Deutscher Jagdverband Verbandsbericht 2015/16 - page 32

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interessant sowie Arten, deren
Regulierung mit jagdlichen Mit-
teln infrage kommt.
Jäger nehmen ihre Verantwor-
tung für die Biodiversität auch
dadurch wahr, dass sie bei der
Kontrolle invasiver gebietsfrem-
der Arten mitwirken. Ihre Ein-
bindung ist zum Teil sogar zwin-
gend erforderlich:
• bei Arten, die (ggf. „nur“ landes-
rechtlich) jagdbar sind,
• bei Arten, deren Regulierung
mit jagdlichen Mitteln möglich
ist,
• beim Monitoring (etwa im
Wildtier-Informationssystem
der Länder Deutschlands
[WILD]).
Die Verordnung hat unmittelbare
Gültigkeit. Es ist (anders als bei
einer Richtlinie) keine Umset-
zung ins nationale Recht erfor-
derlich. Sie enthält nur wenige
konkrete Pflichten für den ein-
zelnen Bürger. Viele Regelungen
verpflichten aber die Mitglieds-
staaten, bestimmteMaßnahmen
zu ergreifen oder (Überwa-
chungs-)Systeme zu errichten.
Soweit jagdbare Arten betroffen
sind, können unter Umständen
auch die Jagdgesetze anzupas-
sen sein – wobei das erforderli-
che Instrumentarium bereits
weitgehend vorhanden ist. So
gibt es die Möglichkeit, Ab-
schusspläne und Regelungen
zur Fangjagd (einige Landesre-
gelungen dürften aber zu weit
gehende Beschränkungen vorse-
hen) und zum Jagdschutz auf-
zustellen. Auch die Hegepflicht
nach § 1 des Bundesjagdgesetzes
kann ihren Beitrag leisten.
Der DJV wird darauf achten,
dass eine praxisgerechte Umset-
zung der Verordnung mit einer
angemessenen Gewichtung aller
Interessen erfolgt. Dazu gehört
insbesondere die Achtung des
Tierschutzes, die die Verordnung
ausdrücklich vorsieht. Der DJV
fordert, alle Maßnahmen tier-
schutzgerecht umzusetzen. Bei
den Arten, die dem Jagdrecht
unterliegen, stünde eine voll-
ständige Ausrottung im Wider-
spruch zu den Zielen des Bun-
desjagdgesetzes. Vielmehr gehe
es um eine Bestandskontrolle
und um die Verhinderung einer
weiteren Ausbreitung. Wichtig
ist, dass erforderliche Mittel –
etwa tierschutzgerechte Fallen –
zur Verfügung stehen und einge-
setzt werden können.
Kiebitz verliert
vieleKüken
Neben der Lebensraumzerstörung
gilt das Auftreten von gebiets-
fremden Arten als einewesentli-
che Gefährdungsursache für die
heimische Artenvielfalt (Baillie
et al. 2004). Durch die Lebens-
raumzerschneidung und intensi-
ve Landnutzung verschlechtern
sich die Lebensbedingungen vie-
ler Offenlandarten erheblich.
Manche leben nur noch in loka-
len Restpopulationen. Auf diese
niedrigen Bestände wirkt sich
der Einfluss von Fressfeinden
besonders negativ aus. So errei-
chen vieleWiesenvogelarten wie
der Kiebitz aufgrund hoher Gele-
ge- und Kükenverluste nicht die
zum Bestandserhalt nötigen
Nachwuchszahlen. Thermolog-
ger-Überwachungen beweisen,
dass Gelege überwiegend nachts
von Raubsäugern zerstört wer-
den (Litzbarski & Litzbarski
2008).
DieNilgans istdieArtmitder schnellstenBestandszunahmeund
demgrößtenSiedlungsareal allergebietsfremdenVogelarten
Deutschlands.
Wildtier-Informationssys-
temder Länder
Deutschlands (WILD)
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