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In Deutschland leben im Durchschnitt 11 Feldhasen pro Quadratkilometer Offenlandfläche. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler und Jäger, die für den Deutschen Jagdverband (DJV) und seine Landesjagdverbände zwei Mal jährlich die Feldhasenbestände in knapp 400 repräsentativen Referenzgebieten ermitteln. Die Zahl bezieht sich auf den Frühjahrsbestand der Feldhasen im Jahr 2013. Erfasst werden die Daten für das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD).
Die Feldhasendichten schwanken seit Beginn der Zählungen im Jahr 2002, sind aber über den Gesamtzeitraum hinweg betrachtet stabil geblieben. Maßgeblich beeinflusst werden diese durch den Zuwachs in den einzelnen Jahren. Die Wissenschaftler ermitteln dafür eine sogenannte Nettozuwachsrate: Die Zählergebnisse von Frühjahr und Herbst desselben Jahres werden verglichen. In den vergangenen Jahren liegen die Zuwachsraten in Deutschland auf relativ niedrigem Niveau und sind in manchen Regionen sogar negativ. Es gab also im Extremfall über den Sommer mehr Verluste als Nachwuchs.
Die Gründe für stagnierende Bestandszahlen sind vielfältig und noch nicht abschließend erforscht. Sicher ist jedoch, dass nicht eine Überbejagung des Feldhasens dafür verantwortlich gemacht werden kann, vielmehr wird die Jagdintensität an die Bestände angepasst. Eine Kombination verschiedener Faktoren wie Lebensraumqualität, Fressfeinde, Klima, Witterung und Krankheiten wirkt sich auf die Bestandsdynamik der Feldhasen aus. Insbesondere die Intensivierung der Landwirtschaft setzt den Bewohnern der landwirtschaftlichen Kulturlandschaft zu. „Die fetten Jahre für den Feldhasen sind anscheinend vorbei. Heute müssen sie wie Rebhuhn oder Feldlerche mit größeren Feldern, schnelleren Maschinen und erhöhtem Düngemitteleinsatz zurechtkommen“, sagt Johanna Maria Arnold, Referentin für Wildökologie und Wildtiermanagement im DJV. Es mangele es an nährstoffreicher Äsung und an Deckung, die Schutz bietet vor Fuchs, Marder oder Greifvögeln. Besonders die neugeborenen Hasen sind gefährdet, mehr als die Hälfte vollenden laut DJV das erste Lebensjahr nicht. Unterschätzt wurden bisher verschiedene Krankheitsgeschehen als Rückgangsursache vieler Niederwildarten. Dort bestehe Forschungsbedarf, so Arnold.
„Es ist an der Zeit umzudenken!“, sagt Dr. Daniel Hoffmann, zuständig im DJV-Präsidium für WILD. „Die anstehende Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik bietet Chancen, den Lebensraum für den Feldhasen und anderen Arten zu verbessern.“ Wie dies gemeinsam mit Grundeigentümern, Landwirten und Energiewirtschaft gelingen kann, zeigt unter anderem das Projekt „Energie aus Wildpflanzen“ des Netzwerks Lebensraum Feldflur mit zwei Dutzend Partnern.
„Eine wildtierfreundlichere Landwirtschaft kann gelingen, wenn Energiewende und Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik von der Bundesregierung vernünftig verzahnt werden“, sagt Dr. Hoffmann. Beispielsweise habe der Anbau von Wildpflanzen für die Biogasproduktion den positiven Nebeneffekt, dass neuer Lebensraum für Feldhase, Feldlerche und viele Insektenarten entstehe.
Hintergrundinformationen:
Generell wird der Feldhase in Deutschland sehr zurückhaltend bejagt, was sich in der Jagdstatistik wiederspiegelt. So wurde z.B. in Baden-Württemberg im Jagdjahr 2011/12 in 74 Prozent aller Jagdreviere überhaupt kein Feldhase erlegt. Die offizielle Jagdstatistik enthält neben erlegten Hasen auch Unfallwild, das wie in Brandenburg bis zu 60 Prozent am Gesamtwert ausmacht. Weitere Forschung ist unbedingt vonnöten, um die richtigen Schritte für den langfristigen Erhalt des Feldhasen und anderer Bewohner der landwirtschaftlichen Kulturlandschaft zu setzen. Geschulte Jäger unterstützen Jahr für Jahr ehrenamtlich die Zählungen in WILD. Damit setzen sie sich für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung von Wildtieren in unserer Kulturlandschaft ein.
