Ergebnis der Sozialwahl liegt vor. Josef Schneider vertritt Interessen von Revierinhabern. DJV appelliert, Unregelmäßigkeiten zu melden und prüft Anfechtung der Wahl.

Der Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG ) hat das Ergebnis der Sozialwahl 2023 bekannt gegeben. Josef Schneider, Mitglied im Präsidium des Deutschen Jagdverbands (DJV), wird in der Vertreterversammlung die Interessen von Revierinhabern und anderen Versicherten für sechs Jahre vertreten. Bereits in der zurückliegenden Wahlperiode setzte er sich in den Gremien der SVLFG für die Belange der Jagd ein. "Wir werden uns starkmachen für einen gerechteren Grundbeitrag, mehr Transparenz, eine bessere Versicherung für Nachsuchenführer und bessere Präventionsleistungen für Inhaber von Jagdrevieren", sagte Schneider.

Bis zuletzt erreichten den DJV Infos von Revierinhaberinnen und Revierinhabern, die keine Wahlunterlagen erhalten haben und somit an der Sozialwahl nicht teilnehmen konnten. Betroffene werden gebeten, ihren Fall per E-Mail unter sozialwahl@jagdverband.de mitzuteilen. Anhand der Rückmeldungen prüft der DJV eine Anfechtung der Wahl.

DJV und der Bayerischer Jagdverband waren mit einer gemeinsamen Liste angetreten. Im Vorfeld kritisierte der DJV das komplizierte Wahlverfahren und will sich für eine Vereinfachung einsetzen. Die nächste Sozialwahl wird 2029 stattfinden.

Der DJV erwartet 400 Delegierte und Gäste zum Bundesjägertag. Neu gewählt wird der DJV-Präsident. Experten diskutieren auf Podiumsveranstaltung die Frage „Brauchen wir ein schärferes Waffengesetz?“.

Unter dem Motto „Waidwerk braucht Werkzeug“ lädt der Deutsche Jagdverband (DJV) am 15. und 16. Juni 2023 zum Bundesjägertag nach Fulda ein. Insgesamt knapp 400 Delegierte und Gäste aus ganz Deutschland werden erwartet – darunter Landes- und Bundespolitiker sowie Vertreter von Verbänden und Unternehmen. Bundesminister Christian Lindner, MdB, begrüßt die Teilnehmer der Delegiertenversammlung.

Wahl des DJV-Präsidenten

Die Delegierten wählen am Freitag einen neuen DJV-Präsidenten sowie vier Vizepräsidenten und den Schatzmeister. Der amtierende Präsident Dr. Volker Böhning tritt nach vier Jahren nicht mehr an. Das DJV-Präsidium hat den Delegierten vorab Helmut Dammann-Tamke als Kandidaten für das Amt des DJV-Präsidenten vorgeschlagen. Gegenkandidaten gibt es bisher nicht. Die Landesjagdverbände unter dem Dach des DJV können noch bis zur Abstimmung auf dem Bundesjägertag weitere Kandidaten für das Amt des DJV-Präsidenten vorschlagen.

Podiumsdiskussion zum Waffengesetz

Experten aus Politik, Behörden und Praxis diskutieren am Freitagnachmittag über eine Verschärfung des Waffenrechts. Auf dem Podium: Olaf März vom Bund Deutscher Kriminalbeamter, Ralph Müller-Schallenberg (Spezialist im Jagd- und Waffenrecht), Dr. Jessica Däbritz (Abteilungsleiterin Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz, Bundesinnenministerium), Marcel Emmerich MdB (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Lars Winkelsdorf (Journalist und Autor). Die Podiumsdiskussion wird am 16. Juni 2023 ab 15 Uhr live im Internet übertragen: https://jagdverband.we-bcast.de.

Der DJV berichtet laufend über den Bundesjägertag in den sozialen Medien unter dem Hashtag #bjt23.

