(Quelle: Kauer/DJV)

FAQ Afrikanische Schweinepest

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Afrikanischen Schweinepest.

Detailliertere Erklärungen bietet das DJV-Faktenpapier Frage-und-Antwort-Papier zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) und die DJV-Broschüre "Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest". Spezifische Informationen für Jägerinnen und Jäger bietet das Frage-und-Antwort-Papier zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) für Revierinhaber.
 

Die ASP ist keine Zoonose und damit für den Menschen ungefährlich – übrigens auch für andere Haus- und Heimtiere!

Vorrangig findet eine Ansteckung durch den direkten Kontakt zu infizierten Schweinen, tierischen Produkten oder Speiseabfällen und Blut statt. Die Gefahr ist sehr groß, dass der Mensch das ASP-Virus an Kleider, Schuhen oder über Fahrzeuge verbreitet. Im Schlamm kann das Virus 100 Tage überleben.

Das Virus stammt ursprünglich aus den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und wird dort von Lederzecken auf Warzenschweine übertragen. Die involvierten Lederzecken können das Virus selbstständig vermehren. In Ländern außerhalb Afrikas spielen diese Zecken zumeist keine Rolle.

Die ASP äußert sich bei lebenden Wildschweinen durch verringertes Fluchtverhalten, Orientierungslosigkeit, Mattigkeit, Fieber und Ausfluss aus Nase und Auge. Bei Hausschweinen sind zudem massive Hautrötungen zu beobachten. Auch eine erhöhte Atem- und Pulsfrequenz kann ein Anzeichen sein.

Für Haus- und Wildschweine bedeutet eine Infektion Tod nach sechs bis zehn Tagen bei nahezu 100 Prozent der infizierten Tiere in allen Altersgruppen.

Erstmals beschrieben wurde die ASP im Jahr 1921 in Kenia. 1957 trat sie erstmals außerhalb Afrikas in Portugal auf. Nach einer Pause brach sie erneut in Portugal aus, anschließend meldeten Spanien, Frankreich, Italien, Malta, Belgien und die Niederlanden Fälle. Auf Sardinien ist die Tierseuche inzwischen endemisch. In den 1980er-Jahren brach die ASP auf dem amerikanischen Kontinent aus. Im Jahr 2007 wurde das ASP-Virus aus Afrika über den georgischen Schwarzmeerhafen Poti nach Georgien eingeschleppt. Von dort gelangte das Virus entlang der Hauptmagistralen Russlands bis in die baltischen Staaten Lettland, Estland und Litauen. 2014 überschritt das ASP-Virus die Grenze von Weißrussland in westliche Gebiete Polens. Ausgehend von der Ukraine wurde das Virus 2017 nach Tschechien und Rumänien verschleppt. Es gab in der Folge weitere ASP-Ausbrüche in Bulgarien und Ungarn, 2018 überraschend in Belgien und Ende 2019 nur 40 km entfernt von der deutschen Grenze in Polen. In Deutschland wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals am 10.09.2020 bei Wildschweinen in Brandenburg, unweit der deutsch-polnischen Grenze, festgestellt.

Das Virus stammt ursprünglich aus den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und wird dort von Lederzecken auf Warzenschweine übertragen. Die involvierten Lederzecken können das Virus selbstständig vermehren. In Ländern außerhalb Afrikas spielen diese Zecken zumeist keine Rolle.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Virusinfektion, die ausschließlich Wild- und Hausschweine betrifft.

Die ASP ist für Hunde sowie andere Haus- und Heimtiere ungefährlich.

Das Sperrzone I, auch Pufferzone genannt, beschreibt das Gebiet zwischen der Sperrzone II, das eigentliche Infektionsgebiet, und ASP-freien Gebieten. In der Pufferzone gelten verschiedene Auflagen, um den Übertrag des ASP-Virus zu verhindern wie z.B. eine verstärkte Jagd auf Wildschweine und die Duldung der Errichtung von wildschweinsicheren Zäunen.

Sperrzone II oder infizierte Zone (bisher gefährdetes Gebiet) definiert. Innerhalb der Sperrzone II können die Behörden vor Ort zusätzlich ein Kerngebiet und eine weiße Zone aus- Weisen. Beide sind Bestandteil der Sperrzone II. Das Kerngebiet und die weiße Zone können eingezäunt werden, um das Abwandern der dort befindlichen Wildschweine zu vermeiden. Ziel ist, alle Wildschweine aus dem Kerngebiet und aus der weißen Zone zu entnehmen. Welche Regelungen in den Sperrzonen II der Länder gelten, sind den Allgemeinverfügungen der Landkreise zu entnehmen.

Die Sperrzone III wird bei Ausbruch der ASP in Hausschweinbeständen eingerichtet und setzt sich zusammen aus einer Schutzzone (Radius 3 km) und einer Überwachungszone (Radius 10 km).

Detailliertere Fragen und Antworten zur ASP

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DJV-Broschüre: Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest

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Frage-Antwort-Papier Afrikanische Schweinepest (Stand: Mai 2021)

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Frage-Antwort-Papier Afrikanische Schweinepest für Revierinhaber (Stand: Januar 2021)

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