Die nun anstehende Frühjahrsmahd fällt mit der Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere zusammen. Doch die Taktik „Ducken und Tarnen“ schützt den Nachwuchs in Wiesen und auf Äckern zwar vor Fuchs und Habicht, nicht aber vor Kreiselmäher oder Mähbalken. Nach dem Tierschutzgesetz sind Bewirtschafter von Flächen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn mit Tod oder Verletzung von Wirbeltieren zu rechnen ist. Darauf machen Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR), Deutscher Bauernverband (DBV) und Deutscher Jagdverband (DJV) aufmerksam.
Effektiver Wildtierschutz beginnt bereits vor dem Mähen, so die Organisationen. Entscheidend ist dabei, die anstehenden Termine für den Grünschnitt – für Silage oder Biomasseproduktion – rechtzeitig dem jeweiligen Jagdpächter mitzuteilen und die Mähweise dem Tierverhalten anzupassen. Vor dem eigentlichen Mähtermin haben sich verschiedene Methoden bewährt, um Wildtiere zu schützen: Das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden oder das Anbringen von akustischen und visuellen Scheuchen wie Knistertüten oder Flatterbändern sowie akustische Vergrämung am Vorabend der Mahd sind dabei bewährte und kostengünstige Mittel.
Bei der Ernte von Frischfutter oder Grassilage im zeitigen Frühjahr sind die Jungtiere allerdings noch ohne Fluchtreflex und bleiben trotz solcher Vergrämungsmaßnahmen häufig in ihren Verstecken liegen. Deshalb ist der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik derzeit eine häufig eingesetzte Methode, um zu verhindern, dass Tiere verletzt oder getötet werden. Darüber hinaus ist diese Technik gut geeignet, Gelege von Bodenbrütern zu erkennen. Weitere Techniken finden zunehmend Eingang in die Praxis, beispielsweise an Schleppern und Mähwerken verbaute Infrarot-Sensortechnik mit Echtzeiterkennung, die ebenfalls ein Mittel der Wahl sein kann.
Die Organisationen empfehlen generell, das Grünland möglichst von innen nach außen oder von einer Seite zur anderen zu mähen. Das ermöglicht Rehen, Feldhasen oder Fasanen während der Mahd in die anliegenden Feldraine zu flüchten, ohne dabei den Schutz des hohen Grases verlassen zu müssen.
Im Internet gibt es dazu viele weitere Informationen, unter anderem bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL). Darüber hinaus erklärt ein in Zusammenarbeit mit den Organisationen erstelltes Video anschaulich, was bei der Mahd zu beachten ist. Die Organisationen sehen weiterhin einen hohen Bedarf für Forschungs- und Innovationsförderung zum Schutz von Wildtieren und fordern die zukünftige Bundesregierung auf, diesem eine hohe Priorität einzuräumen.
In Deutschland gibt es durchschnittlich 19 Hasen pro Quadratkilometer Offenland, also auf Feldern und Wiesen. Gezählt haben Jägerinnen und Jäger im Frühjahr 2024 in rund 400 Referenzgebieten. Im Vergleich zu 2023 ist der Wert gleichgeblieben – und damit erneut der höchste seit Beginn des Monitorings vor mehr als zwei Jahrzehnten. Die meisten Feldhasen leben im Nordwestdeutschen Tiefland mit 28 Tieren pro Quadratkilometern. Diese vorläufigen Daten aus dem Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) hat der Deutsche Jagdverband (DJV) heute veröffentlicht.
Spitzenwerte in Hessen und Rheinland-Pfalz
Besonders viele Feldhasen haben Jägerinnen und Jäger in einzelnen Referenzgebieten in Hessen und Rheinland-Pfalz gezählt. Dort waren es im Frühjahr 2024 jeweils 241 Tiere pro Quadratkilometer. In diesen Gebieten wird intensive Niederwildhege betrieben – mit intensiver Raubwildbejagung und lebensraumverbessernden Maßnahmen. Davon profitieren viele Arten des Offenlands wie Feldhase, Rebhuhn und Feldlerche.