Knapp 1.000 Jagdhornbläserinnen und -bläser kamen nach Eichenzell. Die Bläsergruppe Alsdorf Hachenburg aus Rheinland-Pfalz gewann die Klasse Es. In Klasse A überzeugte die Bläsergruppe des Hegerings Kronsberg, Niedersachsen. Die Gruppe der Kreisjägerschaft Krefeld aus Nordrhein-Westfalen schaffte es auf Platz 1 in Klasse G.

Knapp 1.000 Jagdhornbläserinnen und Bläser aus ganz Deutschland begeistern mit ihrer Leistung auf dem Bundesbläserwettbewerb des Deutschen Jagdverbandes (DJV). Dieser hat am 3. und 4. Juni 2023 erstmals im Park des Barockschlosses Fasanerie in Eichenzell bei Fulda stattgefunden. „Ein voller Erfolg! Tolle Ergebnisse mit hoch motivierten und fröhlichen Jagdhornbläsern“, so DJV-Bundesbläserobmann Jürgen Keller. Besonders freute er sich über das positive Feedback von Bläsern und Gästen zum neuen Austragungsorts Eichenzell.

Alsdorf-Hachenburg ist Bundessieger in der Klasse Es

Die Bläsergruppe Alsdorf-Hachenburg aus Rheinland-Pfalz gewann die Klasse Es, geblasen mit Parforcehörnern. Das Ergebnis: 852 Punkte von 855 möglichen. Auf den Plätzen zwei und drei folgten die Jagdhornbläsergruppen aus Mildetal-Gardelegen in Sachsen-Anhalt und Schriesheim aus Baden-Württemberg.

Klasse A: Hegering Kronsberg ganz vorn

Die Bläsergruppe des Hegerings Kronsberg (Niedersachsen) konnte sich mit 963 von 975 möglichen Punkten an die Spitze der Klasse A setzen. Die Stücke werden mit Fürst-Pless Hörnern vorgetragen. Den zweiten Platz belegte die Gruppe des Kreisjagdvereins Gelnhausen, gefolgt von den Bläsern „Hubertus Gießen“ – beide aus Hessen.

Kreisjägerschaft Krefeld überzeugt in Klasse G

In der Klasse G, gemeinsam mit Fürst-Pless Hörnern und Parforcehörnern geblasen, konnte sich die Gruppe der Kreisjägerschaft Krefeld aus Nordrhein-Westfalen mit 972 von 975 möglichen Punkten gegen die Konkurrenz durchsetzen. Die Jagdhornbläsergruppen des Kreisjagdvereins Groß-Gerau (Hessen) und die Gruppe des Hegering Harsewinkel e.V. (Nordrhein-Westfalen) belegten die Plätze zwei und drei.

Ein besonderer Höhepunkt war das Abschlussblasen vor der Siegerehrung, bei dem alle Gruppen unter Leitung von Jürgen Keller gemeinsam die Signale erklingen ließen. Ludwig Gunstheimer, zuständiges DJV-Präsidiumsmitglied und Professor Dr. Jürgen Ellenberger vom gastgebenden Landesjagdverband Hessen vergaben gemeinsam mit Jürgen Keller die Preise. Am Bundeswettbewerb, den der DJV alle zwei Jahre ausrichtet, nahmen nach der Corona-Pause 57 Gruppen mit rund 1000 Jagdhornbläsern teil.

Ausführliche Informationen und Ergebnisse gibt es im Internet auf jagdverband.de.

 

In einem Brief fordern Prominente die Bundesregierung auf, den Import von Jagdtrophäen und Verkauf von Jagdreisen zu stoppen. Die Regierung Botswanas kritisiert die Kampagne scharf. CIC und DJV fordern den direkten Dialog.

Komiker, Schauspieler und Modedesigner fordern von Bundesumweltministerin Steffie Lemke ein Ende des Imports „von Jagdtrophäen zumindest aller geschützten und bedrohten Arten sowie den Verkauf von Jagdreisen“. Das Umweltministerium Botswanas kontert vergangenen Freitag mit einer an Ministerin Lemke gerichteten Presseerklärung und warnt vor dem Verlust von Artenvielfalt und Lebensräumen, falls Jagdeinnahmen wegfallen sollten. Der Internationale Rat für Arten- und Wildtierschutz (CIC) und der Deutsche Jagdverband (DJV) fordern deshalb den direkten Dialog zwischen der Bundesregierung und den Ländern, die von Kampagnen westlicher Promis betroffen wären.

