EGMR-Urteil macht Reformen obsolet
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Jagdrecht in Deutschland bestätigt: Reviersystem, Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften sowie die flächendeckende Bejagung sind zeitgemäß. “Damit hat der Gerichtshof Reformbestrebungen jegliche Grundlage entzogen. Und das ist richtig, denn Wildtiere kennen keine Grundstücksgrenzen. Hege und Jagd müssen flächendeckend und lebensraumbezogen umgesetzt werden”, betonte Jochen Borchert, Präsident des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV). Das Allgemeinwohl müsse immer über Einzelinteressen, etwa denen von ethisch motivierten Jagdgegnern, stehen. Ein Flickenteppich von bejagten und nicht bejagten Grundstücken leistet laut DJV Seuchenzügen, etwa durch die Schweinepest, Vorschub. Enorme Schäden in Forst- und Landwirtschaft durch rasant wachsende Wildbestände wären eine weitere Folge.
Der DJV begrüßt es sehr, dass der EGMR die Argumente von Jägern, Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzern in seiner Urteilsbegründung aufgenommen hat. Mit ihrer Entscheidung haben die europäischen Richter bestätigt, dass Deutschlands Jagdrecht im Sinne der Allgemeinheit geeignet ist, trotz dichter Besiedlung eine hohe Artenvielfalt und einen gesunden Wildbestand zu erhalten. Die Interessen von Grundeigentümern werden dabei ausreichend berücksichtigt. DJV und Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) haben sich als Drittbeteiligte im Verfahren maßgeblich für den Erhalt des deutschen Jagdrechts eingesetzt.
Deutscher Jagdverband e. V. (DJV)
Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände für den Schutz von Wild, Jagd und Natur
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