Grundsätzlich ist dies erlaubt, ähnlich wie die Anreise innerhalb Deutschlands (s.o.). Es finden an einigen deutschen Außengrenzen derzeit aber Grenzkontrollen statt. Die Bundesregierung und die Länder haben sich auf die Einführung einer verpflichtenden Quarantäne nach der Einreise nach Deutschland geeinigt, die für jedermann (Deutsche, andere EU-Bürger, Drittstaatsangehörige) gilt, von der es aber Ausnahmen gibt (etwa für Geschäftsreisende). Die Rechtslage betreffend die Einreise ist aber zum Teil unklar und unterscheidet sich mitunter auch von Bundesland zu Bundesland, da die Länder für die Umsetzung der Beschlüsse zuständig sind.
Nach Auffassung des DJV kann die Anreise ins Revier durchaus einen solchen wichtigen Grund darstellen. Eine Einschätzung treffen aber letztlich die Beamten vor Ort. Die Bundespolizei bestätigt (FAQ), dass die Anreise ins Revier einen wichtigen Grund darstellen kann, wenn es um die Verhütung von Wildschäden geht.