Achtung Kreiselmäher!
Im Mai mähen viele Landwirte ihre Wiesen, sie benötigen Heu oder Silage für ihre Rinder. Auch Energiepflanzen wie Grünroggen werden geerntet. Gleichzeitig bringen viele Wildtiere in dieser Zeit ihren Nachwuchs zur Welt. Das hohe Gras bietet Rehkitz, Junghase und Co. Schutz, macht sie allerdings auch für den Landwirt nahezu unsichtbar. „Ducken und Tarnen schützt zwar vor Fressfeinden, nicht aber vor dem Kreiselmäher“, sagte Detlef Zacharias, Präsidiumsmitglied des Deutschen Jagdverbands (DJV). Einfache Maßnahmen helfen bereits, Tierleid zu vermeiden.
Wildtierschutz beginnt vor der Mahd
Landwirte sollten den Jäger vor Ort mindestens 24 Stunden vor Mähbeginn informieren, damit dieser dafür sorgen kann, dass Wildtiere die betroffenen Flächen verlassen. Zu den sogenannten Vergrämungsmaßnahmen gehören das Ausbringen von optischen und akustischen Wildscheuchen sowie spezieller Duftstoffen. Diese sollten allerdings erst am Nachmittag vor der Mahd installiert werden, um einen Gewöhnungseffekt des Wildes zu vermeiden.
Mit Hund, Mensch und Wärmebildtechnik
Hilfreich ist es auch, wenn Wiesen unmittelbar vor der Mahd mit Jagdhunden und Menschenketten abgesucht werden. Freiwillige Helfer werden immer gebraucht und können sich bei der örtlichen Jägerschaft melden. Bei größeren Grünflächen sollte man die Suche besonders auf die Randbereiche konzentrieren, denn ein Großteil des Wildes bevorzugt erfahrungsgemäß diese Orte. Außerdem haben sich der Einsatz von Drohnen, Wärmebildtechnik sowie Wildrettern an den Traktoren oder Mähwerken bewährt.
Vorsicht vor falsch verstandener Tierliebe: Gefundene Rehkitze, Junghasen oder Vogelküken sollten generell nicht angefasst werden. Wenn der Nachwuchs erst nach Mensch riecht, verstößt ihn die Mutter. Deshalb: Handschuhe tragen, Grasbüschel zwischen Hände und Wildtier nehmen, und es an einer geschützten Stelle ablegen. Die Eltern sind meist in der Nähe und finden ihren Nachwuchs nach der Ernte.
Von innen nach außen mähen
Landwirte sollten Wiesen grundsätzlich von innen nach außen mähen. So haben Tiere die größtmögliche Fluchtmöglichkeit. Vor allem zum Schutz von bodenbrütenden Vögeln und deren Gelegen in Grünroggen trägt auch eine höhere Schnitthöhe von 10 bis 15 Zentimeter bei. Übrigens: Wer den Mähtod von Tieren billigend in Kauf nimmt, handelt vorsätzlich. Er begeht nach dem Tierschutzgesetz eine Straftat.