Elbvertiefung verzögert sich
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das Verfahren der Umweltverbände BUND und NABU gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg über eine bereits anhängige Vorlage zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie ausgesetzt. Eine Entscheidung des EuGH zur Auslegung der Wasserrahmenrichtlinie wird im Frühjahr 2015 erwartet.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat zusammen mit den Landesjagdverbänden Niedersachsen und Schleswig-Holstein beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ebenfalls Klage gegen den Planfeststellungbeschluss zur Elbvertiefung eingelegt. Hierbei geht es um unzulässige Einschränkungen bei der Jagd. Wir berichteten am 03. September 2012