Bundesjagdgesetz wird geändert
Die bereits vom Bundestag beschlossene Änderung des Bundesjagdgesetzes, mit der das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft umgesetzt werden soll, hat heute im Bundesrat mit großer Mehrheit die letzte parlamentarische Hürde genommen.
Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) hält die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte vom 26. Juni 2012 durch den Bund für konsequent und begrüßt die enge Orientierung am EGMR-Urteil. DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Daniel Hoffmann dazu: „Wir respektieren die Gewissensentscheidung eines jeden einzelnen. Die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, ist jedoch keine Befriedungsgarantie.“ Künftig soll die Jagd in Deutschland auf Antrag von einzelnen Grundstückseigentümern unter bestimmten Voraussetzungen verboten oder eingeschränkt werden können. Dazu ist ein behördliches Verfahren vorgesehen. Damit soll sichergestellt werden, dass öffentliche Interessen – etwa der Schutz vor Tierseuchen oder der Artenschutz – sowie der Schutz vor Wildschäden in der Land- und Forstwirtschaft ausreichend gewahrt bleiben.
Der Bundestag hatte am 28. Februar den Gesetzentwurf ebenfalls mit großer Mehrheit beschlossen – mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP sowie von SPD und Linken. Die Gesetzesänderung wird jetzt vom Bundespräsidenten ausgefertigt, im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt dann ein halbes Jahr später in Kraft.
Deutscher Jagdverband e. V. (DJV)
Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände für den Schutz von Wild, Jagd und Natur
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