Dahme-Spreewald übernimmt Kosten für Trichinenuntersuchung
Mit der generellen Befreiung geht der Landkreis weit über die Forderung des LJVB hinaus, der eine Gebührenbefreiung lediglich für Frischlinge angemahnt hatte. Bedingung für den Kostenerlass ist die gleichzeitige Abgabe einer Blutprobe für die Untersuchung auf Schweinepest. Leider ist diese Aktion aber bis zum 31. Oktober befristet.
Zum Hintergrund: Wildscheine sind hierzulande weit verbreitet und ihr Bestand nimmt aufgrund der Klimaveränderungen und des Strukturwandels in der Landwirtschaft weiter zu. Hohe Bestandsdichten bergen ein größeres Ansteckungsrisiko im Falle von Tierseuchen wie der ASP. Diese droht sich derzeit von Osteuropa weiter in Richtung Westen auszubreiten. Die Infektion führt sowohl bei Haus- als auch bei Wildschweinen zu schweren Erkrankungen, die fast immer tödlich enden. Eine Einschleppung der ASP nach Brandenburg hätte einen millionenschweren Schaden in der Viehwirtschaft zur Folge. Einen Impfschutz gibt es nicht.
Um das Infektionsrisiko zu mindern, müssen die Jäger mehr Wildschweine schießen und damit im Frischlingsalter beginnen. Jedes erlegte Wildschwein ist vor dem Verzehr auf Trichinen zu untersuchen. Weil dafür in den meisten Landkreisen eine Gebühr anfällt, übersteigen die finanziellen Aufwendungen bei der Erlegung von Wildschweinen mit geringem Gewicht bei weitem den Erlös aus dem Verkauf des Fleisches. Die Jäger zahlen drauf.
Mit dem Wegfall der Gebühren für die Trichinenuntersuchung hat der Landkreis Dahme-Spreewald nun einen wichtigen Anreiz für die Jäger vor Ort geschaffen, die Jagd auf Wildschweine aller Altersklassen zu intensivieren. „Mit dieser Entscheidung erkennt die Verwaltung das öffentliche Interesse unseres Tuns an. Ich hoffe, dass von diesem Beispiel eine Signalwirkung ausgeht.“, so Dr. Petra Schneller, Veterinärin und Präsidiumsmitglied des LJVB.