Umweltministerium: Beträchtliche Einnahmen für Botswana

Mit Botswana, Namibia, Simbabwe, Mexiko oder Tajikistan gab es bisher bedauerlicherweise keine Gespräche, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von CDU/CSU hervorgeht. Die Fakten liegen auf dem Tisch. So schreibt das Umweltministerium Botswanas in seiner aktuellen Meldung: „Botswana hat durch Jagd viel für den Schutz von Wildbeständen erreicht. Kommunen erzielen weiterhin beträchtliche Direkteinnahmen. Im Jagdjahr 2021/22 waren es umgerechnet rund 2 Millionen Euro, die zur Finanzierung von Schutzprojekten für Elefanten und zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Kommunen im Verbreitungsgebiet der Elefanten in Botswana verwendet wurden.“ Ein Wegfall dieser Einnahmen bedeute die Zunahme von Wilderei und Armut.

CIC und DJV fordern direkten Austausch auf Augenhöhe

„Botswanas Regierungsvertreter sind gerade auf dem UN-Klimaschutzgipfel in Bonn angekommen und 14 Tage vor Ort. Die Kritiker sollten persönlich mit den Experten für den Schutz wilder Tiere in Afrika sprechen. Sie können natürlich auch mit Ihrem Privatvermögen langfristig für Entschädigung der Menschen vor Ort sorgen und Ranger bezahlen, die Elefant, Nashorn & Co. vor den Kugeln und Schlingen der Wilderer schützen“, sagt Stephan Wunderlich, Auslandsjagdexperte von CIC und DJV. Anti-Jagd-Kampagnen wie aktuell in Deutschland würden hingegen den Verlust von Millionen Quadratkilometer intakter Lebensräume weltweit fördern.

Unterstützung durch CITES und IUCN

Auch die Generalsekretärin des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES), Ivonne Higuero, spricht von Jagd als „effektivem Instrument im Kampf um die biologische Vielfalt“. Die Weltnaturschutzunion (IUCN) kommt zu dem Schluss, dass Entscheidungen, die Jagdsysteme gefährden würden, erst nach intensiver Beratung mit Regierungen und Gemeinden der Jagdreiseländer gefällt werden dürfen.

LJHH und DJV fordern sofortigen Stopp und Beschränkung auf Seuchenbekämpfung. Verbände lehnen Pilotprojekt ab: Ausreichend wissenschaftliche Studien liegen vor.

Landesjagdverband Hamburg (LJHH) und Deutscher Jagdverband (DJV) kritisieren den Einsatz von Saufängen für die Jagd im Nordosten von Hamburg scharf und fordern einen sofortigen Stopp. Der Einsatz von Saufängen ist mit erheblichem vermeidbarem Stress für Wildschweine verbunden. Einzelgenehmigungen sollten auf wissenschaftliche Lehre und Forschung sowie akute Seuchenbekämpfung beschränkt bleiben. Ein aktives Seuchengeschehen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) kommt derzeit nur in Brandenburg und Sachsen vor.

Für die von der Umweltbehörde Hamburg als Begründung für Saufänge angeführte "Prävention" der Afrikanischen Schweinepest reichen zugelassene tierschutzgerechte Jagdmethoden aus.

Die Jagdverbände kritisieren die Argumentation der Umweltbehörde, es handele sich um ein "Pilotprojekt" zum Test von Fallen. Das Thünen-Institut in Eberswalde hat bereits verschiedene Saufänge wissenschaftlich untersucht und die Ergebnisse veröffentlicht. Ausreichend Erkenntnisse liegen somit vor.

