DJV-Stellungnahme zu halbautomatischen Waffen
In Fragen des Waffenrechts hat für den DJV der Schulterschluss mit dem Forum Waffenrecht und den dort organisierten Verbänden höchste Priorität. Eine weitere Beschränkung des legalen Waffenbesitzes lehnt der DJV entschieden ab. Der legale Waffenbesitz ist in Deutschland sehr präzise geregelt, weiteren Bedarf an gesetzlichen Vorgaben gibt es nicht. Der DJV setzt sich aktiv dafür ein, dass es zu keiner weiteren Verschärfung kommt und dass – wie im Falle der Waffenverwaltungsvorschrift – Erleichterungen für Jäger erzielt werden.
Der DJV hat zu keinem Zeitpunkt ein Verbot von halbautomatischen Waffen gefordert und zu keinem Zeitpunkt ein Verbot von Besitz und Nutzung gefordert. Jeder Jäger kann zweifelsohne eine Waffe nach seinen Vorlieben aussuchen und natürlich jagdlich führen – solange diese legal ist. Der DJV gibt allerdings zu bedenken, dass es dem Image der Jagd in der Öffentlichkeit nicht zuträglich ist, bei der Jagd halbautomatische Anscheinswaffen zu führen, die im Aussehen modernen Sturmgewehren ähneln, die militärisch genutzt werden.
Damit vertritt der DJV die Position einer Mehrheit unter den Jägern. Dies bestätigt eine Umfrage einer großen Jagdzeitschrift: Knapp 94 Prozent der rund 3.000 Teilnehmer sprachen sich gegen den Einsatz von halbautomatischen kriegswaffenähnlichen Anscheinswaffen bei der Jagd aus.
Deutscher Jagdverband e. V. (DJV)
Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände für den Schutz von Wild, Jagd und Natur
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