(Quelle: Kauer/DJV)

11 Kernforderungen des Deutschen Jagdverbandes zur Bundestagswahl 2025

Die Jagd ist systemrelevant, denn rund 436.000 Jägerinnen und Jäger erfüllen zumeist ehrenamtlich vielfältige gesetzlich verankerte Aufgaben, von denen die Gesellschaft profitiert. Dazu gehören der Schutz von land- und forstwirtschaftlichen Flächen vor Wildschäden, Erhalt und Aufwertung von Lebensräumen für spezialisierte Arten wie Rebhuhn oder Feldlerche, ebenso wie die Prävention von Tierseuchen.

Der DJV fordert eine Förderung und Unterstützung der Monitoringprogramme von Jägerinnen und Jägern. Jagd ist ein wichtiges Instrument für das Wildtiermanagement. Grundlage sind wissenschaftlich begleitete Monitoringprogramme der Jägerschaften wie das Wildtierinformationssystem der Länder Deutschlands (WILD) oder das Tierfund-Kataster. Die Programme helfen, EU-Berichtspflichten für invasive Arten zu erfüllen, Tierseuchen wie die Afrikanische Schweinepest früh zu erkennen oder Schwerpunkte von Wildunfällen zu ermitteln.

Der DJV fordert von der Politik ein klares Bekenntnis zur Jagd als wichtige Managementmaßnahme für den Artenschutz. Die Bejagung von heimischen und gebietsfremden anpassungsfähigen Raubsäugern wie Fuchs und Waschbär ist unerlässlich für den Erhalt der Artenvielfalt. Die Lebensraumverbesserung allein reicht nicht aus, um spezialisierte Arten zu schützen. Bund und Länder haben eine Vorbildfunktion für die Umsetzung des Prädatorenmanagements durch Jagd auf ihren Flächen. Gleichzeitig müssen Bund und Länder Prädatorenmanagement fördern, das zum Gelingen von Artenschutzprojekten beiträgt. Deshalb muss bei der Umsetzung der europäischen Verordnung zur Wiederherstellung der Natur in deutsches Recht gewährleistet werden, dass die Jagd weiterhin flächendeckend möglich ist.

Der DJV fordert ein Bekenntnis der Politik zur Fangjagd. Deutschland ist verpflichtet, Arten aus der Liste der invasiven Arten der Europäischen Union (EU) im Bestand einzudämmen. Eine wichtige Managementmaßnahme ist die Fangjagd. Beim Waschbären beispielsweise hatte sie im Jahr 2023 einen Anteil von 40 Prozent an der Jagdstatistik. Noch höher liegt der Wert bei der Nutria, die mit ihren unterirdischen Gängen in Deichen den Hochwasserschutz gefährdet und durch Fraß Schilfgürtel vernichtet – wertvolle Lebensräume seltener Tierarten.

Die jüngste Novelle des Waffengesetzes hat Mehrarbeit für bereits überlastete Behörden geschaffen – ohne Zugewinn an Sicherheit. Entstanden ist in den vergangenen Jahren ein Bürokratiemonster, das Anwender vor immer größere Herausforderungen in der Praxis stellt. Das Waffengesetz in der derzeitigen Form stellt ein Sicherheitsrisiko dar, da es nicht vollziehbar ist.

Dass Waffengesetz braucht eine grundlegende Überarbeitung – es muss anwenderfreundlicher, verständlicher und weniger bürokratisch werden. Dabei müssen zurückliegende Verschärfungen des Waffenrechts dringend auf ihre Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit hin überprüft und gegebenenfalls rückgängig gemacht werden. Das aktuelle Waffengesetz belastet Legalwaffenbesitzer an vielen Stellen in unverhältnismäßiger Weise und ist selbst für Fachleute nur schwierig anzuwenden. In den gesamten Prozess der Neufassung müssen die führenden Verbände der Jagd und Sportschützen ebenso wie die betroffenen Behörden eng eingebunden werden.

Die Kriminalitätsstatistik muss überarbeitet werden: Es muss erkennbar sein, ob bei Straftaten illegale Waffen verwendet wurden. Nach Schätzungen der Polizei sind in Deutschland allein rund 20 Millionen illegale Schusswaffen im Umlauf.

Ein Schwerpunkt muss die Bekämpfung illegaler Waffen sein, von ihnen geht die größte Gefahr für die innere Sicherheit aus. Für die Bekämpfung von Gewalt, Terrorismus und Extremismus müssen die zuständigen Behörden besser vernetzt sowie personell und finanziell besser ausgestattet werden.