Weniger Zuwachs als im Vorjahr
Regelmäßige Zählungen finden im Frühjahr und Herbst statt. Daraus ermitteln Wissenschaftler dann die sogenannte Nettozuwachsrate für den Feldhasen. 2024 lag der Wert bei 8 Prozent – die Bestände haben sich also positiv entwickelt. Allerdings liegt der Wert 7 Prozentpunkte unter dem des Jahres zuvor. In fünf von sechs Großlandschaften Deutschlands war die Nettozuwachsrate positiv, im Alpenvorland allerdings negativ. Ausschlaggebend für diese Entwicklungen könnte das Wetter gewesen sein: Insbesondere im Süden prägten Starkregen und Hochwasser die Monate Mai und Juni. Auch bundesweit war das Jahr 2024 vergleichsweise nass. Gerade in den ersten beiden Lebenswochen ist Nässe gefährlich für den Nachwuchs des ursprünglichen Steppenbewohners.
Artenvielfalt im Offenland besser fördern
Arten wie Feldlerche, Feldhase und zahlreiche Insekten sind angewiesen auf strukturreiches Offenland mit Brachen und Blühstreifen. Freiwillige Maßnahmen zur Verbesserung der Situation müssen laut DJV unbürokratisch, naturschutzfachlich hochwertig und wirtschaftlich interessant für Landwirte sein. Die derzeit vorliegenden Vorschläge aus der Bundespolitik für die sogenannten Öko-Regelungen sind indes mangelhaft, da wichtige Kriterien für die Förderung der Artenvielfalt im Offenland fehlen und die Vorgaben unnötig kompliziert sowie praxisfremd sind.
Lage und Größe von Blühflächen entscheidend
Lage und Größe von Brachen und Blühflächen sind entscheidend für die Artenvielfalt. Sie sollten im Offenland gleichmäßig verteilt sein, möglichst vollständig umgeben von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Waldränder sind für Blühstreifen schlecht geeignet: Das Mikroklima ist für Insekten schlecht und der Fraßdruck auf Bodenbrüter durch Beutegreifer aus dem Wald ist hoch. Ungünstig sind zudem störungsreiche Wege. Der DJV empfiehlt eine Mindestbreite für Blühflächen von 20 Metern.
Im vergangenen Jahr hat die Asiatische Hornisse es in die Schlagzeilen geschafft.
Was macht diese Art so besonders? Die Asiatische Hornisse Vespa velutina ist eine invasive Art, die 2014 das erste Mal in Deutschland entdeckt wurde. Seither breitet sie sich in Deutschland aus. Sie greift Bienenvölker an, frisst jede Menge andere Insekten, kann Schäden im Obst- und Weinbau verursachen und stellt eine Gefahr durch mögliche Stiche dar. Während die heimische Hornisse unter Artenschutz steht, muss die Asiatische Hornisse als invasive Art in Deutschland gemanagt werden – auch wenn die Umweltschutzbehörden den Versuch der Ausrottung inzwischen aufgegeben haben.
Was können die Jägerinnen und Jäger hierzu beitragen?
Wenn man eine Asiatische Hornisse oder gar ein Nest entdeckt hat, sollte man dies bei der zuständigen Behörde melden. Die sogenannten Primärnester baut Vespa velutina in der Regel an geschützten Orten. Sie könnten sich beispielsweise unter Hochsitzen oder Dachvorsprüngen von Waldhütten oder in Schuppen und Büschen befinden. Später im Jahr ziehen die meisten Völker um und bauen ein neues Nest hoch oben in den Bäumen. Dort sind sie meist schwer zu entdecken und fallen leider oft erst nach dem Laubfall auf.
Woran erkennt man die Asiatische Hornisse?
