(Quelle: Kauer/DJV)

Deutscher Jagdverband positioniert sich zum Wolf

11. Mai 2022 (DJV) Berlin

Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert in einem aktuellen Positionspapier zeitnah die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz, um bundeseinheitliche Regelungen zum künftigen Umgang mit dem Wolf auszugestalten. Eine generelle Bejagung ist damit nicht möglich, da der große Fleischfresser über die FFH-Richtlinie weiterhin streng geschützt ist.

Wolfnachweis in der Königsbrücker Heide (Sachsen) mit Wildkamera
Wolfnachweis in der Königsbrücker Heide (Sachsen) mit Wildkamera (Quelle: Noltenius/LJV Sachsen)

Der Wolf erschließt sich mit hoher Geschwindigkeit neue Lebensräume und hat sich insbesondere in Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt fest etabliert. Der Wolf gehört zur heimischen Fauna. Deutschland ist zu seinem Schutz international verpflichtet (u.a. FFH-Richtlinie Anhänge II und IV).

Nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz umfasste der Wolfsbestand im Monitoringjahr 2020/21 (01.05. - 30.04.) 157 Rudel, 27 Paare und 19 territoriale Einzeltiere. Die meisten Rudel leben demnach in Brandenburg (49), gefolgt von Niedersachsen (35) und Sachsen (29) (BfN 2021). Die Population nimmt seit vielen Jahren exponentiell zu. Der jährliche Zuwachs liegt bei etwa 30 Prozent, wobei es große regionale Unterschiede gibt (Reinhardt et al. 2021). Pro Wolfsrudel leben europaweit durchschnittlich etwa acht Tiere. Nach Schätzungen des DJV werden im Frühsommer 2022 insgesamt etwa 2.000 Wölfe in Deutschland leben. Der DJV fordert in Ergänzung der Monitoringstandards die Ausarbeitung wissenschaftlich fundierter Populationsmodelle, um die Anzahl von den in Deutschland lebenden Wölfen realitätsgetreu und zeitnah abzubilden.

Die deutsch-westpolnische Subpopulation lebt nach Ansicht zahlreicher Experten an der Westgrenze des zusammenhängenden nordosteuropäisch/baltischen Wolfsvorkommens, welches sich zügig ausbreitet und dessen günstiger Erhaltungszustand nie in Frage stand (u. a. Czarnomska et al. 2013, Herzog & Guber 2018). Der DJV fordert die Bundesregierung auf, die Schwellenwerte für die Populationsentwicklung zu definieren, wonach der günstige Erhaltungszustand festzustellen ist. Ein genetischer Austausch zwischen Subpopulationen innerhalb des nordosteuropäischen/baltischen Vorkommens ist vielfach nachgewiesen, auch besteht Austausch mit anderen Populationen wie der apenninisch-alpinen Population und in Polen mit weiteren (Sub)-Populationen (Szewczyk 2019, 2021). Der DJV fordert die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass transparent offen gelegt wird, ob bereits ein signifikant positiver Effekt auf die genetische Vielfalt nachgewiesen werden kann.

Sichtbeobachtungen und Nahbegegnungen nehmen mit steigender Zahl der Wölfe zu, auch Nutztierrisse häufen sich (DBBW 2021). Damit kommt es zu mehr Konflikten. Der Wolf hat keine natürliche Scheu vor dem Menschen (BfN 2017). In unserer Kulturlandschaft wird er sich nicht selbst regulieren, solange seine Lebensraumkapazität nicht erreicht ist. Der DJV weist ausdrücklich darauf hin, dass nach allen bisherigen Erfahrungen die wirtschaftlich-soziale Akzeptanzgrenze sicher vor der biologischen Akzeptanzgrenze des Wolfes erreicht sein wird bzw. in einigen Regionen des Landes bereits erreicht ist. In Deutschland mit der weltweit höchsten Wolfsdichte ist dieser Aspekt wichtiger denn je.

Geeignete Vergrämungsmaßnahmen fehlen. Eine Aufrüstungsspirale beim Herdenschutz kann nicht länger zu Lasten der Betroffenen gehen. Weidetierhaltung ist ein wichtiges Instrument der Landschaftspflege, z.B. für den Erhalt von Heideflächen oder Trocken- und Magerrasen. Auf Küstendeichen und hoch gelegenen Almen sind Weidetiere durch Zäunung jedoch nicht zu schützen, wodurch sich erhebliches Konfliktpotential ergibt. Gleiches gilt für Grünlandregionen mit hoher Weidetierdichte oder die Lebensräume des ebenfalls heimischen Muffelwildes. So ist in der niedersächsischen Göhrde das Muffelwildvorkommen, das eines der ältesten und genetisch wertvollsten war, nach Rückkehr der Wölfe in diese Region nunmehr erloschen.