Der Wolf hat in Deutschland den günstigen Erhaltungszustand erreicht. Die Konflikte mit Nutztieren nehmen rapide zu, 2023 gab es mit über 5.700 getöteten Schafen, Pferden und Rindern einen neuen traurigen Rekord.

Für ein praktikables, rechtssicheres, regional differenziertes Bestandsmanagement müssen im ersten Schritt die Spielräume, die die FFH-Richtlinie den Mitgliedsstaaten lässt, eins zu eins im Bundesjagdgesetz umgesetzt und der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden. Deutschland muss sich überdies in Europa dafür einsetzen, dass der Schutzstatus des Wolfs in der FFH-Richtlinie herabgestuft wird. Dies gilt auch für Biber und Kormoran, deren Bestand sich ebenfalls positiv entwickelt hat.

Wölfe, die verhaltensauffällig sind und Schaden an Nutztieren verursachen, müssen zügig und rechtssicher entnommen werden können. Das gilt auch für ganze Rudel. Abwandernde Wölfe geben sonst das unerwünschte Verhalten an den Nachwuchs weiter und verbreiten es in Deutschland oder darüber hinaus. Ein praktikabler Handlungsleitfaden muss gemeinsam mit den betroffenen Verbänden erarbeitet werden.

Für den Umgang mit Notstandsituationen durch Wolfsattacken auf Jagdhunde im Einsatz, Haus- oder Nutztiere braucht es Rechtssicherheit durch eine klare Notstandsregelung.

Personen, die die Entnahme von Wölfen rechtskonform vollziehen, erfüllen eine Aufgabe im öffentlichen Interesse. Ihre Persönlichkeitsrechte müssen in vollem Umfang gewahrt werden.

Die Wildökologische Raumplanung (WÖRP) ist ein bedeutendes Abstimmungs- und Steuerungsinstrument für das Wildtiermanagement. Ziel ist es, Konflikte zwischen menschlichen Nutzungsinteressen und Wildtieransprüchen an Lebensräume in der Kulturlandschaft zu verhindern oder zu minimieren. Bisher wird das Instrument nur ansatzweise in Deutschland angewendet.

WÖRP muss auf verschiedenen administrativen Planungsebenen implementiert werden. Das gilt besonders für folgende Handlungsfelder: Wildschäden in Wald und Offenland, Lebensraumzerschneidung durch menschliche Infrastruktur (Siedlungen, Verkehrswege, kanalisierte Fließgewässer), Flächennutzung durch fossilfreie Energiegewinnung (Windkraftanlagen, Solarparks).

In einer ersten Phase des Waldumbaus vom reinen Nadelholzforst hin zu einem gemischten und gestuften Waldbestand ist intensive Bejagung von Schalenwild notwendig, insbesondere auf Verjüngungsflächen. Ebenso wichtig sind aber auch waldbauliche Pflege und Schutzmaßnahmen für Jungpflanzen. Für die Lenkung von Wild weg von Verjüngungsflächen sind neben Jagd auch ungestörte Rückzugsräume und alternative Nahrung, etwa Weichhölzer wie Birke und Pappel oder Wildäsungsflächen wie Waldwiesen, nötig.

Damit der notwendige Waldumbau wildtierfreundlich umgesetzt wird, sind ebenso wildbiologische Expertisen für politische Entscheidungsprozesse – etwa in wissenschaftlichen Beiräten erforderlich. Denn Wälder sind wichtige Lebensräume für Wildtiere. Dieser Aspekt sollte unbedingt Niederschlag in einem novellierten Bundeswaldgesetz finden.

Vegetationsgutachten zur Beurteilung von forstlichen Wildschäden müssen mit Kriterien für die Lebensraumqualität ergänzt werden. Denn Faktoren wie ausreichend Nahrung und Schutz bestimmen ebenso wie Störungen oder Fragmentierung durch Siedlungen und Verkehrswege maßgeblich die Verteilung von Wildtieren im Lebensraum – und damit das Risiko von Wildschäden. Das umgebende Agrarland muss als Teil des Wildlebensraums ebenfalls für die Beurteilung von Wildschäden berücksichtigt werden. Das Instrument hierfür ist die Wildökologische Raumplanung.

Tierschutz hat oberste Priorität. Insbesondere Drückjagden im Spätwinter sind aus Tierschutzgründen abzulehnen, da Wildwiederkäuer beispielsweise die Körpertemperatur reduzieren und Verdauungsorgane verkleinern, um Energie zu sparen. Jungtiere sind gerade bei rudelbildenden Arten weit über das Ende der Säugezeit abhängig, der Elterntierschutz muss entsprechend gelten.