Bis auf einen orangefarbenen Abschnitt am Hinterleib und ihre gelben Beine – diese sind ihr Markenzeichen – ist die Asiatische Hornisse schwarz. Dagegen leuchtet der Hinterleib der heimischen Hornisse gelb. Das Nest der Asiatischen Hornisse ist meist tropfenförmig oder oval und das kleine Flugloch befindet sich an der Seite. Die heimische Hornisse ist dagegen eine Höhlenbrüterin. Ihr Nest ist meist schlauchförmig und hat eine größere Öffnung am unteren Ende.
Info
Bitte entfernen Sie ein Nest nie selbstständig. Größere Nester können mehrere Tausend Individuen enthalten. Es gab 2024 mehrere Fälle von Kreislaufversagen nach Stichen durch die Asiatische Hornisse. Die Meldestellen der einzelnen Bundesländer für Sichtungen der Asiatischen Hornisse finden Sie hier.
Der gestern vorgestellte Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD enthält nach Ansicht des Deutschen Jagdverbandes (DJV) wichtige Aussagen zu Jagd, Naturschutz und Waffenrecht. Insbesondere begrüßt der DJV, dass zwei zentrale Forderungen der Jägerschaft aufgegriffen werden. Der Schutzstatus des Wolfs soll unverzüglich herabgestuft werden, und er soll ins Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Zudem soll das Waffenrecht gemeinsam mit allen Betroffenen bis 2026 überarbeitet werden – es soll praxisorientierter und anwenderfreundlicher werden.
„Die Themen Wolf und Waffen müssen jetzt schnell angegangen werden. Besonders der Wolf steht in vielen ländlichen Regionen symbolhaft für das Nichthandeln von Politik“, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Das Bürokratiemonster Sicherheitspaket habe zudem die Waffenbehörden in Deutschland praktisch arbeitsunfähig gemacht – ohne ein Quäntchen Sicherheitsgewinn. Überdies fehle für den Kampf gegen illegalen Waffenbesitz deshalb Personal.
Laut Koalitionsvertrag soll das Bundesjagdgesetz punktuell erneuert werden. Der DJV fordert für diesen Fall, dass invasive Arten wie Waschbär, Marderhund oder Nutria ebenso in den Katalog der jagdbaren Arten aufgenommen werden wie die konfliktträchtigen Arten Goldschakal und Biber.
Der Koalitionsvertrag enthält weitere Themenfelder wie Naturschutz, Waldwirtschaft oder Gemeinsame Agrarpolitik, die Spielraum bieten für unterschiedliche Interpretation. Hier braucht es dringend eine Präzisierung – der DJV wird sich im Sinne von Wild, Jagd und Natur entschieden in den Diskurs einbringen und mögliche Gesetzgebungsverfahren mitgestalten. Dabei begrüßt der DJV, dass für das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz ein kooperativen Ansatz bevorzugt wird, der auf Freiwilligkeit, Anreize und Honorierung setzt.
In weiten Teilen Deutschlands ist es ungewöhnlich trocken, die Waldbrandgefahr klettert bereits jetzt auf Stufe 3 von 5 – lokal sogar auf Stufe 4. Der Deutsche Jagdverband (DJV) ruft zu besonderer Vorsicht im Wald auf. Vor einem Ausflug in die Natur lohnt sich ein Blick auf den Waldbrandgefahrenindex (WBI) des Deutschen Wetterdienstes. Je nach Gefahrenstufe gibt es verschiedene Einschränkungen. Heißer Katalysator, Funkenflug oder Zigarette können schnell einen Brand verursachen – nicht aber Glasscherben. Warum diese trotzdem nichts im Wald zu suchen haben, erläutert der DJV und gibt Tipps für den wildtierfreundlichen Waldausflug.
Bewusst Gefahrenquellen vermeiden
Waldbrände beginnen als kleines Feuer, ausgelöst zum Beispiel durch einen weggeworfenen Zigarettenstummel. Vom 1. März bis zum 31. Oktober besteht deshalb deutschlandweites Rauchverbot in Wäldern. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen gilt dies sogar ganzjährig. Auch Grill- und Lagerfeuer sowie heiße Katalysatoren können bei Trockenheit rasch einen Brand verursachen. Fahrlässigkeit ist – neben Brandstiftung – eine der häufigsten Ursachen für Waldbrände.
