(Quelle: Kauer/DJV)

Gastbeitrag zur EU-Feuerwaffenrichtlinie: Keine Einschränkungen für Jäger und Sportschützen

24. August 2016 (DJV) Berlin

MdEP Schwab und Pieper: Bestehende Regelungen für legale Waffenbesitzer in Deutschland bleiben erhalten. Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments habe den EU-Kommissionsvorschlag für die Feuerwaffenrichtlinie deutlich entschärft.

EU-Kommission in Brüssel
EU-Kommission in Brüssel
Die von der Kommission initiierte Verschärfung des EU-Waffenrechts wird in Deutschland nur geringe Auswirkungen haben. Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat am 13. Juli 2016 für eine entsprechende Entschärfung des EU-Kommissionsvorschlags gestimmt.
 
„Uns war von Anfang an wichtig, dass es für Jäger und Sportschützen in Deutschland bei den bestehenden Regelungen bleibt. Wir haben uns deshalb sehr dafür eingesetzt, zusätzliche Belastungen für deutsche Jäger und Sportschützen zu verhindern“, so der Europaabgeordnete Dr. Andreas Schwab, der Binnenmarktpolitischer Sprecher im Europäischen Parlament ist und der Europaabgeordnete Markus Pieper, der Mitglied der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe Biodiversität, Jagd und ländliche Aktivitäten ist.
 
So soll der Einsatz von Waffen und Magazinen mit einer hohen Schusszahl nun zwar europaweit verboten werden, da es in Deutschland aber bereits eine entsprechende Regelung gibt, bringt dieses Verbot keine Mehrbelastung für Jäger und Sportschützen in Deutschland mit sich. Zudem soll es - im Gegensatz zur Forderung der Kommission - für Mitgliedstaaten die wie Deutschland die Erlaubnisvoraussetzungen periodisch überprüfen, keine generelle Befristung der waffenrechtlichen Erlaubnis geben.
Unnötige bürokratische Hürden, die keinen Mehrwert an Sicherheit mit sich bringen, konnten wir so verhindern. Auch verpflichtende medizinisch-psychologische Untersuchungen als Voraussetzung für die Ausstellung einer waffenrechtlichen Erlaubnis konnten wir ausschließen. Einen dementsprechenden Vorschlag hatte die Kommission gemacht und
Waffenerlaubnisinhaber so unter Generalverdacht gestellt. „Dort, wo es ganz offensichtlich keinen Zusammenhang mit Terrorismus gibt, müssen bürokratische Auswüchse verhindert werden, ohne dass wir die Kontrolle über den Besitz von Waffen aufgeben“, so Pieper.
 
„Aus meiner Sicht schafft das deutsche Recht bereits jetzt einen guten Ausgleich zwischen den Interessen von legalen Waffenbesitzern einerseits und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit andererseits. Ich hoffe, dass es gelingt mit den neuen Regeln diesen Ausgleich auch europaweit zu etablieren“, so Schwab.

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