Artenschutz als Produktionsziel für die Landwirtschaft
Anlässlich der anstehenden Agrarministerkonferenz (AMK) fordert der Deutsche Jagdverband (DJV), dass Landwirte für Umweltleistungen künftig fairer entlohnt werden. Biodiversität und Artenschutz in der landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft müssen als Produktionsziel festgeschrieben werden. Entscheidend für eine Steigerung der Artenvielfalt und den Artenschutz sind Maßnahmen, von denen Insekten, Feldvögel und das Wild nachhaltig und langfristig profitieren. Dies sind unter anderem mehrjährige Brachen mit heimischen Wildpflanzen, Altgrasstreifen, mehrjährige Blühstreifen und der Anbau von Wildpflanzen statt Mais zur Biogaserzeugung. "Mehr Artenschutz auf dem Acker funktioniert nur, wenn die Landwirte Anreize bekommen. Dazu gehören zum Beispiel attraktive und unbürokratische Agrarumweltmaßnahmen", sagte DJV-Vizepräsident Helmut Dammann-Tamke.
Der DJV fordert die Agrarministerinnen und Agrarminister der Länder und des Bundes auf, sich für eine zukunftsfähige und flexiblere Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) auf europäischer Ebene einzusetzen. Beispielsweise bietet der Ansatz der Eco-Schemes (Öko-Regeln) großes Potential, die Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten: Aus einem Katalog von Maßnahmen für Artenvielfalt könnten Landwirte die auswählen, die am besten zu ihrer Betriebsstruktur passen. Im Gegensatz zu den klassischen Agrarumweltmaßnahmen aus der zweiten Säule dürfen Eco-Schemes zusätzlich eine finanzielle Anreizkomponente enthalten, die über die Einkommensverluste hinausgeht.
Weiterhin fordert der DJV ein langfristig stabiles GAP-Budget. Kürzungen der 1. und vor allem der 2. Säule lehnt der Verband ab. In letzterer sind die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen untergebracht. Die Maßnahmen müssen künftig praxisgerecht formuliert sein und ihr Effekt wissenschaftlich belegt. Zudem müssen sie ohne bürokratischen Aufwand umsetzbar sein.
Verschiedenste Modellprojekte, etwa die Allianz für Niederwild (LJV Baden-Württemberg) oder das Kooperationsprojekt "Bunte Biomasse" (Veolia Stiftung, Deutsche Wildtier Stiftung und DJV), zeigen: Es gibt viele und vor allem verschiedene praxistaugliche Maßnahmen, die Ökologie und Ökonomie in Einklang bringen. Derartige Erkenntnisse müssen im Rahmen der künftigen Agrarpolitik auf Bundes- und Europaebene berücksichtigt werden.
Die Verhandlungen zur gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 verlaufen auf europäischer Ebene weiterhin schleppend. Deshalb hat der Agrarausschuss des Europäischen Parlamentes für 2021 und 2022 eine GAP-Übergangsverordnung ohne große Veränderungen abgestimmt. Die AMK berät kommendem Freitag in einer Telefonkonferenz erneut über die Fortsetzung der GAP nach 2020.