Keinen Müll im Wald hinterlassen
Ob Glasscherben, Folie oder Dosenmüll: Auch wenn zurückgelassene Gegenstände im Wald keinen Brand auslösen, sie können Wildtiere schwer verletzen. Während scharfkantige Glasscherben schlecht heilende Schnittwunden verursachen, droht bei einem verschluckten Deckel ein Darmverschluss. In Drähten und Schnüren können sich Wildtiere schnell verheddern. Wenn Vögel diese in ihr Nest verbauen, fließt außerdem das Wasser nicht mehr richtig ab: Den Küken droht der Tod. Deshalb: Verpackungsmüll mitnehmen – auch von anderen Waldbesuchern.
Waldbrand entdeckt? Ruhe bewahren!
Wenn der Wald bereits brennt, geht die eigene Sicherheit vor. Es gilt, Ruhe zu bewahren. Im Falle eines Brandes ist die Feuerwehr (Tel. 112), die nächste Polizeidienststelle (Tel. 110) oder Forstdienststelle zu verständigen. Wichtig: Am Telefon unbedingt sofort mitteilen, wo und wie es brennt. Über das Smartphone lässt sich der genaue Standort bestimmen.
Zum Beginn des Jagdjahres am 1. April 2025 haben viele Jäger noch keinen neuen Jagdschein erhalten, obwohl sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen und den Antrag rechtzeitig gestellt haben. Darauf lassen die zahlreichen Anfragen der vergangenen Tage beim Deutschen Jagdverband (DJV) schließen. Hintergrund ist die Änderung des Waffengesetzes im Oktober 2024, die eine erweiterte Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit vorsieht – ohne Übergangsfrist. Die Behörden konnten sich nicht angemessen vorbereiten, deutlich mehr Behörden müssen abgefragt werden – oftmals nicht automatisiert. Der Deutsche Jagdverband (DJV) fordert die Behörden auf, die Jagdscheine unverzüglich zu erteilen, sofern es nicht Hinweise auf fehlende Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung gibt. Der Verband weist darauf hin, dass ein bereits erteilter Jagdschein zurückgenommen werden kann, wenn sich herausstellt, dass der Jagdschein nicht hätte erteilt werden dürfen.
Das Fehlen eines gültigen Jagdscheins kann gravierende Folgen haben:
- Die Befugnis zum Besitz von Langwaffenmunition wird bei Jägern nicht durch die Waffenbesitzkarte vermittelt, sondern ausschließlich durch den Jagdschein. Daher dürfen Jäger, wenn sie vorübergehend keinen Jagdschein haben, auch keine Langwaffenmunition besitzen. Sie müssen diese z.B. vernichten lassen oder einem Berechtigten überlassen. Sofern dies ein anderer Jäger ist, muss dieser nicht selbst eine Langwaffe des entsprechenden Kalibers besitzen - weil der Jagdschein auch zum Besitz anderer Langwaffenmunition befugt.
- Das Bundesjagdgesetz schreibt vor, dass ein Pächter im Besitz eines gültigen Jagdscheins sein muss. Zwar erlischt der Pachtvertrag nicht automatisch, aber der Pächter muss (je nach Landesregelung) nachweisen, dass er alle Voraussetzungen der Jagdscheinerteilung erfüllt hat.
- Wenn es im Revier keine anderen Jagdausübungsberechtigten oder Jagdaufseher gibt, können wichtige Pflichten wie die Nachsuche nach Unfallwild nicht ordnungsgemäß ausgeübt werden. Möglicherweise muss der Unteren Jagdbehörde ein anderer Jäger benannt werden, der die Befugnisse vorübergehend ausübt. Hierzu gibt es unterschiedliche Landesregelungen.
Auch Ausländerjagdscheine werden derzeit in manchen Bundesländern nicht erteilt, da sich die Behörden darauf berufen, dass sie die vorgeschriebene Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nicht durchführen könnten.
