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RECHTLICHES
ÄnderungdesBundesjagdgesetzes
Ende Februar 2016 hat das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) – nach lan-
gen regierungsinternen Diskussionen – den Ent-
wurf für eine Änderung des Bundesjagdgesetzes
vorgestellt. In der Verbändeanhörung hat sich der
DJV in seiner Stellungnahme im Grundsatz positiv
geäußert, sieht in einigen Punkten aber noch
Handlungsbedarf. Der DJV begrüßt die konsequen-
te Umsetzung des wissensbasierten und praxisori-
entierten Weges, den das BMEL mit dem Entwurf
beschritten hat. So sollen erstmals über eine tech-
nische Richtlinie Kriterien für dieWirksamkeit von
Jagdbüchsenmunition festgelegt werden. Die Tö-
tungswirkung soll maximiert und der Bleieintrag
ins Lebensmittel Wildfleisch minimiert werden.
Ein Prüfverfahren mit Kennzeichnungspflicht auf
der Verpackung soll sicherstellen, dass der Anwen-
der erkennen kann, für welche Zwecke dieMuniti-
on geeignet ist und dass sie die Kriterien zur tier-
schutzgerechten Tötungswirkung erfüllt.
Damit wird auch der Zersplitterung auf Länder-
ebene begegnet. Die dort zum Teil bereits bestehen-
den Regelungen, die ein pauschales Verbot desMa-
terials Blei vorsehen, berücksichtigen vor allem
den Tierschutzaspekt zu wenig. Das private Wie-
derladen von Munition soll zulässig bleiben, auch
dafür hat sich der DJV eingesetzt. Details sollen in
einer Verordnung festgelegt werden.
Der Gesetzentwurf beinhaltet auch bundesein-
heitliche Mindestvorgaben für die Jägerprüfung.
Der DJV trat dabei vor allem für das Sperrfach Le-
bensmittelhygiene und die Prüfung in der Disziplin
Rechtliche
Angelegenheiten
Nebenden Jagdgesetzenauf Landesebeneundden
Entwicklungen imNaturschutzrecht gabeswichtige
ThemenaufBundesebeneund inBrüssel zubegleiten.
„Laufender Keiler“ ein. Der Entwurf sieht außer-
dem verbindliche Vorgaben zur Ausbildung im
Umgang mit Fallen sowie einen jährlichen Schieß-
übungsnachweis für die Teilnahme an Gesell-
schaftsjagden vor.
Im Entwurf wird zudem eindeutig klargestellt,
dass die Jagd in Schutzgebieten grundsätzlich zu-
lässig ist. Dies hat der DJV ausdrücklich eingefor-
dert, da insbesondere die Bejagung der räuberi-
schen Arten notwendig ist, die seltene Spezies
bedrängen können.
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses war der
Entwurf im Bundeskabinett noch nicht beraten.
Der DJVwird denweiteren Prozess kritisch beglei-
ten.
EU-Kommissionwill bürokratische
Hürdengegen Terrorismuserrichten
Infolge der Terroranschläge in Paris stellte die
EU-Kommission am 18. November 2015 Pläne zur
Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtlinie vor. Ne-
ben einigen sinnvollenMaßnahmen, mit denen tat-
sächlich Erfolge im Kampf gegen Terrorismus und
organisierte Kriminalität errungen werden könn-
ten, sind viele vorgesehen, die keine Wirkung ver-
sprechen. Dazu gehören das Verbot des Online-
und Versandhandels von legalen und registrierten
Waffen, die Einführung regelmäßiger medizini-
scher Untersuchungen, die Befristung von waffen-
rechtlichen Erlaubnissen und das Verbot bestimm-
terWaffen allein aufgrund ihres Aussehens.
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