(Quelle: Kauer/DJV)

DJV-Position Schwarzwild

10. April 2014 (djv) Berlin

Eine wirksame Bejagung des Schwarzwildes mit dem Ziel einer nachhaltigen Nutzung und der Reduktion von überhöhten Beständen ist eine der wichtigsten Aufgaben der Jägerschaft.

Wildschwein Bache Winter (Quelle: Rolfes/DJV)

1. Situation

1.1 sehr hohe Schwarzwildpopulationen mit der Tendenz weiterer Ausbreitung

1.2 zunehmende Gefahr von Schweinepestseuchenzügen und latente Schweinepestgefahr bei Schwarzwild

1.3 aufgrund veränderter Agrarstruktur regional ansteigende Wildschäden und dadurch notwendige Intensivierung des Jagddrucks

1.4 teilweise ungünstige Sozialstruktur, nicht ausgeglichenes Geschlechterverhältnis (zu viele weibliche Stücke) und Fehlen mehrjähriger und alter, insbesondere männlicher Stücke

2. Gründe (ohne Rangfolge)

2.1 eine deutliche Verbesserung der Lebensbedingungen für das Schwarzwild, besonders durch eine veränderte Anbaustruktur in der Landwirtschaft, häufige Mastjahre und milde, schneearme Winter und durch Veränderungen im Waldaufbau

2.2 eine artbedingt hohe Vermehrungsrate, die durch die günstigen Ernährungsbedingungen die Obergrenze des biologisch Möglichen erreicht hat. Insbesondere ein erhöhter Anteil bereits beschlagener Frischlinge, aufgrund der guten körperlichen Konstitution.

2.3 die Nichtabschöpfung des jährlich sehr hohen Zuwachses durch jagdliche Eingriffe, unter anderem bedingt durch eine nicht ausreichende Zusammenarbeit zwischen den Revierinhabern untereinander und mit der Land- und Forstwirtschaft sowie den Jagdgenossenschaften und zuständigen Behörden

2.4 Zunahme jagdlicher Ausschlussflächen, die als Rückzugsgebiete und Lebensraum für das Schwarzwild dienen. Dazu gehören Einschränkungen der Jagd in Schutzgebieten und befriedeten Bezirken, insbesondere solchen nach § 6a BJagdG.

3. sofortige Maßnahmen zur Reduktion

3.1. revierübergreifende Absprachen über Zielsetzung und Durchführung jagdlicher Maßnahmen, wobei die Mitwirkung aller Revierinhaber unabdingbar ist

3.2. Nutzung aller geeigneten Jagdmethoden, insbesondere revierübergreifende Ansitz- und Bewegungsjagden

3.3. notwendige Kirrungen ausschließlich ohne Fütterungscharakter

3.4. ganzjährige intensive Bejagung von Frischlingen (auch gestreifte) und nicht führenden Überläufern, vorwiegend weibliche Stücke; Dabei Verzicht auf Abschussbegrenzungen (unter Beachtung des Elterntierschutzes); Bei Frischlingen sollte keine Gebühr für die amtstierärztliche Untersuchung (z.B. Trichinenuntersuchung) erhoben werden

3.5. Durchführung des notwendigen Bachenabschusses (mindestens 10% der Gesamtstrecke) bei Schonung der Leitbachen und abhängig führenden Bachen

4. zusätzliche Maßnahmen bei nachhaltiger Bewirtschaftung

4.1 Hegegemeinschaften zur revierübergreifenden Bewirtschaftung des Schwarzwildes

4.2 Führung der Streckenstatistik nach Zahl, Geschlecht und Altersklassen

4.3 Anleitung und Fortbildung der Jäger in allen jagdlichen Belangen

5. Zusammenfassung:

Die Grundlagen wildbiologisch richtiger Hege und erfolgreicher Bejagung des Schwarzwildes sind seit langem bekannt. Fachleute befassen sich seit Jahrzehnten mit dem Thema, eine umfangreiche namhafte Literatur mit entsprechenden Vorgaben liegt vor. Entscheidend sind fachlich gut geschulte und umsichtige Revierinhaber.

Der DJV empfiehlt daher allen privaten und staatlichen Revierinhabern, sich in Hegegemeinschaften zu organisieren, um die Problematik unter Beachtung wildbiologischer Erkenntnisse und jagdrechtlicher Belange pragmatisch anzugehen.

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