Der DJV bewertet die letzte Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes Anfang 2020 lediglich als einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Der DJV begrüßt den Passus im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, den Bundesländern künftig „europarechtskonform ein regional differenziertes Bestandsmanagement zu ermöglichen“. Auf dieser Basis fordert der DJV die politischen Akteure auf, schnellstmöglich mit der EU-Kommission zentrale Fragen zu klären und dann umgehend zu handeln:

  • Wie sieht ein „europarechtskonformes“ Bestandsmanagement in Deutschland aus? Anders als Deutschland regulieren Frankreich oder Schweden den Wolfsbestand bereits erheblich, obwohl er dort ebenfalls über Anhang IV der FFH-Richtlinie streng geschützt ist.
     
  • Was bedeutet ein „regional differenziertes Management“ des Wolfs in Deutschland? Die Bundesregierung muss Stellung beziehen, ob dafür die Herabstufung des Schutzstatus für Deutschland oder einzelne Bundesländer notwendig ist.
     

Darüber hinaus fordert der DJV:

  • Ein regional differenziertes, aktives Bestandsmanagement auf Grundlage ökologischer und sozioökonomischer Kriterien. Das Zusammenleben von Weidetieren, Mensch und Wolf sowie die Verantwortung gegenüber anderen Wildtieren muss so ausgestaltet sein, dass trotz fortschreitender Ausbreitung der Wolfspopulation möglichst wenige Konflikte auftreten.
     
  • Den Wolf in den Katalog der jagdbaren Arten des Bundesjagdgesetzes aufnehmen. Es braucht abschließende Regelungen für den Umgang mit dem Wolf, um die Trennung der Rechtskreise Jagdrecht und Naturschutzrecht aufrecht zu erhalten.
     
  • Spielräume der FFH-Richtlinie nutzen. Artikel 16 bietet den EU-Mitgliedsstaaten Möglichkeiten, die Deutschland bislang auf Bundesebene ignoriert und in Frage stellt.
     
  • Initiative zur Lockerung des Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene ergreifen. Der Wolf sollte baldmöglichst aus Anhang IV (strenger Schutz) in Anhang V (Schutz mit erweiterten Möglichkeiten des aktiven Managements) der FFH-Richtlinie überführt werden. In diesem Zusammenhang sollten auch die Kriterien für die regelmäßigen Monitoringberichte überarbeitet werden. Diese berücksichtigen artspezifische Eigenschaften nur unzureichend. Die aktuellen Kriterien lassen kaum valide Bewertungen für reproduktionsfreudige, anpassungsfähige und weit wandernde Arten wie den Wolf zu. 
     
  • Ein umfassendes Wildtiermanagement etablieren. Wildbiologische, naturschutzfachliche und jagdpraktische Fragen müssen geklärt werden. So beispielsweise die Auswirkungen des Wolfes auf Wildtiere oder die Barrierewirkung wolfssicher gezäunter Flächen auf das Wander- und Ausbreitungsverhalten anderer Tierarten. Ziel ist es, einen artenreichen, gesunden Wildtierbestand zu sichern und genetischen Austausch zu gewährleisten. Dies gilt für Beutetiere gleichermaßen wie für den Wolf. Hierfür müssen auch die derzeit in Deutschland noch bestehenden Rotwildbewirtschaftungsgebiete aufgelöst werden. Die Entwicklung von Wildschäden in Wald und Feld unter zunehmendem Einfluss des Wolfes muss untersucht werden.
     
  • Schaffung wolfs(rudel)freier Gebiete zur Erhaltung einer naturverträglichen Weidewirtschaft, der Deichpflege und zur Sicherung von durch den Wolf gefährdeten Tierarten bzw. gegen die Verschlechterung ihrer Lebensräume.
     
  • Populationsmodelle entwickeln. Die Zahl der in Deutschland lebenden Wölfe ist realitätsgetreu abzubilden. Hierzu ist die Ausarbeitung wissenschaftlich fundierter Populationsmodelle entscheidend.
     
