Jäger fordern ein praxisgerechtes Jagdgesetz
Der Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V. fordert eine grundlegende und tiefgreifende Überarbeitung des am 1. April veröffentlichten Referentenentwurfs zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz für Baden-Württemberg.
Ein neues Jagdrecht muss die seit Generationen bewährte Eigenverantwortung fördern und Wild, Jagd und Jägern eine gute Perspektive für die Zukunft geben. Der Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V. fordert deshalb eine grundlegende und tiefgreifende Überarbeitung des am 1. April veröffentlichten Referentenentwurfs zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz für Baden-Württemberg. Die Jäger sehen in einigen geplanten Vorschriften zudem unzulässige Eingriffe in das Eigentumsrecht, die nicht nur sie selbst, sondern auch die Grundeigentümer als Inhaber des Jagdrechts beeinträchtigen.
„Wir wollen dort jagen, wo man jagen kann, und nicht nur dort, wo man jagen muss – das unterscheidet wesentlich das Selbstverständnis der Jäger vom Ansatz der Landesregierung“, erklärte Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann am 15. Mai in Stuttgart. Die Jagd dürfe keine bloße dienende Unterkategorie des Naturschutzes werden. Wer Jäger demotiviere, müsse damit rechnen, dass sie ihre ehrenamtliche, mit viel persönlichem und finanziellem Aufwand verbundene Tätigkeit aufgeben und ihre Freizeit anderen Bereichen widmen: „Wir sind die einzigen anerkannten Naturschützer, die eine umfangreiche Ausbildung und staatliche Prüfung absolvieren müssen. Aber deshalb sind wir noch lange keine reinen Dienstleister! Unser Engagement und unsere Eigenverantwortung dürfen nicht gefährdet werden.“
Bislang hätten die Jäger aus ihrer langjährigen Erfahrung und Ortskenntnis die richtigen Entscheidungen getroffen, wenn es zum Beispiel darum ging, ob die Feldhasenbestände in einem Revier eine nachhaltige Bejagung zulassen. Auch künftig könnten die für eine solche Entscheidung notwendigen Daten nur von den Jägern vor Ort erhoben werden. „Also warum soll hier im Gesetz etwas geändert werden?“ An diesem Beispiel weist Friedmann manchen Änderungsplänen reines Kompetenzstreben der betreffenden Natur- und Tierschutzverbände nach. Er sieht alte Gräben aufbrechen, welche die Jäger längst überwunden glaubten: „Pauschale Vorurteile gegen Jäger werden aufgewärmt und anstelle von Fakten in die Diskussion eingebracht.“ Auf der örtlichen Ebene dagegen arbeiteten die unterschiedlichen Verbände seit Jahren gut zusammen.
Gravierende fachliche Fehler entlarvt der Landesjägermeister unter anderem in der geplanten Jagdruhe für Wildschweine im Wald von Mitte Februar bis Mitte April: „Wenn wir die Wildschweine in dieser Zeit nicht dort bejagen dürfen, wo sie sich aufhalten, dann richten sie vermehrt in Feldern Schäden an. Man kann uns Jägern doch den Feuerlöscher nicht aus der Hand nehmen und vorschreiben, dass wir beim Brand zuschauen und die Wildschäden bezahlen sollen.“ Außerdem müsse jede jagdliche Möglichkeit genutzt werden, die enorme Vermehrung der Schwarzkittel zu bremsen. „Nur aus Unkenntnis kann jemand behaupten, man müsse die Wildfütterung verbieten, weil sie zu einer stärkeren Vermehrung führe. Wildschweine werden allenfalls zur Ablenkung und damit zur Wildschadensvermeidung gefüttert, und die Geburtenrate von Rehen wird vom Nahrungsangebot nicht beeinflusst!“
In welchem Maße das untrennbar mit Grund und Boden verbundene Jagdrecht als Eigentumsrecht vom Gesetzesentwurf berührt wird, klärt ein Rechtsgutachten, das der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Michael Brenner von der Universität Jena im Auftrag des Landesjagdverbandes erstellt hat und am 15. Mai in Stuttgart vorstellte. Sollte das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in der jetzt geplanten Form umgesetzt werden, würde die Jagd in Baden-Württemberg laut Gutachten keine Freiheitsbetätigung mehr darstellen, sondern eine staatliche Inpflichtnahme des Inhabers des Jagdrechts zur Erfüllung öffentlicher Zwecke. Vom jagdlichen Eigentum, immerhin verfassungsrechtlich geschützt, bliebe letztlich nicht mehr viel übrig.
Am Wochenende 17./18. Mai veranstalten die Jäger landesweit in über 40 Städten und Gemeinden Jagdaktionstage, um die Bevölkerung über ihr Tun zu informieren.