Großflächiger Anbau nachwachsender Rohstoffe, ein wachsendes Verkehrswegenetz, mehr Siedlungen und weniger Brachflächen: Die Lebensräume spezialisierter Arten im Offenland nehmen in ihrer Fläche und Qualität weiter ab und verinseln zusehends. Der Schlüssel für mehr Artenvielfalt liegt in der Verbesserung der Landschaftsstrukturen durch Blühflächen, Randstreifen, Feuchtbiotope, Knickanlagen oder Niederhecken sowie in einem intensiven Prädatorenmanagement, inklusive Fang- und Baujagd.

Anlage und Erhalt von Brachflächen müssen über die verpflichtende Konditionalität (GLÖZ 8) wieder zu einem gewissen Anteil verpflichtend werden. Brachen bieten Pflanzen und Offenlandarten (z. B. Feldhase, Rebhuhn und andere Feldvögel) sowie Insekten einen Ganzjahreslebensraum. Weitere Vorteile für das Niederwild: ein gutes Nahrungsangebot durch verschiedene Ackerwildkräuter und ganzjährige Deckung, die vor Prädation schützt. Für Niederwild und viele andere Offenlandarten haben aktiv begrünte Brachflächen die größte Bedeutung.

Maßnahmen für den Artenschutz müssen deutlich besser als bisher in Abläufe des jeweiligen Betriebes integrierbar sein, besser honoriert werden und unbürokratisch umsetzbar sein. Ausgleichszahlungen für verpflichtende Brachflächen sollten mindestens kostendeckend für die jeweilige Fläche gestaltet sein. Für die Förderung freiwillig angelegter Brachflächen braucht es Biodiversitäts- und Standortkomponenten.

Der Fokus bei Biodiversitätsmaßnahmen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU und der Mitgliedsstaaten muss auf mehrjährigen Hegeflächen liegen – sowohl in der ersten als auch in der zweiten Säule. Diese Maßnahmen erzielen am flächenschonendsten den größtmöglichen Effekt für die Funktionsfähigkeit von Agrarökosystemen.

Die GAP-Mittel der 2. Säule müssen auch für die Förderung jagdlicher Infrastruktur in der Agrarkulturlandschaft eingesetzt werden. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) ist hierfür der Rahmen zu schaffen, beispielsweise für die Förderung der Fangjagd.

Die Fragmentierung der Kulturlandschaft durch Verkehrswege, Siedlungen oder Wind- und Solarparks ist eine der größten Herausforderungen für den Artenschutz: Tiere finden keine Partner oder paaren sich mit nahen Verwandten. Beim Rothirsch beispielsweise zeigen viele Populationen hohe Inzuchtwerte, in vier Bundesländern wurden als Folge bereits Unterkieferverkürzungen nachgewiesen. Deutschlandweit müssen systematisch ökologische Trittsteine in land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen geschaffen werden. Biotopverbund ist eine nationale Aufgabe, die im Bundesnaturschutzgesetz und in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt 2030 verankert ist.

In Hinblick auf die Nachhaltigkeitsziele muss der Flächenfraß drastisch reduziert werden. Das gilt gleichermaßen für den Ausbau der Infrastruktur und den ungesteuerten Ausbau regenerativer Energien. Stattdessen ist der Lebensmittelproduktion sowie der Sicherung der Lebensräume von Pflanzen- und Tierarten ein wesentlich größerer Stellenwert einzuräumen.

Das seit 2012 auf dem Papier bestehende Bundesprogramm Wiedervernetzung muss umgehend einen eigenen Haushaltstitel von 50 Millionen Euro pro Jahr erhalten – für den Bau von jeweils 10 Querungshilfen wie Grünbrücken jährlich über bestehende Straßen. Es muss zudem konzeptionell erweitert werden: Neben der Barrierewirkung von Straßen wird die von Bahntrassen und kanalisierten Wasserwegen bei der Planung berücksichtigt. Konkrete Standorte für Querungshilfen müssen ausgewiesen werden.

Lokale Vernetzungsstrukturen und Trittsteinbiotope müssen im regionalen Bezug geplant werden, damit sie entsprechende Wirkung entfalten können und nicht isoliert werden. Verschiedene Planungsebenen von Bund, Ländern und Kommunen müssen hierfür aufeinander abgestimmt werden. Die Wildökologische Raumplanung muss als Instrument eingeführt werden.

