Wolf

Bestandmanagement beim Wolf in Sicht?

Der günstige Erhaltungszustand beim Wolf ist erreicht, sagen Nutzerverbände, der Schutzstatus muss gelockert werden. Das Bundesumweltministerium weigert sich hingegen beharrlich, das regional differenzierte Bestandsmanagement aus dem Koalitionsvertrag mit Leben zu füllen. DJV und andere Nutzerverbände erhalten allerdings immer mehr Zuspruch aus Politik und Wissenschaft.

Der Wolf breitet sich rasant aus: Anfang der 2000er Jahre gab es ein Wolfsrudel in Sachsen, im Herbst 2023 waren es offiziell bereits 184 Rudel, 48 Paare und 22 Einzeltiere bundesweit. Das derzeitige Monitoring verharmlost allerdings die dynamische Entwicklung noch: Der Nachwuchs aus dem Sommer fehlt regelmäßig, allein 2023 mindestens 1.000 zusätzliche Welpen. Deutlich wird die Diskrepanz besonders am Beispiel Niedersachsen: 39 Wolfsrudel hat das Bundesumweltministerium dort offiziell im Oktober 2023 verzeichnet, der niedersächsische Monitoringwert lag allerdings zeitgleich bei 50.

Nach DJV-Hochrechnungen gibt es derzeit 2.000 bis 3.000 Wölfe in Deutschland, Konflikte nehmen zu. Laut offiziellen Zahlen gab es beispielsweise im Jahr 2022 einen neuen Höchstwert von über 4.000 verletzten und getöteten Nutztieren – darunter neben Schafen und Ziegen auch Rinder und Pferde.

Für den Erhalt der Akzeptanz muss die Politik ein aktives Bestandsmanagement für den Wolf ermöglichen. Wichtige Voraussetzung:  Eine Lockerung des Schutzes. Für die Berner Konvention will die EU-Kommission das umsetzen und hat Ende 2023 den Mitgliedstaaten einen entsprechenden Entwurf vorgelegt.

Der günstige Erhaltungszustand sei noch nicht erreicht, argumentiert hingegen das Bundesumweltministerium. Bis heute ist das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vereinbarte „regional differenzierte Bestandsmanagement“ nicht umgesetzt, was der DJV gemeinsam mit anderen Nutzerverbänden scharf kritisiert. Nach deren Ansicht ist der Wolf bereits in einem günstigen Erhaltungszustand. Dies bestätige Professor Sven Herzog von der Technischen Universität Dresden in einem Fachforum von DBV und DJV Anfang 2024.

Die Umweltministerkonferenz hat im Herbst 2023 zumindest “Schnellabschüsse” für verhaltensauffällige Wölfe beschlossen: Ohne DNA-Nachweis soll künftig nach einem erstmaligen Nutztierriss in einer geschützten Herde der Abschuss von Wölfen in einem Umkreis von einem Kilometer und innerhalb von 21 Tagen möglich sein. Für den DJV ist dies schlichtes Rissreaktionsmanagement, aber kein regional differenziertes Bestandsmanagement.