Invasive Arten: Tierschutz-Forderungen realitätsfern
Fünf Tierschutzverbände, darunter der Deutsche Tierschutzbund (DTB) haben sich kürzlich in einem Positionspapier zur Umsetzung der EU-Verordnung für den Umgang mit invasiven Arten (Nr. 1143/2014) geäußert. Im Kern lehnen sie die Tötung von Tieren ab und plädieren für eine "Unfruchtbarmachung". Der Deutsche Jagdverband (DJV) hält dies vor dem Hintergrund der starken Ausbreitung von Arten wie dem Waschbär für realitätsfern. "Diese Vorschläge mögen sich zwar eignen, um Spenden zu sammeln, sie helfen aber weder dem Tier- noch dem Artenschutz, weil sie keine praktikable Lösung darstellen", sagt Professor Jürgen Ellenberger, DJV-Präsidiumsmitglied. "Eine Unfruchtbarmachung von invasiven Wildtieren ist utopisch."
Aus der Position der Tierschutzverbände ergeben sich genau zwei Möglichkeiten: Die Tiere werden entweder in Lebendfangfallen gefangen und kastriert oder sie erhalten eine Art Anti-Baby-Pille über ausgelegtes Futter. Für den ersten Fall ist die Ausbreitung zu weit fortgeschritten (WILD-Monitoring Waschbär), zu viele unterschiedliche Habitate sind besetzt und der Druck auf heimische Arten ist lokal bereits bedrohlich (z.B. auf die Europäische Sumpfschildkröte). So müssten in Deutschland zum Beispiel theoretisch weit mehr als 130.000 Waschbären (Jagdstrecke 2015/16) jährlich gefangen und kastriert werden. Die reinen Kastrationskosten belaufen sich im Schnitt auf 100 Euro pro Tier - macht 13 Millionen Euro jährlich. Tierschutzgerechte Lebendfangfallen kosten zusätzlich zwischen 150 und 500 Euro pro Stück.
Die Anti-Baby-Pille für den Waschbären (immunologische Kontrazeption) wäre ein nicht abschätzbarer Eingriff in heimische Ökosysteme. Ohne Erfolgsgarantie: Es ist nicht steuerbar, wer die Futterköder aufnimmt und die richtige Dosierung ist reines Glücksspiel. Nach Auskunft des Leibniz-Institutes für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) müsste darüber hinaus pro Tierart mit einem finanziellen Forschungsaufwand von etwa einer Million Euro kalkuliert werden.
Fallenfang ist tierschutzgerecht
Die Tierschützer unterstellen in ihrer Position, dass jagdliche Methoden wie etwa der Einsatz von Fanggeräten nicht tierschutzgerecht zu praktizieren seien. Dies ist schlicht falsch. Tierschutz hat einen hohen Stellenwert in der Ausübung einer ordnungsgemäßen Jagd. Die in Deutschland gängigsten Fallentypen hat der DJV erfolgreich nach internationalen Normen für eine humane Fangjagd (Agreement on International Humane Trapping Standards = AIHTS) prüfen lassen. Dazu gehören die Betonwipprohrfalle oder die Strack'sche Holzkastenfalle. AIHTS-geprüft sind ebenfalls Totfangfallen, wie Eiabzugseisen oder "Kleiner Schwanenhals", die auf DJV-Initiative in Kanada getestet wurden. "Gerade die Fangjagd ist das effizienteste Mittel zur Reduzierung von dämmerungs- und nachtaktiven Raubsäugern wie Waschbär, Mink und Co.", sagt Professor Jürgen Ellenberger.
Bundesweit einheitliches Vorgehen gefordert
Weiter fordern die Tierschützer, den Zuzug von potenziellen invasiven Arten zu verhindern. Dies ist sicher begrüßenswert, allerdings gibt es in der praktischen Anwendung wieder ein Problem: Eine Art gilt erst als invasiv, wenn sie heimische Arten oder ein Ökosystem schädigt. Diesen Schaden wird häufig erst offenbar, wenn die Art schon sehr weit verbreitet ist. Eine Position teilen Jäger und Tierschützer jedoch: Die Forderung nach Managementmaßnahmen, die auf der Bundesebene abgestimmt sind. "Ein einheitliches Vorgehen ist notwendig für eine konsequente Vorgehensweise", so Professor Ellenberger.
Im Juli 2016 hatte die EU eine Liste mit 37 gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten veröffentlicht, die in Europa "unerwünscht" sind, darunter auch der Waschbär, der sich in Deutschland rasant ausbreitet. Der Deutsche Jagdverband hat bei der Zurückdrängung der dem Jagdrecht unterliegenden Arten finanzielle Unterstützung gefordert.