Jagdverbände mit eigener Liste bei Sozialwahlen 2017
Der Deutsche Jagdverband und der Bayerische Jagdverband treten bei der Sozialwahl 2017 mit einer gemeinsamen Liste für die Wahl zur Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an. Die Liste wurde mit den erforderlichen Unterlagen beim Wahlausschuss der SVLFG eingereicht. Unter anderem waren 1000 Unterschriften von wahlberechtigten Unterstützern der Liste einzureichen – mit über 3000 Unterschriften wurde das Quorum deutlich übertroffen.
Die Vertreterversammlung ist das Selbstverwaltungsorgan der SVLFG, das die Versicherten repräsentiert und maßgebliche Entscheidungen – etwa zum Beitrag und zu Satzungsfragen trifft. Revierinhaber gelten in der Sozialversicherung als „Unternehmer“ und sind deswegen Pflichtmitglieder in der Berufsgenossenschaft, der gesetzlichen Unfallversicherung.
Zu wenig Transparenz bisher
Die Berufsgenossenschaft ist seit Jahren in der Kritik, unter anderem weil die Beiträge im Vergleich zur Leistung sehr hoch sind, viele Unfälle nicht anerkannt werden und wenig Transparenz herrscht. „Wir wollen eine bessere Vertretung der Jägerschaft in der SVLFG“, sagte Spitzenkandidat und DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Hans-Heinrich Jordan. Dazu gehörten vor allem gerechtere Grundbeiträge und mehr Transparenz, so Dr. Jordan weiter.
BJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke: „Die Sparte Jagd hatte bislang keine Interessensvertreter in den Gremien der SVLFG. Mit der Beteiligung an der Sozialwahl wird sich dies nun ändern. Unsere Mitglieder fordern über die Verwendung der Mitgliedsbeiträge informiert zu werden. Das Ziel, die Jagd aus der Zwangsversicherung herauszulösen, besteht weiterhin.“
Bei den Sozialwahlen, die im Mai 2017 bundesweit in Form einer Briefwahl stattfinden, werden die Selbstverwaltungsorgane aller Träger der gesetzlichen Sozialversicherung gewählt. In der Vergangenheit fanden die Sozialwahlen bei der SVLFG meist als „Friedenswahl“ ohne Wahlhandlung statt – weil nur so viele Kandidaten aufgestellt wurden, wie Plätze zu vergeben waren. Dies dürfte sich 2017 ändern, weil neben den Jagdverbänden auch andere Gruppierungen bereits eigene Listen angekündigt haben.
Der Wahlausschuss prüft nun die bis Fristablauf eingegangenen Listen und legt dann die weiteren Schritte für das Verfahren fest.