  • Erhaltungszustand beurteilen. Der Erhaltungszustand des Wolfes muss jährlich auf Populationsebene (d.h. grenzüberschreitend auf wissenschaftlicher Grundlage, aber notfalls auch ohne gemeinsames Management oder Monitoring) beurteilt werden. Die Verbindung zu benachbarten Populationen ist zu berücksichtigen.
     
  • Transparenz sicherstellen. Die Monopolstellung des Senckenberg-Instituts für DNA-Analysen und Deutung von Subpopulationen muss aufgelöst werden – sie widerspricht dem Transparenzgedanken, sorgt für Misstrauen in der Bevölkerung und beschleunigt den Akzeptanzverlust.
     
  • Solides Monitoring national ausbauen und grenzüberschreitend aufbauen. Hierzu ist die Einbindung der Jägerschaft entscheidend: das Beispiel Niedersachsen belegt die Vorzüge einer aktiven und federführenden Rolle der Jäger für ein solides und belastbares Monitoring. Die Zahl der von den Ländern ernannten im Monitoring „erfahrenen Personen“ muss sich analog zum Populationswachstum des Wolfsbestandes erhöhen.
     
  • Klare Regelungen für den Umgang mit schwer verletzten Wölfen. Das ist beispielsweise wichtig bei Unfällen im Straßenverkehr und sollte bundesweit geregelt werden. Einige Länder haben hier bereits wegweisende Regelungen gefunden (z.B. Nds. WolfsVO).
     
  • Notstandsregelung für Wolfsangriffe. Diese müssen Vorgaben aus dem Strafgesetzbuch und dem Bürgerlichen Gesetzbuch sinnvoll ergänzen. Ziel ist Rechtssicherheit für Halter von Jagdhunden und Nutztieren.
     
  • Ausgleich von Schäden durch Wölfe an Jagdhunden gesetzlich regeln und aus öffentlichen Mitteln begleichen.


Quellen:

AFN/ Aktionsbündnis Forum Natur (2022): Wildtiermanagement Wolf. Handlungsvorschlag für ein praxisorientiertes Wolfsmanagement in der Kulturlandschaft Deutschlands. 3. völlig überarbeitete Auflage. 52 S.

BfN/ Bundesamt für Naturschutz (2017): Wolfsverhalten – Einschätzung und Handlungsempfehlungen für ein Management. Natur und Landschaft 92 (11): 516-517.

BfN/ Bundesamt für Naturschutz (2021): Aktuelle Wolfszahlen: Bundesweit 157 Rudel bestätigt. URL: https://www.bfn.de/pressemitteilungen/aktuelle-wolfszahlen-bundesweit-157-rudel-bestaetigt (gesehen am: 02.12.2021).

Czarnomska, S. D. et al. (2013): Concordant mitochondrial and microsatellite DNA structuring between Polish lowland and Carpathian Mountain wolves. Conservation Genetics 14: 573-588.

DBBW/Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (2021): Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland 2020. 40 S.

Herzog, S. und S. Guber (2018): Der naturschutzrechtliche Populationsbegriff als Maßstab zur Beurteilung des Erhaltungszustandes einer Art gem. § 45 Abs. 7 S. 2 BNatSchG erläutert am Beispiel des Wolfes (Canis lupus). Natur und Recht 40: 682–688.

Kramer-Schadt, S., Wenzler, M., Gras, P. und F. Knauer (2020): Habitatmodellierung und Abschätzung der potentiellen Anzahl von Wolfsterritorien in Deutschland. BfN-Skript 556. 30 S.

Linnell J., Salvatori, V. and L. Boitani (2008): Guidelines for population level management plans for large carnivores in Europe. A Large Carnivore Initiative for Europe report prepared for the European Commission. Rom.

Reinhardt, I. et al. (2021): Erkenntnisse zur Wiederausbreitung des Wolfs in Deutschland. Natur und Landschaft 96 (1): 19-26.

Szewczyk, M. et al. (2019): Dynamic range expansion leads to establishment of a new, genetically distinct wolf population in Central Europe. Scientific reports, Dec 12; 9(1): 19003.

Szewczyk, M. et al. (2021): Genetic support for the current discrete conservation unit of the Central European wolf population. https://bioone.org/journals/wildlife-biology/volume-2021/issue-2/wlb. 00809/Genetic-support-for-the-current-discrete-conservation-unit-ofthe/10.2981/wlb.00809.full.

 

Berlin, DJV-Präsidium 17. März 2022 

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DJV-Wolfsposition 2022

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AFN 10-Punkte-Programm zur Zukunft des Wolfes in Deutschland

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