Das Forum Waffenrecht ist entsetzt über die Tat in Hamburg
Der Täter war Mitglied in einem Hamburger Schießsportverein und besaß seit Dezember 2022 die Tatwaffe legal.
„Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und Freunden der Opfer sowie den weiteren Teilnehmern des Gottesdienstes, welche die schreckliche Tat miterleben mussten“, sagt Friedrich Gepperth, Vorsitzender des Forum Waffenrecht.
Im Januar 2023 war der Waffenbehörde angezeigt worden, dass der Täter psychisch krank, wütend auf ehemalige Arbeitgeber und seine ehemaligen Glaubensbrüder sei, jedoch eine Behandlung ausschließe. Eine anschließende unangemeldete Kontrolle durch die Polizei blieb jedoch, bis auf eine mündliche Verwarnung wegen nicht ordnungsgemäß verschlossener Munition, folgenlos.
„Dies ist ein schwarzer Tag für Deutschland, Hamburg und die deutschen Sportschützen“, meint Friedrich Gepperth weiter. Eine Absage erteilte Gepperth aber den reflexartigen Forderungen nach einer Verschärfung des Waffengesetzes, wie sie aktuell bereits vereinzelt aus der Politik und Medienkommentatoren zu hören sind. Das deutsche Waffengesetz ist das strengste seiner Art und enthält umfassende Kontroll- und Entzugsmöglichkeiten, die nur angewandt und vollzogen werden müssen.
Laut Informationen des Tagesspiegels soll der Täter im letzten Dezember ein Buch veröffentlicht haben, in welchem er Adolf Hitler als „Werkzeug Christi“ verherrlicht und den Holocaust gerechtfertigt haben soll. Allein eine solche Gesinnung führt bei Bekanntwerden regelmäßig zum Erlaubnisentzug. Vor Erteilung seiner Waffenbesitzkarte muss der Täter unter bestehendem Waffenrecht vom Verfassungsschutz überprüft worden sein. Warum hierbei seine kruden politischen Einstellungen nicht aufgefallen sind, ist kaum verständlich.
„Diese Tat ist verabscheuungswürdig und durch nichts zu rechtfertigen. Jedoch waren hier die erforderlichen Informationen über den Täter im Vorfeld bekannt, wurden der Behörde sogar angezeigt und es besteht die Möglichkeit, einem Besitzer legaler Waffen eine psychologische Begutachtung aufzugeben. Die Hürden hierfür sind denkbar niedrig und im Zusammenhang mit der nicht ordnungsgemäß verwahrten Munition wäre eine Begutachtung sicher zu begründen gewesen. Hier wurden offensichtlich Fehlentscheidungen getroffen, die es dringend aufzuklären gilt.“
Dem Forum Waffenrecht gehören 200 Verbände und Vereine an, die ca. 750.000 Mitglieder vertreten.