EU-Liste invasive Arten: Jäger fordern Unterstützung
Die Europäische Union (EU) hat den Waschbär (Procyon lotor) in die Liste der invasiven, gebietsfremden Arten aufgenommen, deren primäres Ziel die Eindämmung der Arten ist. Der Deutsche Jagdverband (DJV) befürwortet diese Entscheidung. "Da der Waschbär dem Jagdrecht unterliegt sind Jäger kompetente Ansprechpartner, wenn es um die Reduzierung von Wildtierbeständen in der Fläche geht", sagt Dr. Jürgen Ellenberger, DJV-Präsidiumsmitglied und zuständig für Neozoen. "Aber öffentliche Aufträge bedürfen öffentlicher Mittel." Der DJV fordert eine finanzielle Unterstützung der Jäger. Dies könnte etwa das Bezuschussen von Fallen, elektronischen Fallenmeldern und Fahrtgeld sein, denn Fangjagd ist zwar eine äußerst effektive Jagdart, aber sehr kosten- und zeitaufwändig.
Die Bemühungen der EU werden jedoch im Moment von einigen Bundesländern mit neuen Jagdgesetzgebungen konterkariert: In Hessen etwa ist die Jagdzeit des Waschbären auf den Zeitraum vom 1. August bis zum 28. Februar reduziert worden. "Dies ist völlig unpraktikabel, da die Tiere in der Hälfte der Zeit sehr inaktiv und damit kaum zu bejagen sind", ist Ellenberger überzeugt. Die Bejagung von Jungwaschbären fällt so ebenfalls weg. Um eine Art einzudämmen, ist gerade das Entnehmen des Nachwuchses nötig. In anderen Bundesländern ist die Fangjagd prinzipiell verboten, wie etwa in Berlin. Jäger sprechen sich jedoch gegen einen Vernichtungsfeldzug aus: Der Elterntierschutz gilt auch für invasive Arten – Waschbärmütter, die Junge versorgen müssen, dürfen auch künftig nicht bejagt werden.
Ausrottung des Waschbären unmöglich
"Eines muss klar sein: Es ist nicht möglich, den Waschbären aus Deutschland wieder zu entfernen. Er hat sich etabliert und wird Deutschland auch weiter erobern", sagt Dr. Jürgen Ellenberger. Wir können jedoch beeinflussen, wie schnell er sich ausbreitet und wie stark sein räuberischer Einfluss auf die heimische Tierwelt ist. Die bisher vorliegenden Daten sind alarmierend: Seit 2005 beobachten Forscher in Brandenburg einen vehementen Bestandsrückgang der Europäischen Sumpfschildkröte. Wo der Waschbär vorkommt, weist nahezu jedes zweite Reptil schwere Verletzungen auf, wie abgebissene Gliedmaßen und Schwänze. In Thüringen macht der Waschbär dem Uhu die Brutplätze streitig. Er besetzt zwischenzeitlich jeden zweiten potenziellen Brutplatz. Außerdem liefern die Jäger über ihr WILD-Monitoring (Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands) seit 2006 wertvolle Daten zur Ausbreitung des Waschbären. Demnach hat der Waschbär sein Verbreitungsgebiet deutschlandweit in sieben Jahren nahezu verdoppelt und kommt jetzt fast in jedem zweiten Jagdrevier vor (46 Prozent).
„Wenn wir die heimische Artenvielfalt erhalten wollen, gibt es nur zwei Stellschrauben: Lebensräume erhalten und verbessern sowie Fressfeinde reduzieren“, sagt Dr. Jürgen Ellenberger. Angesichts der rasanten Ausbreitung räuberisch lebender, gebietsfremder Arten und dem fortschreitenden Lebensraumverlust etwa für Arten der Offenlandschaft und Feldflur fordert der DJV eine flächendeckende Bejagung. Dies schließt auch urbane Räume mit ein.
Käseglockennaturschutz veraltet
Völlig gegenläufig sind die derzeitigen politisch motivierten Bemühungen, in Kernarealen von Schutzgebieten die Jagd auf Waschbären auszusetzen. "Es ist absurd, dass wir auf der einen Seite über Beseitigungsfeldzüge gegen invasive Arten diskutieren und auf der andereren Seite großflächig eine Bejagung von Prädatoren in keiner Weise stattfindet", so Ellenberger. Besonders Flächeneigner wie die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) sollten sich dringend überlegen, ob sie ihrem Verständnis von aktivem Artenschutz überhaupt noch gerecht werden können. Gleiches gilt für Flächeneigner wie NABU und BUND. "Das gesamte Schutzgebietssystem und das derzeitige Konzept des Artenschutzes in Deutschland gehören auf den Prüfstand", fordert Ellenberger.
Schluss mit dem Etikettenschwindel beim NABU
Der DJV fordert Naturschutzverbände vor dem Hintergrund der EU-Entscheidung auf, sich zur Fangjagd zu bekennen und auch auf Bundesebene intensiver mit Jägern zu kooperieren: Auf Bundesebene positioniert sich der NABU "gegen den Fallenfang im Rahmen der Jagdausübung", findet dieses Mittel aber legitim im Rahmen des "Wildtiermanagements" und setzt es bundesweit in Projekten ein. "Dem Fuchs ist es egal, ob auf der Falle ‚Jagd‘ oder ‚Wildtiermanagement‘ steht. Das ist moderner Etikettenschwindel", fasst Dr. Ellenberger zusammen.
Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 14. Juli eine Liste mit 37 invasiven, gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten veröffentlicht; rechtskräftig wird diese am 3. August 2016. Diese Liste ist in Verbindung mit einer seit Januar in Kraft getretenen Verordnung der EU zu sehen, die Mitgliedsstaaten zu verstärkten Bemühungen gegen die Ausbreitung invasiver, gebietsfremder Arten verpflichtet.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=OJ:L:2016:189:TOC
http://ec.europa.eu/environment/pdf/13_07_2016_QA_en.pdf
https://www.jagdverband.de/forschung-aufklaerung/wild-monitoring