda im politischen Berlin gebracht.

Alle Pressemeldungen des Deutschen Jagdverbands zum Thema Wolf.

Wolfsattacke auf Jagdhund, Haus- oder Nutztier: klare Notstandsregelung ist notwendig.
Wolfsattacke auf Jagdhund, Haus- oder Nutztier: klare Notstandsregelung ist notwendig. (Quelle: Rolfes/DJV)

Tödliche Wolfsattacke auf Jagdhund in Brandenburg jetzt bestätigt

20.12.2024, Berlin, DJV

DNA-Nachweis liegt nun vor. DJV fordert von Parteien, sich für klare Notstandsregelungen zu positionieren. Ebenso für ein praktikables, rechtssicheres, regional differenziertes Bestandsmanagement.

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Waffenrecht, Wolf oder Waldumbau im Fokus: DJV-Kernforderungen zur Bundestagswahl 2025 jetzt online.
Waffenrecht, Wolf oder Waldumbau im Fokus: DJV-Kernforderungen zur Bundestagswahl 2025 jetzt online. (Quelle: Dominic Bieri/Unsplash/DJV)

DJV veröffentlicht Kernforderungen zur Bundestagswahl

12.12.2024, Berlin, DJV

Waffenrecht, Wolf oder Waldumbau: 11 zentrale Anliegen aus jagdlicher Sicht sind jetzt online.

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DJV fordert die EU-Kommission nun auf, den Schutzstatus EU-weit so bald wie möglich anzupassen.
DJV fordert die EU-Kommission nun auf, den Schutzstatus EU-weit so bald wie möglich anzupassen. (Quelle: Rolfes/DJV)

Schutzstatus des Wolfes wird abgesenkt

3.12.2024, Berlin, DJV

Änderung der Berner Konvention hat zunächst keine praktische Auswirkung, ist jedoch Voraussetzung für Anpassung der FFH-Richtlinie. DJV begrüßt ersten Schritt hin zu aktivem Wolfsmanagement.

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Bei den BfN-Wolfszahlen fehlt der komplette Wolfsnachwuchs aus dem Jahr 2024 und damit die aktuelle Anzahl der Rudel.
Bei den BfN-Wolfszahlen fehlt der komplette Wolfsnachwuchs aus dem Jahr 2024 und damit die aktuelle Anzahl der Rudel. (Quelle: Rolfes/DJV)

BfN veröffentlicht veraltete Wolfszahlen

27.11.2024, Berlin, DJV

270 statt 209 Rudel: DJV kritisiert Wolfspolitik auf Basis veralteter Zahlen. Nutztierrisse sind zuletzt um knapp ein Drittel gestiegen auf über 5.700 Tiere. Regional differenziertes Bestandsmanagement muss umgesetzt werden.

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DJV kritisiert, dass die Europäische Union und Deutschland mit veralteten Wolfszahlen argumentieren.
DJV kritisiert, dass die Europäische Union und Deutschland mit veralteten Wolfszahlen argumentieren. (Quelle: Bernhardt/DJV)

DJV bemängelt veraltete Wolfszahlen

21.11.2024, Berlin, DJV

Die Initiative für Großraubtiere in Europa ist gegen Herabstufung des Schutzstatus für Wolf. DJV kritisiert Hinhaltetaktik und verweist auf rasant steigende Zahl von Wölfen und Rissen in Deutschland.

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Im Fokus des DJRT 2024: Waffengesetzänderungen, Wolf, Landesjagdgesetz RLP und Bundeswaldgesetz.
Im Fokus des DJRT 2024: Waffengesetzänderungen, Wolf, Landesjagdgesetz RLP und Bundeswaldgesetz. (Quelle: TingeyInjuryLawFirm/Unsplash/DJV)

Deutscher Jagdrechtstag gibt Empfehlungen zu aktuellen jagdrechtlichen Entwicklungen

15.11.2024, Berlin, DJV

Kürzlich in Kraft getretene Änderungen des Waffenrechts im Fokus der Beratungen. Weitere Themen: Wolf, Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz und Bundeswaldgesetz. Jagdrechtstag 2024 tagte diesmal in Nordrhein-Westfalen.

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Wolf in Deutschland.
Wolf in Deutschland. (Quelle: Rolfes/DJV)

Wolf tötet mutmaßlich Jagdhund

22.10.2024, Berlin, DJV

Konfliktpotenzial für Herdenschutz und Jagd steigt weiter. DJV fordert regional differenziertes Bestandsmanagement für Deutschland. Bundesregierung muss vollen jagdlichen Handlungsrahmen ermöglichen.

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EU-Mitgliedsstaaten stimmen für Absenkung des Wolf-Schutzstatus in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“.
EU-Mitgliedsstaaten stimmen für Absenkung des Wolf-Schutzstatus in der Berner Konvention von „streng geschützt“ auf „geschützt“. (Quelle: Nagel/DJV)

EU stimmt für niedrigeren Schutzstatus des Wolfs

25.9.2024, Berlin, DJV

Deutschland stimmt ebenfalls für Änderung in der Berner Konvention. DJV begrüßt positives Signal. Bundesregierung wird aufgefordert, die nächsten Schritte hin zum aktiven Wolfsmanagement zu gehen.

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Günstiger Erhaltungszustand: Aktuelle Wolfsdaten müssen berücksichtigt werden.
Günstiger Erhaltungszustand: Aktuelle Wolfsdaten müssen berücksichtigt werden. (Quelle: Rolfes/DJV)

Ohrfeige für Bundesregierung: Neuste Wolfsdaten müssen berücksichtigt werden

2.8.2024, Berlin, DJV

Beurteilung des günstigen Erhaltungszustands: Europäischer Gerichtshof stellt klar, dass Berichte im 6-Jahres-Turnus nicht ausreichen. DJV begrüßt die Entscheidung. Bundesumweltministerin muss handeln.

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DJV fordert Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf, ihre Blockadehaltung beim Wolf aufzugeben.
DJV fordert Bundesumweltministerin Steffi Lemke auf, ihre Blockadehaltung beim Wolf aufzugeben. (Quelle: Nagel/DJV)

Ministerpräsidentenkonferenz distanziert sich von Lemkes Wolfspolitik

26.6.2024, Berlin, DJV

Schnellabschussverfahren läuft ins Leere, Schutzstatus muss gelockert und Bestandsmanagement eingeführt werden: Regierungschefinnen und -chefs der Länder finden deutliche Worte. DJV begrüßt die Initiative.

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Wildtiermanagement Wolf Handlungsvorschlag für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft

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Gemeinsame AFN-Erklärung zum Wolf an die Umweltministerkonferenz (November 2024)

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Gemeinsame AFN-Erklärung zum Wolf an die Umweltministerkonferenz (Mai 2023)

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DJV-Position zum Wolf (Stand: März 2022)

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Frage-und-Antwort-Papier zum Wolf (Stand: Februar 2021)

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AFN 10-Punkte-Programm zur Zukunft des Wolfes in Deutschland (November 2020)

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DJV-Flyer: Hundearbeit im Wolfsgebiet

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