DJV-Präsidium unterstützt Hessen-Demo
Der Deutsche Jagdverband (DJV) wird den Landesjagdverband Hessen in Vorbereitung der Demonstration gegen die geplante Landesjagdverordnung (JVO) am 26. September in Wiesbaden finanziell und personell unterstützen. Das hat das DJV-Präsidium heute in Berlin beschlossen. "Mit der geplanten Landesjagdverordnung soll das Jagdgesetz am Parlament vorbei ausgehöhlt werden. Dabei sieht der schwarz-grüne Koalitionsvertrag sogar eindeutig vor, dass 'das Hessische Jagdgesetz in seiner derzeitigen Fassung Bestand' haben soll", sagte LJV-Präsident Dr. Jürgen Ellenberger. Zudem halte der Koalitionsvertrag eindeutig fest, 'dass der Jagdschutz auf bestandsbedrohte Tierarten ausgeweitet wird'. Mit der geplanten JVO sei eben dies nicht der Fall, da sie vorsieht räuberische Arten wie Fuchs, Elstern und Rabenkrähen weniger intensiv zu bejagen. Dies benachteilige sogar bestandsbedrohte Arten massiv.
Auch DJV-Präsident Hartwig Fischer rief heute erneut alle Jägerinnen und Jäger auf, die hessischen Waidgenossen zu unterstützen. "Die Verordnung versucht einen vernünftigen und praxiserprobten Artenschutz durch die politische Hintertür zu erschweren und erreicht damit genau das Gegenteil von dem, was im Koalitionsvertrag festgehalten wurde", so Fischer. "Das entspricht nicht dem politischen Auftrag, für den die hessischen Jägerinnen und Jäger bei der letzten Wahl gestimmt haben. Und das zeigen wir auch auf der Straße am 26. September in Wiesbaden."
Die geplante Landesjagdverordnung sieht vor, die Jagdzeit für räuberische Arten wie den Fuchs zu kürzen und für Baummarder, Iltis und Hermelin gänzlich abzuschaffen. Dank der erfolgreichen Tollwutimpfung haben sich jedoch beispielsweise die Bestände des anpassungsfähigen Fuchses in Deutschland in 30 Jahren etwa vervierfacht, in Hessen sogar verfünffacht. Des Weiteren soll die Jagdzeit auf Graugänse abgeschafft werden, und dies obwohl die Folgen eines Gänsejagdverbotes bereits in den Niederlanden ersichtlich sind: 16 Millionen Euro Steuergelder als Wildschadensersatz an Bauern zahlte die Regierung im vergangen Jahr. Zusätzlich wurden dieses Jahr 25.000 Tiere vergast. Die schwarz-grüne Jagdverordnung sieht auch eine drastische Kürzung der Jagdzeit auf Rabenkrähen und Elstern vor. Anstelle von knapp sieben Monaten sollen die Vögel nun nur zweieinhalb Monate bejagt werden dürfen. Dies widerspricht allen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Einfluss dieser Arten auf Singvögel und anderen Tieren der Feldflur sowie dem tatsächlichen Vogelbestand. Zahlreiche Studien belegen, dass Rabenkrähen und Elstern für den Großteil an Verlusten von Gelegen und Jungvögeln bei bedrohten Bodenbrütern verantwortlich sind.
Weitere Informationen
Interview mit Sjef Heezius, Regiomanager und Jurist bei der Königlich Niederländischen Jägervereinigung (KNJV)
Hintergrundpapier Rabenvögel und deren Bejagung
Koalitionsvertrag (S. 18, Zeile 767 ff.): https://www.hessen.de/sites/default/files/media/staatskanzlei/koalitionsvertrag_2013-12-18.pdf