Für die Ausweisung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen muss zwingend das Instrument der Regionalplanung angewendet werden. Eignungsgebiete dürfen nur außerhalb der Natura-2000-Gebiete ausgewiesen werden. Beschleunigte Verfahren werden abgelehnt. Für die naturschutzfachlich sinnvolle Gestaltung der Anlagen und die Ausweisung von Eignungsgebieten sollten Bewertungskriterien auf Basis wissenschaftlicher Untersuchungen angewendet werden. Beim Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist eine Flächenkompensation verpflichtend und kann nicht durch finanzielle Kompensation ersetzt werden. Innerhalb von Solar- und Windparks müssen Maßnahmen wildtierfreundlich gestaltet werden. Das gilt selbstverständlich auch für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Die Raumplanung für fossilfreie Energiegewinnung von Bund, Länder und Kommunen muss besser aufeinander abgestimmt werden. Die Vernetzung von Lebensräumen (Biotopverbund) und der Erhalt von Wanderkorridoren hat Priorität – zum Beispiel für Rothirsch oder Wildkatze. Bestehende und in Planung befindliche Wildquerungshilfen müssen freigehalten werden, ihre Hinterlandanbindung muss langfristig gewährleistet sein. Grundlage bilden das Bundesnaturschutzgesetz und die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt 2030.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist seit 2020 bereits in 6 Bundesländern aufgetreten. Verschmutzte Kleidung, Schlamm an Fahrzeugen oder Essensreste reichen aus, um das robuste Virus über große Distanzen zu verbreiten.

Die ASP-Bekämpfung muss als nationale Aufgabe eingestuft und vom Bund besser koordiniert werden, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Der Bund muss die Behörden in betroffenen Bundesländern besser organisatorisch, logistisch und finanziell unterstützen. Der regelmäßige Austausch zwischen den Ländern muss gefördert werden, etwa um die Wirksamkeit von Maßnahmen zu evaluieren und Leitlinien zu erarbeiten.

Bürokratische Hürden für eine Direktvermarktung von Wildbret müssen abgebaut werden. Die bei Schweinen verpflichtende Trichinenschau sollte bundesweit kostenlos sein, um Anreize für die Schwarzwildjagd zu schaffen.

Der Einsatz von Nachtsichttechnik für die Wildschweinjagd braucht bundesweit einheitliche, liberalere Vorgaben. Infrarot-Aufheller müssen für Nachtsichtvorsatz und Nachtsichtaufsatzgeräte erlaubt werden, ebenso Nachtzielgeräte, die ein eigenes Absehen haben. Weiterhin erlaubt bleiben müssen Geräte mit Wärmebildtechnik.

Bundesweit einheitliche Standards für eine angemessene Entschädigung des zumeist ehrenamtlichen Einsatzes von Jägerinnen und Jägern im Kampf gegen die ASP sind zwingend notwendig. Das gilt für das Monitoring inklusive Beprobung von Kadavern ebenso wie für den Einsatz von Drohnen-Teams und Kadaversuchhunden.

Das Verbot bleihaltiger Schrotmunition an und in Feuchtgebieten hat tierschutzrelevante Konsequenzen, da der Großteil der Schießstände in Deutschland nicht für Alternativmunition zugelassen ist.

Umrüstung und Bodensanierung von Schießständen sind kostspielig, deshalb müssen die Maßnahmen durch die öffentliche Hand aus Haushaltsmitteln gefördert werden. Denn regelmäßiges Training mit bleifreier Schrotmunition für die praktische Jagdausübung ist aus Tierschutzgründen wichtig.

Bei dem geplanten europaweiten Verbot von Blei als Munitionsbestandteil (REACH-Verordnung) muss es ausreichend lange Übergangsfristen und -regelungen geben. Das gilt insbesondere für Schießstände, ebenso für Altwaffen, die mit bleifreier Munition nicht jagdlich nutzbar sind. Überdies muss es staatliche Entschädigungen für nicht mehr verwendbare Altwaffen geben.

Jagdrevierinhaber müssen aus der Zwangsmitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft entlassen werden, die jagdliche Unfallversicherung muss frei wählbar sein. Dafür muss das Sozialgesetzbuch entsprechend geändert werden. Die nicht zu Erwerbszwecken und ohne Angestellte betriebene Jagd soll deshalb aus der landwirtschaftlichen Sozialversicherung herausgenommen werden.

Bei den Sozialwahlen muss Chancengleichheit gesichert werden. Jägerinnen und Jäger müssen gleiche Chancen auf Beteiligung an der Selbstverwaltung bekommen, zum Beispiel mit einer Vorschlagsberechtigung für die Sozialwahl.