(Quelle: Kauer/DJV)

"Das Überleben der Großtrappe steht auf dem Spiel"

16. Oktober 2015 (djv) Berlin

Der Föderverein Großtrappenschutz e.V. betreibt seit etwa 25 Jahren Großtrappenschutz in Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Der DJV sprach mit Diplom-Biologe und Geschäftsführer Henrik Watzke über die Herausforderungen seiner Arbeit, bei der er die seltenen Vögel von Hand aufzieht und mithilfe spezieller Volieren auswildert.

Henrik Watzke: "Leider werden die Küken meist nur innerhalb spezieller Schutzzäune flügge"
Henrik Watzke: "Leider werden die Küken meist nur innerhalb spezieller Schutzzäune flügge" (Quelle: Watzke/ Förderverein Großtrappe)

Der Föderverein Großtrappenschutz e.V. betreibt seit etwa 25 Jahren Großtrappenschutz in Brandenburg und Sachsen-Anhalt. In den drei Siedlungsgebieten Havelländisches Luch, Belziger Landschaftswiesen und Fiener Bruch werden die seltenen Vögel von Hand aufgezogen und mithilfe spezieller Volieren ausgewildert. Im Jahr 1940 lebten noch 4100 Großtrappen in Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen. Heute gibt es die Großtrappe mit knapp 200 Exemplaren nur noch in Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Um den Bestand zu unterstützen, werden jährlich Jungtrappen aus der künstlichen Aufzucht ausgewildert. Henrik Watzke ist Diplom-Biologe und Geschäftsführer des Fördervereins. Der DJV sprach mit ihm über die Herausforderungen seiner Arbeit angesichts ausbleibender EU- und Länderförderungen.

DJV: Wie viele Jungtrappen wurden dieses Jahr in welchem Gebiet ausgewildert und ist diese finanziell und personell aufwändige Maßnahme dauerhaft nötig?

Henrik Watzke: In diesem Jahr werden in den Belziger Landschaftswiesen (Brandenburg) und im sachsen-anhaltinischen Teil des Fiener Bruchs jeweils 20 junge Großtrappen ausgewildert. Die Auswilderung befindet sich aktuell in der finalen Phase, der Integration der Jungtrappen in den Wildbestand. Der Erfolg der Auswilderung beginnt schon bei der Bergung gefährdeter Gelege (Bedrohung durch Landwirtschaft oder durch Rabenvögel, Anm. d. Red.). Die Eier müssen sorgfältig transportiert und schnell in die Brutapparate der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg gebracht werden. Nach dem Schlupf erfolgt die Betreuung der Küken bis mindestens zur achten Lebenswoche in der Vogelschutzwarte. Spätestens im Alter von zehn Wochen kommen die Jungtrappen in die Auswilderung. Während der Auswilderung werden die Jungtrappen noch einmal etwa drei Monate betreut. Dieser enorme finanzielle und vor allem personelle Aufwand wird noch solange nötig sein, bis sich die drei letzten Reproduktionsgruppen Deutschlands durch einen eigenen natürlichen Nachwuchs stabil entwickeln.

GroßtrappenschutzSeit 2012 ist ein Bestandsanstieg in allen drei Siedlungsgebieten zu beobachten. Wie erklärt sich diese positive Entwicklung?

Hauptursache für den Bestandsanstieg ist die Auswilderung von handaufgezogenen Jungtrappen. Bei der Bebrütung der Eier und bei der Aufzucht der Jungvögel haben wir in den letzten Jahren viel dazugelernt. Sie sind jetzt deutlich fitter und werden während der Auswilderung in speziellen Volieren besser vor nächtlichen Störungen und Fressfeinden geschützt. Die Überlebensraten der Auswilderungsvögel bis zum nächsten Frühjahr liegen seit 2011 bei 60 bis über 70 Prozent.

Durch den Bestandsanstieg werden auch immer mehr Brutversuche registriert. Leider werden die Küken meist nur innerhalb spezieller Schutzzäune flügge. In den letzten beiden Jahren waren es schon jeweils 20 wilde Jungvögel, in diesem Jahr sogar mindestens 42. Wenn sich diese Entwicklung fortsetzt und Großtrappenhennen vielleicht sogar außerhalb der Schutzzäune erfolgreich brüten, wird die Bedeutung der Bestandsstabilisierung durch von Hand aufgezogenen Jungtrappen immer mehr abnehmen.

