(Quelle: Kauer/DJV)

Jagdpächter, geht wählen!

9. März 2017 (djv) Berlin

Seit Jahren steigt der Beitrag, den Jagdpächter und Eigenjagdbesitzer an die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) entrichten müssen – allerdings ohne, dass die Leistung steigt. Vertreter der Jagd haben sich nun erstmalig mit der Liste 11 zur Wahl in den Wahlausschuss der SVLFG gestellt, um künftig mitzureden. Um die Jagdvertreter im Mai wählen zu können, müssen sich stimmberechtigte Jagdpächter, Mitpächter und Ehepartner registrieren.

Wie funktioniert die Sozialwahl? Ein Film gibt Antworten.
Wie funktioniert die Sozialwahl? Ein Film gibt Antworten. (Quelle: DJV)

Vertreter der Jagd treten im Mai 2017 erstmalig bei der Sozialwahl der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an: mit der sogenannten „Freien Liste Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“ (Liste 11). Vertreter des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) wollen sich künftig gemeinsam für die Belange der Jägerinnen und Jäger einsetzen. Neben mehr Transparenz und gerechter Beitragsbemessung fordern sie bessere Präventionsleistungen für Jäger sowie zusätzliche Versicherungsleistungen für Nachsuchenführer.

„Wir können damit zwar die Pflichtmitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft nicht beseitigen, aber wir können für eine bessere Vertretung unserer Interessen in der SVLFG sorgen“, sagt Dr. Hans-Heinrich Jordan, Vertreter des DJV-Präsidiums. Um an der Wahl teilzunehmen, müssen sich Jagdpächter unbedingt in den nächsten Tagen registrieren. Die SVLFG will die entsprechenden Unterlagen („Fragebogen und Antrag auf Ausstellung eines Wahlausweises“) nach eigenem Bekunden in der zweiten Märzhälfte versenden. Wichtig: Wahlberechtigt sind auch alle Mitpächterinnen und -pächter sowie Ehepartnerinnen und -partner – auch sie müssen sich vorab registrieren. Die eigentliche Wahl findet dann im Mai als Briefwahl statt.

Ursprünglich sollte die Liste „Liste Jagd“ heißen. Dies wurde jedoch vom Wahlausschuss der SVLFG verhindert, mit der Begründung, die Jagd sei keine Berufsgruppe. Andererseits werden die Inhaber von Jagdrevieren von der SVLFG selbst als Unternehmer behandelt mit der Folge einer Pflichtversicherung. Ein Widerspruch, den die Jägerschaft ablehnt.

Weitere Informationen gibt es hier: www.jagdverband.de/sozialwahl2017
 

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