Jagdbare Arten entwickeln sich gut
Wildtierarten, die dem Natur- und Artenschutzrecht unterstellt werden und von der Liste der jagdbaren Arten gestrichen werden, haben nicht zwangsläufig bessere Chancen ihr Überleben zu sichern, stellt Dr. Klaus-Hinnerk Baasch, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V., fest. Bestes Beispiel dafür sei die Bekassine. 1976 wurde die charismatische Vogelart in die Obhut des Naturschutzes gelegt und aus dem Jagdrecht gestrichen. Die Naturschutzverbände feierten dies als großen Erfolg. Heute – fast 40 Jahre später – kommt die Ernüchterung: Trotz Millionenetats des NABU und anderer Naturschutzverbände sind die Brutbestände der Bekassine in Schleswig-Holstein von 10.000 Brutpaaren auf unter 1.000 zusammengebrochen. Keine Erfolgsstory und doch kürt der NABU die Bekassine zum Vogel des Jahres 2013.
Wie erfolgreich sich allerdings bedrohte Tierarten entwickeln können, die dem Jagdrecht unterliegen und damit dem Schutz und der Fürsorge der Jägerschaft unterstellt sind, zeigt sich beispielsweise beim Seeadler. Der Seeadler war in Schleswig-Holstein fast ausgestorben und heute finden sich wieder über 60 Brutpaare dieser landestypischen Art an den Seeufern des Landes. „Jagd bedeute vor allem Hege“, betont Dr. Baasch, „mit dem Vorurteil, das eine Tierart, die im Jagdrecht aufgeführt ist, nicht geschützt werden kann, muss endlich aufgeräumt werden.“ So gehöre auch der Seeadler zwar zu den jagdbaren Arten, sei aber streng geschützt. Das sei kein Widerspruch, sondern vernünftig, so der Präsident weiter.
Die Naturschutzverbände können nur gemeinsam mit den Jägern, die stets vor Ort sind, einen effektiven Artenschutz überhaupt sicherstellen. Für den Schutz der Bekassine hat Dr. Baasch auch gleich einen Vorschlag: „Eine Schutzmaßnahme für die Bekassine wäre sicherlich, für eine intensive Regulierung von Raubsäugern, den natürlichen Feinden der Bekassine, in den Brutgebieten zu sorgen.“
Fazit für den Präsidenten des Landesjagdverbandes ist, dass die Naturschutzverbände endlich mit der unsinnigen Forderung aufhören sollen, einzelne Arten aus dem Katalog der jagdbaren Tiere zu streichen. Das bringe keinen Vorteil für die Art, das Gegenteil sei der Fall. Zeit und Energie sollten weniger in Klientelpolitik als vielmehr in konkreten Artenschutz vor Ort investiert werden, so Dr. Baasch abschließend.
Deutscher Jagdverband e. V. (DJV)
Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände für den Schutz von Wild, Jagd und Natur
Chausseestr. 37, 10115 Berlin
Datenschutz | Kontakt | Impressum | Login
Immer informiert sein?
Kein Problem – einfach hier zum Newsletter anmelden: Ich bin mindestens 16 Jahre alt und einverstanden, dass mich der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) per E-Mail informiert. Hierzu verarbeitet der DJV meine Angaben („Name“, „Vorname“, „E-Mail-Adresse“). Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem ich mich vom Newsletter abmelde. Allgemeine Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.