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Der DJV kritisiert diese Vorhaben, da sie weder ein
Mehr an Sicherheit für die Bürger bringen noch
den Terrorismus bekämpfen. Es besteht sogar die
Gefahr, dass zur Bekämpfung von Terrorismus und
organisierter Kriminalität dringend benötigte per-
sonelle Kapazitäten bei der Polizei und anderen
Behörden durch bürokratischeMaßnahmen gebun-
den werden. Die Vorschläge befinden sich im Ge-
setzgebungsverfahren im Europäischen Rat sowie
im Parlament und sollen im Laufe des Jahres 2016
verabschiedet werden.
Bundesverwaltungsgericht sorgt für
Verwirrung
Für große Unruhe sorgen seit EndeMärz 2016 zwei
Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zur Ver-
wendung von halbautomatischen Waffen mit aus-
wechselbarem Magazin. Das Gericht hat in dem
Streit, in dem es lediglich um die Eintragung eines
Vermerks „2-Schuss“ in der Waffenbesitzkarte
ging, nicht nur der Behörde recht gegeben, son-
dern ist völlig überraschend auch darüber hinaus-
gegangen. Es hat entschieden, dass halbautomati-
sche Langwaffen mit wechselbarem Magazin von
Jägern nicht besessenwerden dürfen. Diese Ansicht
ist bisher weder von den beteiligten noch von ande-
renWaffenbehörden, Gerichten oder in der Fachli-
teratur vertreten worden. Alle waren sich bisher
einig, dass dieseWaffen für Jäger erlaubt seien.
Das Urteil hat große Verunsicherung bei Waffen-
besitzern und Behörden hervorgerufen. Der DJV
unterstützt die Verfassungsbeschwerde gegen das
Urteil und bemüht sich um eine Klarstellung durch
den Gesetzgeber und eine praktikable Übergangs-
lösung. Viele Jäger benutzen Halbautomaten, weil
sie diese für effektiv und tierschutzgerecht halten.
Das Bundesjagdgesetz verbietet lediglich die Ver-
wendung von Waffen, die mehr als zwei Schuss
insMagazin aufnehmen können.
Berufsgenossenschaft erhöht erneut
Beitrag
Das Jagdjahr 2015/16 hat neuen Ärger in Sachen
Berufsgenossenschaft gebracht: Fehlende Transpa-
renz, steigende Beiträge, mangelnde Vertretung
der Jägerschaft in den Selbstverwaltungsgremien
sowie Unsicherheit über die Reichweite der Versi-
cherung haben (nicht erst jetzt) zu erheblichem
Unmut bei den beitragspflichtigen Revierinhabern
geführt. Der Grundbeitrag, den der DJV schon bis-
lang als zu hoch kritisiert hatte, ist nochmals ge-
stiegen – aufmindestens 80,85 Euro.
Zudem hält der DJV die Beiträge aus einem an-
deren Grund für rechtswidrig: Es wird eine Bei-
tragsreduktion gewährt für die Revierinhaber, die
im gleichen oder in einem angrenzenden Landkreis
einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb un-
terhalten. Die übrigen Revierinhaber werden ent-
sprechend stärker belastet. Der Verband hat daher
die Unterstützung von Musterverfahren vor den
Sozialgerichten angestoßen und unterstützt diese
finanziell. Darüber hinaus setzt er sich für ein
Ende der als anachronistisch empfundenen Pflicht-
mitgliedschaft ein (außer in Fällen, in denen diese
tatsächlich gerechtfertigt ist, insbesondere, wenn
ein Berufsjäger beschäftigt wird). Darin ist sich der
DJV mit dem Bayerischen Jagdverband (BJV) einig.
Beide Verbände haben sich gegenüber dem Bayeri-
schen Sozialministerium zu einem Beschluss des
1.
1.DerDJVkritisiertdenGrundbeitragderLandwirt-
schaftlichenBerufsgenossenschaftalszuhochsowie
dieMitgliedschaftalssolche.2. EineRegelung für
denEinsatzvonhalbautomatischenLangwaffen ist
dringenderforderlich.