Wolf (Canis lupus)
Erscheinungsbild des Wolfes
- Der Wolf kann mit Hundeartigen, die in Größe und Erscheinungsbild ähnlich sind (z.B. Schäferhund) oder dem Goldschakal verwechselt werden.
- Er ist aber hochbeiniger und hat einen kräftigeren Körperbau, die Ohren sind klein, der Schwanz wird zumeist herabhängend getragen.
- Der Schädel ist breiter als der eines Hundes, die Augen sind leicht schräg gestellt.
- Das Haarkleid variiert von grau bis graugelb oder sandfarben.
Gewicht: Rüde bis zu 50 kg, Fähe bis zu 45 kg.
Lebensraum des Wolfes
- Ursprünglich war der Wolf in ganz Europa verbreitet. Direkte Konkurrenzsituationen zwischen Mensch und Wolf führten zur Ausrottung in vielen europäischen Ländern. Vorkommen gibt es heute wieder in Portugal, Spanien, Frankreich, Deutschland, Italien, dem Balkan, Polen, Baltikum, Russland, Skandinavien.
- Seit den 1990er Jahren sind immer wieder Wölfe über die polnische Grenze nach Deutschland eingewandert. Mittlerweile ist der Wolf in vielen Bundesländern wieder heimisch geworden. Die Hauptvorkommen liegen in Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Niedersachsen.
- Wölfe sind sehr anpassungsfähig und leben in Rudeln. Sie sind nicht zwangsläufig an Waldhabitate gebunden. Oftmals werden Truppenübungsplätze als Primärlebensräume besiedelt.
- Die Reviergrößen sind von der verfügbaren Nahrung abhängig: Polen: 150-350 km², Oberlausitz ca. 150 km².
Bestand und Stellung im zoologischen System
- Mit Stand November 2022 sind in Deutschland 161 Rudel, 43 Paare und 21 sesshafte Einzeltiere bestätigt. Die Populationsentwicklung verläuft sehr dynamisch. Beigefügte Karte zeigt die Wolfsvorkommen in Deutschland im Monitoringjahr 2021/2022 (Quelle: BfN, Stand: 28. November 2022)
- Klasse: Säugetiere (Mammalia); Ordnung: Raubtiere (Carnivora); Familie: Hundeartige (Canidae); Gattung: Echte Hunde (Canis); Art: Grauwolf (Canis lupus)
Rechtsstatus des Wolfes
Der Wolf hat in Deutschland folgenden gesetzlichen Schutzstatus:
Internationales Recht: Washingtoner Artenschutzabkommen (Anh. II); Berner Konvention (Anh. II)
Europäisches Recht: FFH-Richtlinie (Anh. II und IV); EG-Verordnung 338/97 (Anh. II)
Bundesrecht: Bundesnaturschutzgesetz (streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 i.V. mit § 44 Abs. 1; Zugriffs- und Besitzverbote); Tierschutzgesetz
Lebende oder tote Wölfe oder deren Teile in Besitz zu nehmen und deren Verarbeitung, z.B. das Präparieren, ist strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe (§ 71a Abs. 1 Nr. 2a BNatSchG). Wer lebende oder tote Wölfe oder deren Teile zum Kauf anbietet, verkauft oder kauft, begeht ebenfalls eine Straftat (§ 71 Abs. 2 BNatSchG) und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden.
Landesrecht: In Sachsen unterliegt der Wolf dem Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit!
Siehe hierzu Sächsisches Jagdgesetz und Sächsische Jagdverordnung; Sächsisches Naturschutzgesetz; Sächsische Wolfsmanagementverordnung
Nahrung des Wolfes
- Erwachsene Wölfe benötigten etwa 2-3 kg Fleisch/Tag.
- Wölfe besitzen ein breites Nahrungsspektrum, von Aas über Kleinsäuger bis zu großen Huftieren. Diese sind in Mitteleuropa vor allem Reh-, Rot- und Schwarzwild.
- Abhängig von der regional vorherrschenden Nutztierhaltung werden zunehmend Schafe und Ziegen gerissen, vermehrt in jüngster Zeit Rinder und auch Pferde.
Fortpflanzung und Lebensweise des Wolfes
- Wölfe leben im Familienverband (Rudel), bestehend aus dem Elternpaar, Jährlingen und Welpen,
- Paarungszeit (Ranz) ist Januar bis März, nach etwa 63 Tagen werden 4 bis 7 Junge in einem Bau geboren,
- Die Jungen sind in den ersten 14 Tagen blind und werden 6 bis 8 Wochen gesäugt.
- Bereits im 3. Lebensmonat begleiten sie die Eltern bei den Beutezügen. Im Sommer des Folgejahres verlassen sie die Eltern und wandern auf der Suche nach einem eigenen Revier ab.
- Geschlechtsreife: im 2. Lebensjahr.
- Wölfe haben ein hoch entwickeltes Sozialverhalten mit ausgeprägtem Kommunikationsverhalten.
Krankheiten/Gefahren für den Wolf
- Tollwut, Hundestaupe, Parvovirose, Räude, Borreliose u.a. (vgl. Hunde)
- Lebenserwartung: ca. 10-13 Jahre. Die Sterblichkeit bis zum 2. Jahr beträgt unter mitteleuropäischen Verhältnissen etwa 20-30 Prozent.
- Verkehrsunfälle sind die häufigste unnatürliche Todesursache
Weiterführende Informationen