Der DJV hat bereits vergangenen Herbst vor dem absehbaren Chaos gewarnt. Schon bei der Einführung der verpflichtenden Abfrage bei den Verfassungsschutzämtern im Jahr 2020 hatte es entsprechende Schwierigkeiten gegeben. Der Verwaltungsaufwand für die Behörden ist bei den letzten Änderungen des Waffenrechts massiv angestiegen. Die Regelungen sind sowohl für die Verwaltung als auch für den Bürger und die Gerichte deutlich unübersichtlicher und weniger praktikabel geworden. Statt immer mehr Kapazitäten in die Verwaltung des legalen Waffenbesitzes zu stecken, sollten sich die Sicherheitsbehörden laut DJV auf den illegalen Waffenbesitz konzentrieren, das eigentliche Sicherheitsproblem.
Der Waschbär breitet sich weiter aus in Deutschland. Für das Jahr 2023 haben 69 Prozent der Jagdreviere ein Vorkommen gemeldet – das sind fast drei Viertel mehr als 2011. Zu diesen Ergebnissen kommt jetzt der Deutsche Jagdverband (DJV) nach Auswertungen der Flächendeckenden Erfassung 2023. Insgesamt haben die Landesjagdverbände hierfür Daten aus 24.084 Revieren zur Verfügung gestellt – das entspricht 38 Prozent der forst- und landwirtschaftlichen Fläche Deutschlands. Damit ist das Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) das umfangreichste Monitoringprogramm der Jägerschaft für den Waschbären und andere Säugetiere. Für das Management der invasiven gebietsfremden Art ist insbesondere die Jagd wichtig. Der DJV fordert deshalb von der Politik ein klares Bekenntnis – auch zur Fangjagd.
Epizentrum im Nordosten und in der Mitte
Verbreitungsschwerpunkte hat der Waschbär im Nordosten und in der Mitte Deutschlands: In Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben 2023 über 90 Prozent der teilnehmenden Reviere sein Vorkommen gemeldet, zeigen die ausgewerteten WILD-Daten. Der Kleinbär breitet sich weiter nach Südwesten aus. Lücken gibt es in der nordwestlichen Grenze Deutschlands und im Süden. Besonders dynamisch ist die Bestandsentwicklung in Baden-Württemberg. Dort hat sich die Zahl der teilnehmenden Reviere mit Waschbärvorkommen laut Flächendeckender Erfassung in den Jahren 2011 bis 2023 von 14 auf 51 Prozent erhöht – also nahezu vervierfacht.
Jagdstatistik: Waschbär überholt Rotfuchs
In den Bundesländern mit dem höchsten gemeldeten Vorkommen hat der Waschbär inzwischen den heimischen Rotfuchs in der Jagdstatistik hinter sich gelassen. Entsprechend ist auch die Zahl von Waschbären in der bundesweiten Jagdstatistik von 2011 bis 2023 um das 3-fache auf 203.306 gestiegen.
Besonders wichtig für die Eindämmung der invasiven Art aus Nordamerika ist die Fangjagd, belegen die WILD-Daten: Jägerinnen und Jäger erlegten 40 Prozent der Waschbären mit Fallen. Verbote der Fangjagd wie in Berlin sind deshalb kontraproduktiv für den Artenschutz. Der DJV fordert stattdessen die staatliche Förderung der Fangjagd durch Jäger, etwa für Lebendfallen zum Management von gebietsfremden invasiven Arten wie Waschbär oder Nutria.
Invasive gebietsfremde Arten bedrohen weltweit biologische Vielfalt
Neuste wissenschaftliche Erkenntnisse der Goethe-Universität Frankfurt zeigen, dass der Waschbär sich während der anstehenden Paarungszeit von Amphibien auf Kröten, Frösche oder Molche spezialisiert. Das kann bis zu deren lokalem Aussterben führen. Bereits 2023 hat der Weltbiodiversitätsrat IPBES darauf hingewiesen, dass invasive gebietsfremde Arten wie der Waschbär weltweit die biologische Vielfalt bedrohen. Die globalen Kosten für die negativen Auswirkungen sowie die Prävention und das Management invasiver gebietsfremder Arten beliefen sich demnach allein im Jahr 2019 auf über 423 Milliarden US-Dollar. Alle 10 Jahre vervierfachen sich diese Kosten.
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