Jäger stellen Strafanzeige gegen Tierrechtler
Die Tierrechtsorganisation PETA hat nach eigenem Bekunden im Jahr 2016 bundesweit mindestens 16 Strafanzeigen gegen ordnungsgemäß durchgeführte Jagden gestellt. Die haltlose Begründung: Es läge kein vernünftiger Grund für die Jagd vor. In der Vergangenheit hatten die Staatsanwaltschaften ähnliche Ermittlungsverfahren immer wieder eingestellt. Zu einer Anklage oder gar einer Verurteilung ist es nach Informationen des Deutschen Jagdverbandes (DJV) nie gekommen.
"Dieser reine PR-Gag von PETA beschäftigt regelmäßig und grundlos die Behörden. Die PETA-Anzeigen haben nur einen Zweck: Die legale Jagd und die Beteiligten in ein schlechtes Licht zu rücken", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Ralph Müller-Schallenberg. Der DJV protestiert gegen diese Effekthascherei und hat bereits am vergangenen Mittwoch Strafanzeige gegen die selbst ernannten Tierrechtler gestellt, unter anderem wegen falscher Verdächtigung.
Jäger übernähmen in Deutschland wichtige, teils staatliche Aufgaben, so Müller-Schallenberg. Dazu gehörten die Prävention von Seuchen und Wildschäden, Artenschutz sowie der aktive Tierschutz, so Müller-Schallenberg. Der DJV rät Jägern, bei PETA-Anzeigen sich mit allen rechtlichen Mitteln zu wehren. Betroffene könnten wegen Straftaten wie Verleumdung ebenfalls Anzeige erstatten und auf Unterlassung klagen. Sie sollten außerdem den Dachverband informieren.
Immer wieder bemühen angebliche Tierrechtler von PETA die Floskel "Die Natur regelt sich selbst", um gegen die legale und notwendige Jagd Stimmung zu machen. "Es gibt keine Bauernhof-Idylle, wo Menschen und Tiere, egal ob Fleisch- oder Pflanzenfresser, friedlich nebeneinander leben", so Müller-Schallenberg. Die Selbstregulierungsmechanismen der Natur sind in erster Linie Tierseuchen, die mit großem Leid für die Tiere verbunden sind. Aus reinem Selbstschutz hat der Mensch laut DJV beispielsweise die Füchse erfolgreich gegen Tollwut geimpft und so in den Naturhaushalt eingegriffen. Die Folge: Weil das Regulativ fehlt, hat sich der Fuchsbestand seit den 1980er Jahren in Deutschland etwa verdreifacht. Zum Nachteil der Beutetiere, zu denen viele seltene Vogelarten gehören. Steigende Fuchsbestände führen darüber hinaus zu einem erhöhten Ansteckungsrisiko durch Räude (Parasiten) und Staupe (Virus). Beide können auf Haustiere übertragen werden und sorgen für einen qualvollen Tod. Die Bejagung von Füchsen ist demnach aktiver Tier- und Artenschutz.
PETA macht immer wieder mit fragwürdigen Aktionen auf sich aufmerksam. Ein juristisches Gutachten, das dem DJV vorliegt, kommt zu dem Schluss, dass eine Reihe von Punkten dafür sprächen, dass die Geschäftsführung von PETA Deutschland das Gemeinnützigkeitsprivileg verletze und Mittel satzungswidrig verwende. So sei beispielsweise eine führende Persönlichkeit dieser Organisation erstinstanzlich bereits wegen Volksverhetzung für schuldig befunden worden. Das Strafverfahren wurde im Jahr 2010 in der Berufungsinstanz gemäß § 153 a StPO nach Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro eingestellt, die höher war als die in erster Instanz verhängte Geldstrafe (Landgericht Stuttgart, Aktenzeichen: 35 Ns 7 Js 2717/04). Sie behaupteten unter anderem, der militante Kampf für Tiere sei ein Eintreten für Gerechtigkeit; ein Leben habe immer mehr Wert als eine aufgebrochene Tür oder ein in Brand gesteckter Fleischlaster.
Auch in den USA, dem Gründungsland, steht PETA ebenfalls in der Kritik. Die Behörde für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundesstaates Virginia hat Zahlen zum dortigen Tierheim der Tierrechtler veröffentlicht. Demnach werden jährlich bis zu 97 Prozent der aufgenommenen Haustiere getötet. Seit 1998 sollen bereits über 34.000 Haustiere getötet worden sein.