Jagdzeitenverordnung in Niedersachsen: Normenkontrollanträge auf den Weg gebracht
Neun Jäger und Grundeigentümer haben Normenkontrollanträge gegen die seit Oktober 2014 geltende neue Jagd- und Schonzeitenverordnung beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg auf den Weg gebracht. Unterstützt werden die Kläger hierbei von der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) und dem Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V. (ZJEN).
Die Antragsteller wenden sich gegen die Verbote und Einschränkungen der Jagd, die das Landwirtschaftsministerium mit der Jagdzeitenverordnung verfügt hat. Deshalb rufen sie das Gericht an, damit es die Verordnung zumindest in Teilen für unwirksam erklärt, weil sie gegen höherrangiges Recht verstößt.
"Wir teilen diese Auffassung absolut - zudem sind die beklagten Einschränkungen weder wildbiologisch noch wissenschaftlich fundiert nachvollziehbar begründet", so Clemens H. Hons, Justitiar der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V., stellvertretend für die klagenden Jäger. "Das Jagdrecht ist an das Eigentum gebunden - nicht die Jagdausübung muss daher begründet werden, sondern umgekehrt deren Einschränkung", ergänzt ZJEN-Geschäftsführer Peter Zanini, für die klagenden Grundeigentümer. Es finde keinerlei Jagd auf besonders geschützte Arten statt.
Da die Kläger von der neuen Jagdzeitenverordnung unterschiedlich betroffen sind, unterscheiden sich auch die eingereichten Normenkontrollanträge: Rechtlich überprüft wird nun unter anderem, ob die Streichung des Monats August als Jagdzeit für den Dachs - die Zeit, in der dieser am effektivsten bejagt werden kann - die Streichung der Jagdzeit bei Blässhuhn, Saat- und Blässgans sowie die umfassenden Einschränkungen bei der Bejagung des Wasserfederwildes in Vogelschutzgebieten rechtlich haltbar sind.
Die Ausweisung eines Vogelschutzgebietes bedeutet keineswegs dass dort nicht gejagt werden darf: Im Vorwort der Jagdbestimmungen zur Richtlinie 79/409/EWG (Vogelrichtlinie) wird die Legitimität der Jagd auf beispielsweise Gänse und Enten als eine Form der nachhaltigen Nutzung voll anerkannt, wenn diese Tiere in ausreichender Zahl vorhanden sind.
Seit dem 1.Oktober 2014 gilt in Niedersachsen die neue Jagd- und Schonzeitenverordnung. LJN und ZJEN hatten wie andere Verbände des ländlichen Raums im Vorfeld immer wieder auf die Fehlleistungen dieser neuen Verordnung hingewiesen: "Da unsere Argumente und konstruktiven Vorschläge als Interessensvertretung der Jäger und Grundeigentümer seitens des Landwirtschaftsministeriums allerdings keinerlei Berücksichtigung gefunden haben, bleibt unseren Mitgliedern leider nur diese Möglichkeit der rechtlichen Auseinandersetzung", so die beiden Verbandvertreter abschließend.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen ist die Interessensvertretung der Jägerinnen und Jäger in Niedersachsen und anerkannter Naturschutzverband. Gemeinsamen mit dem ZJEN, dem größten Grundeigentümerverband in Niedersachsen, vertreten die beiden Verbände etwa 300.000 Mitglieder des ländlichen Raums.
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