DJV-Empfehlung zur "guten fachlichen Praxis" bei der Jagd auf Wildgänse
30. März 2023 (DJV) Berlin
Als gute fachliche Praxis für die waidgerechte Bejagung von Gänsen, die an die Jägerinnen und Jäger besondere Ansprüche stellt, gelten folgende Empfehlungen:
- Eine Bejagung von Gänsen zur Schadensabwehr sollte nach Möglichkeit mit einem Konzept aus Vergrämungs- und Ruheflächen erfolgen.
- Gänsejagden sollten vorrangig morgens an Schad- und Äsungsflächen abseits der Schlafgewässer stattfinden. Da Gänse sehr scharf äugen und insbesondere kleinste Bewegungen wahrnehmen können, ist auf besondere Tarnung zu achten.
- Im Hinblick auf die Effizienz der Bestandsreduzierung, sollten revierübergreifende Gänsejagden durchgeführt werden, die eine gewissenhafte Planung und Vorbereitung verlangen:
- die Flugrouten und aufgesuchten Äsungsflächen sind kurz vor dem Jagdtag auszukund-schaften. Die vorkommenden Gänsearten sind zu bestimmen, wobei auf gefährdete Arten besonders zu achten ist.
- abgeerntete Getreide- oder Maisfelder sind als Jagdflächen zu bevorzugen
- soweit zulässig, sind die Monate August bis November am erfolgversprechendsten (gegen Ende der Jagdzeit sind die Gänse deutlich vorsichtiger geworden, was eine Tarnung schwieriger macht)
- Besonders bewährt hat sich die Jagd mit künstlichen Lockvögeln, akustischen Gänselockern und sogenannten Gänseliegen. Dabei platziert man ca. 20 bis 60 Halbschalen oder faltbare Lockgänse in U-Form, um einfallenden Gänsen einen Landeplatz vorzugeben. Die Liegen (mit geeignetem Material der Umgebung verblendet) werden direkt ins Lockbild integriert. Erlegte Gänse können – gut platziert – die Wirkung des Lockbildes verbessern.
- Bei der Gänsejagd ist schnelles und präzises Ansprechen gefordert. Neben dem äußeren Erscheinungsbild sollten auch die Gänserufe zur sicheren Identifizierung der Gänsearten herangezogen werden.
- Zu beachten ist, dass Gänse stets gegen den Wind einfallen und man sich am besten mit Rücken- bzw. Seitenwind ansetzt. Sofern die Gänse über Kopf einfliegen, ist Erfahrung bzw. Zurückhaltung geboten, um ein Krankschießen zu vermeiden!
- Die maximale Schrotschussentfernung beträgt in der Regel 25 bis 30 Meter. Das bedeutet, erst dann schießen, wenn die beim Fliegen anliegenden Ständer der Gänse deutlich erkennbar sind! Bei der Lockjagd sollte keine Attrappe weiter als 30 Meter von den Liegen platziert werden – dies erleichtert das Einschätzen der Entfernung.
- Beim Schrotschuss auf Wasserfederwild geht Deckung vor Schrotgröße (Kopf- und Halsbereich sollte als Trefferfläche bevorzugt werden). Bei Verwendung bleifreier Schrot-munition sind Schrotgrößen ab 3,0 mm zu wählen, je nach Jagdart und Schussentfernung. Bei der Verwendung ist auf den jeweiligen Beschuss der vorhandenen Flinte zu achten.
- Beim Einzelabschuss aus kleinen Gänsetrupps zur Vergrämung auf Schadflächen mit der kleinen Kugel, muss auf ausreichenden Kugelfang geachtet werden.
- Brauchbare Jagdhunde sind in ausreichender Anzahl je nach gewählter Jagd- und Wildart mitzuführen.
- Es ist sicherzustellen, dass Nachsuchen unverzüglich und auch revierübergreifend durch-geführt werden können.
- Insbesondere bei der Sommerjagd auf Gänse, ist für ein rechtzeitiges Versorgen und Kühlen des Wildbrets Sorge zu tragen.
- Es ist eine artengenaue Streckenstatistik zu führen.
- Sofern Gänse beringt sind, sollten die Ringdaten, insbesondere zur Unterstützung der wildbiologischen Forschung, an die entsprechenden Vogelschutzwarten gemeldet werden.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die länderspezifischen Regelungen bzgl. Jagd-barer Arten und deren Jagdzeiten sowie auf § 1 (3) der Bundesjagdzeitenverordnung, nach dem innerhalb der Jagdzeit die Jagd nur Zeiträume und Tageszeiten umfassen darf, in denen nach örtlich gegebenen äußeren Umständen für einen Jäger die Gefahr der Verwechslung von Tierarten nicht besteht.