DJV-Position zum Waffengesetz (2023)
Für Jägerinnen und Jäger stellen Schusswaffen ein unverzichtbares Werkzeug bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben dar – die auch im öffentlichen Interesse liegen und dem Allgemeinwohl dienen. Ebenso wie andere legale Waffenbesitzer, beispielsweise Sportschützen und Sammler historischer Waffen, gehen Jägerinnen und Jäger verantwortungsvoll mit Waffen um, sind sachkundig und werden regelmäßig sowie umfassend behördlich überprüft.
Keine Waffen für Kriminelle, Extremisten und Terroristen
Gewisse Hürden für den privaten Waffenbesitz und seine Kontrolle sind dabei erforderlich, um Missbrauch von Waffen und den Waffenbesitz von Kriminellen, Extremisten und Terroristen zu verhindern.
Wir sehen allerdings die Gefahr, dass durch immer weitere Verschärfungen des Waffenrechts dieses Ziel verfehlt wird – und gleichzeitig als "Kollateralschaden" die Anforderungen an den legalen Waffenbesitz in unverhältnismäßiger Weise steigen – ohne, dass die innere Sicherheit davon profitiert. Verschärfungen des Waffengesetzes treffen nur diejenigen, die sich an die Gesetze halten – nicht Kriminelle, Extremisten, Terroristen und andere illegale Waffenbesitzer.
Immer mehr Bürokratie erschwert Kampf gegen illegalen Waffenbesitz
Durch einen immer höheren bürokratischen Aufwand wird die Arbeit der Waffenbehörden erschwert und es werden Kapazitäten mit weitgehend sinnlosen Aufgaben gebunden, die dann für die Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes fehlen.
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren
Die Praxis zeigt, dass der verfassungsrechtlich bedeutsame Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter die Räder gerät, indem jegliche Abwägung mit Verweis auf die Gefährlichkeit von Waffen zu Lasten des zuverlässigen, sachkundigen und verantwortungsbewussten legalen Waffenbesitzers geht.
Deutschland hat schon jetzt eines der strengsten Waffengesetze der Welt. Weitere Verschärfungen bringen kaum einen Sicherheitsgewinn. Im Gegenteil: Sie können sogar kontraproduktiv sein.
Bei einer Änderung muss zudem geprüft werden, wo Erleichterungen möglich sind und ob bestehende Regelungen verhältnismäßig sind. Insbesondere in Fragen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ist eine differenzierte Kasuistik erforderlich, die an nur geringfügige Verstöße keine drastischen Maßnahmen knüpft.
Zurückliegende Anpassungen ergebnissoffen evaluieren
Die Erfahrung zeigt, dass nicht fehlende oder unzulängliche gesetzliche Regelungen das Problem sind, sondern eine mangelhafte Anwendung der bestehenden Regelungen. Fast schon reflexartig wird nach Straftaten, die so gut wie nie mit legalen Waffen verübt werden, nach einer Verschärfung des Waffengesetzes gerufen. Dabei ist das Waffengesetz in den letzten Jahren wiederholt angepasst worden. Weitere Verschärfungen bedürfen daher einer besonderen Begründung. Vor einer weiteren Änderung müssen die zurückliegenden Anpassungen ergebnisoffen evaluiert werden. Evaluation geht vor Novellierung.
Straftaten mit legalen und illegalen Waffen separat erfassen und analysieren
Straftaten, die mit legalen und illegalen Waffen verübt werden, müssen separat erfasst und analysiert werden, um zu sehen, wo das Problem liegt. Zudem muss geprüft werden, wo Ergänzungen und Nachbesserungen der letzten Änderungen überhaupt sinnvoll und geboten sind.
Vorhandene (aber bedauerlicherweise nicht aktuelle) Daten zeigen, dass das wesentliche Problem die illegalen Waffen sind, nicht die legalen. Daher muss der Fokus des Gesetzgebers und der Behörden auf der Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes liegen.
Fulda, DJV-Präsidium, 15. Juni 2023