Bundessozialgericht bestätigt Sozialwahl 2017
Das Bundessozialgericht hat gestern eine Klage des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) gegen die Sozialwahl 2017 abgewiesen. Bei der Wahl waren die Verbände zwar mit einem Vertreter in die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) eingezogen. Aber im Vorfeld hatte es massive Unregelmäßigkeiten gegeben und den Jagdverbänden (und vor allem ihren Wählern) waren deutliche Hürden in den Weg gelegt worden. Trotzdem sah das Bundessozialgericht darin keine unzulässige Benachteiligung. Es hat auch bestätigt, dass die Jagdverbände keine Organisationen sind, die bei der Wahl automatisch vorschlagsberechtigt sind, wie dies unter anderem auf Bauernverbände zutrifft. Für Josef Schneider, Mitglied des DJV-Präsidiums passt dies ins Bild von der gesetzlichen Unfallversicherung im landwirtschaftlichen Bereich: "Die Jagd passt dort nicht herein, und das scheint gewollt zu sein. Beiträge werden immer gern genommen, aber Mitsprache ist unerwünscht." Die Jagdverbände kritisieren seit Jahren die Pflichtmitgliedschaft in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Durch die Vertretung in den Selbstverwaltungsgremien seit der Sozialwahl 2017 habe sich aber zumindest die Transparenz und die Möglichkeit der Beteiligung verbessert, bestätigt Schneider.
Allen Widrigkeiten zum Trotz haben die Jagdverbände bereits die nächsten Sozialwahlen im kommenden Frühjahr im Blick: Auch im Mai 2023 wollen sie wieder mit einer gemeinsamen Liste antreten. Die Vorbereitungen haben begonnen – nach dem ungünstigen Urteil des Bundessozialgerichts müssen sie für die Jägerliste nun bis November 300 Unterschriften von Wahlberechtigten (d.h. vor allem von Revierinhabern und deren Ehepartnern) sammeln, um zur Wahl zugelassen zu werden. Nähere Informationen gibt es unter www.jagdverband.de/sozialwahl-2023.