(Quelle: Kauer/DJV)

Importverbot für Jagdtrophäen verstößt gegen Europa-Recht

28. August 2024 (DJV/CIC) Berlin

Ein von DJV und CIC in Deutschland in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt, dass nationale Alleingänge rechtswidrig sind. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass solche Verbote ausschließlich in die Zuständigkeit der EU fallen.

Importverbote für Jagdtrophäen – hier Kaffernbüffel – fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der EU.
Importverbote für Jagdtrophäen – hier Kaffernbüffel – fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der EU. (Quelle: Siege/DJV/CIC)

Die Analyse einer führenden Wirtschaftskanzlei beweist, dass Einfuhrbeschränkungen aus Drittländern in die Europäische Union Instrumente der Außenhandelspolitik sind. Ein generelles Verbot der Einfuhr von Jagdtrophäen ist daher alleine Sache der EU. Länder, die solche Verbote erlassen haben oder anstreben, verstoßen gegen den EU-Vertrag. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Internationale Jagdrat (CIC) in Deutschland begrüßen das Ergebnis.

Auch ein weiteres juristisches Memorandum bewertet die rechtlichen Grundlagen eines möglichen Trophäenimportverbots und kommt zu dem Schluss, dass Verbote einzelner EU-Mitgliedsstaaten nicht mit EU-Recht vereinbar sind und weitere, international bindende Handelsabkommen verletzen. In Deutschland hatte es zuletzt im Frühjahr 2024 Bestrebungen gegeben, Importbeschränkungen und Verbote zu erlassen. Botswanas Präsident Masisi hatte daraufhin angeboten, 20.000 Elefanten nach Deutschland zu schicken.

Laut einer Umfrage befürworten 53 Prozent aller Befragten aus Italien, Dänemark, Polen, Spanien und Deutschland Jagdreisen, wenn diese positive Effekte haben. Deutsche Teilnehmer an der Umfrage liegen mit einer Zustimmungsrate von 55 Prozent sogar über dem EU-Durchschnitt.

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