Deutscher Jagdverband Verbandsbericht 2015/16 - page 51

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NATUR-UNDARTENSCHUTZ
Lebensraum
verbessernmit
Greening
EU-Förderung: DJV fordert einfachereRegeln
D
ie Europäische Union fördert mit einemGroß-
teil ihres Haushaltes die Landwirtschaft. In
Förderperioden legt sie fest, für welchen Zeitraum
und wofür die Mittel ausgegeben werden bzw.
welche Voraussetzungen ein Landwirt dafür er-
füllen muss. Die gesetzlichen Regelungen für die
Förderperiode 2014 bis 2020 wurden Ende 2014
festgesetzt, 2015 startete das Greening-Programm
der EU. Die Direktzahlungen setzen sich nun aus
einer Basisprämie und einer sogenannten „Gree-
ning-Prämie“ zusammen. Diese enthält Vorgaben
für die dem „Klima- und Umweltschutz förderli-
chen Landbewirtschaftungsmethoden“.
GreeningkannChance sein
Grundsätzlich befürwortet der DJV das Greening,
da es zur Lebensraumverbesserung in der Agrar-
landschaft beitragen kann. So sind Flächen im
Umweltinteresse („ökologische Vorrangflächen“) auf
fünf Prozent Ackerfläche jedes einzelnen Betriebes
vorgesehen. Es sollten laut DJV Maßnahmen um-
gesetzt werden, die eine wirkliche Lebensraumver-
besserung darstellen und weder bereits vorhanden
sind noch zur fachlichen Praxis gehören wie bei-
spielsweise der Zwischenfruchtanbau.
Greening muss für den Landwirt einfach um-
setzbar sein. Die Möglichkeiten, die ein Landwirt
hat, um die Auflagen zu erfüllen, sind sehr unter-
schiedlich und in den Vorgaben kompliziert. Wird
davon auch nur geringfügig abgewichen, drohen
dem Landwirt finanzielle Einbußen. Das führt zu
Unsicherheit: Landwirte wählen Maßnahmen, die
die Auflagen am einfachsten erfüllen. Oft tragen
diese aber am wenigsten zu einer Lebensraum-
verbesserung bei.
Die Überregulierung, der erhöhte Bürokratieauf-
wand und die Angst vor finanziellen Einbußen ste-
hen einer sinnvollen Umsetzung des Greenings
und damit einer ökologisch richtigen und ökono-
misch tragfähigen Lebensraumverbesserung entge-
gen. Der Jagdverband setzt sich für eine Vereinfa-
chung und Etablierung sinnvollerMaßnahmen ein.
Der DJV fordert von den politischen Entscheidern:
• dieGreening-Regeln zu vereinfachen,
• Direktzahlungsempfänger bei denAnträgen
zu unterstützen, um das Sanktionsrisiko zu
minimieren,
• Synergieeffekte von örtlichenGreening- und
AUM-Kooperationen (AUM =Agrarumweltmaß-
nahmen) zu nutzen,
• dieUmsetzung örtlicher Biodiversitätskonzepte
zu unterstützen,
• eine bessere Beratung für landwirtschaftliche
Betriebe zu Biodiversität,
• die „Mindesttätigkeit“ auf stillgelegten
(Greening-)Flächenflexibler zu halten,
• eine intensivereÖffentlichkeitsarbeit,
• ein besseresMonitoring und die Evaluierung
durchgeführterMaßnahmen,
• verschiedene politische Bereichemiteinander
zu kombinierenwie beispielsweise Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen, AUM undGreening-
Vorgaben bei einer ausreichenden Entschä-
digung des Landwirtes.
Broschüre „Umsetzung
der EU-Agrarreform in
Deutschland“
DerDJVbefürwortetdasGreening, fordertaber
mehrUnterstützung fürdieLandwirte.
Ihr Ansprechpartner:
TillmannMöhring
(030) 2 09 13 94-24
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