Die Großtrappe ist im Katalog jagdbarer Arten mit ganzjähriger Schonzeit gelistet. Welche Vor-  oder Nachteile bietet diese Einordnung?

Ich sehe einen großen Vorteil: Das ist die Hegeverpflichtung, Jäger sind also verpflichtet den Lebensraum zu verbessern. Hier können wir die Jäger und die Jagdbehörden bei der Ehre packen. Bestimmte Projekte wie zum Beispiel das Prädationsmanagement (Schutzzäune, Bejagung der Fressfeinde,  Bergen von Gelegen, die von Rabenvögeln bedroht sind, Anm. d. Red.) wären ohne Jäger kaum möglich. Die Bergung von Gelegen oder toter Großtrappen (zur Untersuchung der Todesursache, Anm. d. Red.) darf natürlich nur mit Einverständnis des Jagdpächters erfolgen. Das ist manchmal ein Aufwand, auf den wir gerne verzichten würden.

In vielen Artenschutzprojekten ist neben der Lebensraumgestaltung die Bejagung von Fressfeinden ein weiteres wichtiges Element des Schutzkonzeptes. Welche Strategie verfolgt der Förderverein für den Großtrappenschutz?

Das Prädationsmanagement ist neben der Lebensraumgestaltung ein zentrales Thema im Großtrappenschutz. Das zeigt sich zum Beispiel im größeren Bruterfolg von Hennen, die in geschützten Arealen brüten, die der Fuchs nicht erreicht. Diese dürfen aber nicht das einzige Mittel sein, um einen stabilen Bestand von Bodenbrütern zu erreichen. Hier müssen wir kreativ sein und viel ausprobieren, um Wege zur Vermeidung von Prädation zu finden. Die intensive Bejagung von Raubsäugern im Rahmen eines Wildtiermanagements mit wissenschaftlicher Begleitung und in enger Zusammenarbeit mit den Jagdpächtern gehört in jedem Fall dazu. Aber auch hier müssen wir weiterdenken, denn das erlegte Raubwild wird bisher nicht genutzt. Die Bejagung sollte aber, wie auch bei anderen jagdbaren Arten, einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen, den wir unter anderem bei der Verwertung der Felle sehen.

Seit einiger Zeit ist bekannt, dass der Trappenschutz im Fiener Bruch aufgrund ausbleibender staatlicher Finanzmittel gefährdet ist. Wie geht es weiter?

Der Großtrappenschutz in Sachsen-Anhalt basierte in den letzten Jahren leider ausschließlich auf ELER-Fördermittel (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Das letzte Projekt ist Ende September ausgelaufen, die letzten drei Monate des Jahres werden mit einer Zuwendung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (Biodiversität 2015 und Natura 2000) gefördert. Vertröstet wird auf die nächste ELER-Förderung. Wann die Anträge gestellt werden können, ist aber ungewiss. Die Gefahr, dass die Kontinuität des Schutzprojektes abreißt, ist deshalb wieder sehr akut. Dabei wurde in den letzten Jahren viel erreicht. Der Großtrappenbestand, der 2004 nur noch einzelne Hennen aufwies, ist auf über 60 Individuen angewachsen. Es gibt wieder Nachwuchs: In diesem Jahr sind acht Wildküken im Fiener Bruch flügge geworden. Gerade auch in das Prädationsmanagement wurde mit der Bereitstellung vieler Fallen, Fallenmeldern, Betreuern und Aufwandsentschädigungen viel investiert. Die Zusammenarbeit mit Jägern und Landnutzern wird immer intensiver. Letztendlich steht wieder das Überleben der Großtrappe in Sachsen-Anhalt auf dem Spiel. Diese Einsicht, da bin ich mir sicher, gibt es ebenso in den verantwortlichen Behörden Sachsen-Anhalts.

Weitere Informationen zur Großtrappe finden Sie unter: 
www.grosstrappe.de

 

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