Tierschutz fordert Verbände

Einschränkung der Jungwildrettung mit Drohne, Kupierverbot bei Jagdhunden oder Streichung der Anbindehaltung für Greifvögel: In Deutschland und Europa gibt es fragwürdige Gesetzesinitiativen. Hier arbeitet der DJV eng mit anderen Verbänden zusammen.

Die hohe Bedeutung des Tierschutzes ist jedem waidgerechten Jäger bewusst. Dabei geht es um viel mehr als nur die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Tierschutz – etwa um die Jungwildrettung: Der DJV hat sich in Zusammenarbeit mit der Deutschen Wildtierrettung erfolgreich für eine Ausnahmeregelung für den Einsatz von Bestandsdrohnen eingesetzt. Drohnen sollen künftig auf über 90 Prozent mehr Agrarflächen eingesetzt werden können. 

Bei der geplanten Änderung des Tierschutzgesetzes war zunächst ein Verbot des Kupierens der Rute bei Jagdhunden vorgesehen. In dem Entwurf, der zur Anhörung vorgelegt wurde, war es allerdings nicht mehr enthalten. Gegen die Streichung der bisherigen Ausnahme in § 6 des Tierschutzgesetzes hatte sich der DJV in Zusammenarbeit mit dem Jagdgebrauchshundverband (JGHV) im Vorfeld eingesetzt: Wird das Kupieren fachgerecht im Welpenalter durchgeführt, ist der Eingriff aus Tierschutzgründen deutlich besser als eine späte Amputation der Rute auf Grund von Verletzungen. Hier kann es zu erheblichen Komplikationen kommen.

Planung einer eurpäischen Tierschutzverordnung

Obwohl die Europäische Union eigentlich keine Regelungskompetenz hat, ist jetzt eine europäische Tierschutzverordnung geplant. Diese sieht ein generelles Verbot des Kupierens von Ruten vor. Bedenklich ist auch die weite Fassung des Anwendungsbereichs: Eine Reihe von Hundehaltern könnten künftig als „Züchter“ gelten, obwohl sie es im eigentlichen Sinne nicht sind. Der DJV hat sich hierzu kritisch positioniert.

Der Gesetzentwurf des Tierschutzgesetzes enthält nach wie vor ein generelles Verbot der Anbindehaltung – trotz begründetem Widerspruch von DJV und Deutschem Falkenorden. Gerade erst hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Anbindehaltung bei der Überarbeitung des Greifvogelgutachtens als tierschutzgerecht eingestuft. Zwar zielt das generelle Verbot im Gesetzentwurf auf die landwirtschaftliche Nutztierhaltung ab, eine unbedachte Änderung könnte aber auch Falkner betreffen. Trotz regelmäßiger Überprüfung des tierschutzgerechten Betriebs von Schliefenanlagen durch Behörden erstatten Jagdgegner regelmäßig Anzeige wegen angeblicher Verstöße – zumeist haltlos. DJV und JGHV wollen deshalb diese Ausbildungsart wissenschaftlich überprüfen lassen.