(Quelle: Kauer/DJV)

Bundesregierung spielt Klima- gegen Artenschutz aus

14. Juni 2022 (DJV) Berlin

Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium treiben den Ausbau erneuerbarer Energien voran – vorbei an Verbänden des ländlichen Raumes und Naturschutzverbänden. DJV-Präsident Böhning bezeichnet das Vorgehen der Ampel als inakzeptabel. DJV begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, plädiert aber in Landschaftsschutzgebieten und im Wald für einen Ausbau der Windenergie mit Augenmaß.

Auch beim Ausbau erneuerbarer Energien müssen die Belange der Wildtiere berücksichtigt werden.
Auch beim Ausbau erneuerbarer Energien müssen die Belange der Wildtiere berücksichtigt werden. (Quelle: Martinsohn/DJV)

Das Bundesumweltministerium hat im Rahmen des Verbändeanhörungsverfahrens dem Deutschen Jagdverband (DJV), einer anerkannten Naturschutzvereinigung nach § 63 des BNatSchG, den Entwurf des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vorenthalten. In erster Linie sind jedoch Wildtiere betroffen, die dem Jagdrecht unterliegen. Andere Naturschutzverbände hatten immerhin einen Arbeitstag, um eine Stellungnahme abzugeben. Auch zum zeitgleich durch das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichten "Wind-an-Land"-Gesetz ist der DJV nicht kontaktiert worden. DJV-Präsident Dr. Volker Böhning kritisierte die unterbliebene Anhörung und bezeichnete sie als inakzeptabel und undemokratisch. Da die geplanten Änderungen gravierend sind und auf Kosten von Wildtieren gehen, hat der DJV eine Verlängerung der Stellungnahmefrist bis 24. Juni 2022 erbeten. "Wir begrüßen grundsätzlich den Ausbau erneuerbarer Energien, um unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden. Bei einer Beschleunigung des Verfahrens darf jedoch nicht Klima- gegen Artenschutz ausgespielt werden", so Dr. Böhning.

Das BNatSchG zielt auf einen beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land ab. So sollen zukünftig Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Windenergieanlagen (WEA) einbezogen werden, auch wenn die jetzige Schutzgebietsverordnung dies verbietet. Der Abstand von WEA zu Brutplätzen soll teilweise drastisch verringert werden – entgegen wissenschaftlich anerkannter Empfehlungen (Helgoländer Papier). Nach der Änderung sollen nur 15 Arten in die Prüfung einbezogen werden, 12 davon unterliegen dem Jagdrecht. Allerdings gibt es eine Vielzahl weiterer Arten, die als gefährdet eingestuft sind. Der Schwarzstorch etwa ist gar nicht berücksichtigt. Zudem wird die Gefährdung von Zugvögeln außen vor gelassen. Teile des vorgelegten Gesetzentwurfs sind nach Ansicht des DJV nicht mit der EU-Vogelschutzrichtlinie vereinbar. Das Thema "Windenergie im Wald" wird explizit nicht erwähnt. Der DJV setzt sich in seinem Positionspapier für einen möglichst restriktiven Ausbau der Windenergie im Wald ein.

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DJV Position Windenergie im Wald

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DJV-Schreiben zur vierten Änderung des BNatSchG (Stand: 13 Juni 2022)

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