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SCHWERPUNKT: INVASIVEARTEN
Gefahrdurch
invasiveArten
EU-Verordnung legtMaßnahmen fest/
WILDerfasstBestände
S
eit Januar 2015 ist eine Ver-
ordnung der Europäischen
Union in Kraft, die Mitglieds-
staaten zu verstärkten Bemü-
hungen gegen die Ausbreitung
invasiver gebietsfremder Arten
verpflichtet. Der EU zufolge stel-
len diese eine der „größten Be-
drohungen für Biodiversität und
damit verbundene Ökosystem-
dienstleistungen“ dar. In Europa
gelten etwa 12.000 Arten als
gebietsfremd, davon zehn bis
15 Prozent als invasiv. Die EU
verfolgt den Ansatz, sich auf
die Arten zu konzentrieren, die
bislang noch nicht in der EU
vorkommen oder sich in einer
frühen Phase der Invasion be-
finden, deren Auswirkungen am
stärksten sind und bei denen
Gegenmaßnahmen den größten
Erfolg versprechen. Kern der
Verordnung ist eine Liste.
Es gibt fünf Aufnahmekriterien,
die kumulativ vorliegen müssen
(Art. 4Abs. 3 der EU-Verordnung):
• Die Art ist nach wissenschaft-
lichen Erkenntnissen gebiets-
fremd.
• Sie kann eine lebensfähige
Population etablieren und sich
in der Umwelt ausbreiten.
• Es ist wahrscheinlich, dass sie
erhebliche nachteilige Auswir-
kungen auf die Biodiversität
oder Ökosystemdienstleistun-
gen und potenziell nachteilige
Auswirkungen auf Gesundheit
oderWirtschaft hat.
• Durch eine Risikobewertung
ist nachgewiesen, dass konzer-
tierte Maßnahmen auf EU-
Ebene erforderlich sind.
• Es ist wahrscheinlich, dass die
nachteiligen Auswirkungen tat-
sächlich verhindert, minimiert
oder abgeschwächtwerden.
Die Mitgliedsstaaten können die
Aufnahme von Arten beantragen
oder eigene Listen aufstellen und
für diese bestimmteMaßnahmen
nach der Verordnung vorsehen.
Eine Überprüfung der Liste durch
die EU-Kommission ist alle sechs
Jahre vorgesehen.
Die EU-Verordnung sieht ein drei-
stufiges System vor:
1. die Identifizierung der Arten,
2. die Entwicklung von Maßnah-
men, um eineweitereAusbrei-
tung zu verhindern,
3. ein Management weitverbrei-
teter Arten und die (ggf. regio-
nale) Beseitigung.
Auswahlwirdkritisiert
Gelistet sind unter anderemNu-
tria, Waschbär, Muntjak, Grau-
hörnchen und Schwarzkopfruder-
ente. DieÜbersichtwird allerdings
von einigen Organisationen als
nicht nachvollziehbar beanstan-
det. In der Tat fällt auf, dass eini-
ge Arten, die die Kriterien erfül-
len dürften, wie zum Beispiel
Mink und Nilgans, nicht enthal-
ten sind. Die Liste zählt Pflan-
zen-, Reptilien- und Amphibien-
arten auf sowie Säugetierarten
und Vögel. Als nach Landesrecht
überwiegend jagdbare Arten sind
vor allemNutria undWaschbär
>
Invasive gebietsfremde Arten
sind Arten, die sich infolge
menschlichenHandelnsaußer-
halb ihres natürlichen Ver-
breitungsgebietes
angesie-
delt haben und erheblichen
ökologischen, gesundheitli-
chen oder wirtschaftlichen
Schaden verursachen können,
wie beispielsweise Waschbär,
MarderhundoderMink.
INFO
EU-Verordnung
1143/2014vom
22. Oktober 2014
über diePrävention
unddasManagement
der Einbringungund
Ausbreitung invasiver
gebietsfremder Arten