Im Stadtstaat Hamburg gibt es vergleichsweise wenige Wildschweine. Laut Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands (WILD) haben 2019 über die Hälfte (59 Prozent) der Reviere überhaupt kein Vorkommen gemeldet. Im zurückliegenden Jagdjahr 2021/22 haben Jägerinnen und Jäger 275 Wildschweine in Hamburg erlegt – nach Bremen die niedrigste Anzahl in Deutschland. Insgesamt kamen bundesweit 711.407 Wildschweine zur Strecke. Das ist der dritthöchste Wert seit Aufzeichnungsbeginn vor fast hundert Jahren.

150 Experten treffen sich zum 1. Zukunftsforum Rotwild in Neumünster. Jagdverbände veröffentlichen Resolution mit Forderungen. Ein Rotwildwegeplan soll eine genetisch überlebensfähige Population sichern.

Verkehrswege sind für viele Wildtiere Barrieren, Inzucht ist eine Folge: Missbildungen wie verkürzte Unterkiefer gibt es beim Rothirsch bereits in drei Bundesländern, darunter Schleswig-Holstein. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJV) hat deshalb für heute in Kooperation mit dem Deutschen Jagdverband (DJV) zum 1. Zukunftsforum Rotwild nach Neumünster eingeladen. 150 Expertinnen und Experten tauschen sich aus zu Fragen rund um Rotwildmanagement, Genfluss oder Monitoring. In einer gemeinsamen Resolution fordern die beiden Jagdverbände einen landesweiten Rotwildwegeplan. Lebensräume in Schleswig-Holstein sollen damit vernetzt, bereits gestörte Wanderkorridore wieder hergestellt werden. Ziel ist eine dauerhaft genetisch überlebensfähige Population des Rothirsches.

Rotwildwegeplan verankern

Der vom LJV entwickelte Rotwildwegeplan soll in der Regionalplanung und Raumordnung verankert werden. Im Rahmen des Managements soll das Land Schleswig-Holstein Rotwildkorridore einrichten und dauerhaft sichern. Querungshilfen bei Neubauprojekten sollen priorisiert und innovative Konzepte dafür umgesetzt werden. Die Jagdverbände fordern, die genetische Situation des Rothirschs sowie den Zustand von Wanderkorridoren und Trittsteinbiotopen regelmäßig zu bewerten. Hierzu sind Monitoringprogramme und Forschungsprojekte notwendig. Eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit soll aufklären und die Akzeptanz verstärken. Eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Akteuren, insbesondere zwischen Landwirten, Waldbesitzern, Jägern und anderen Naturschutzverbänden, ist ein weiteres Ziel.

10 Querungshilfen jährlich schaffen

LJV und DJV fordern die Abschaffung der noch in sechs Bundesländern bestehenden behördlich angeordneten rotwildfreien Gebiete, da sie den Genfluss massiv behindern. Die Wildökologische Raumplanung (WÖRP) soll künftig Grundlage sein für ein einheitliches und ökologisch sinnvolles Rotwildmanagement. Ziel muss ein länderübergreifender Biotopverbund sein, um Rothirschwanderwege dauerhaft zu sichern. Die beiden Verbände begrüßen, dass bis 2026 Bundesmittel für den Bau von bis zu 10 Querungshilfen über das Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) zur Verfügung stehen. Der Bedarf ist allerdings deutlich höher, da es bereits zu genetischer Degeneration und Inzucht bei Wildtieren kommt. Die Verbände fordern deshalb zehn Querungshilfen wie Grünbrücken jährlich. Das Bundesprogramm Wiedervernetzung muss künftig mit einem eigenen Haushaltstitel untersetzt werden.

Die Frühjahrsmahd beginnt in Kürze. Wildtiere haben in Wiesen und Grünroggen ihren Nachwuchs abgelegt. Um Rehkitze, Feldhasen und Bodenbrüter vor dem Mähtod zu schützen, veröffentlichen Nutzerverbände Empfehlungen für Landwirte und Jäger.

Die Brut- und Setzzeit vieler Wildtiere fällt mit der Frühjahrsmahd zusammen. Das instinktive „Ducken und Tarnen“ vieler Tierkinder schützt zwar vor Fressfeinden, jedoch nicht vor der Mähmaschine. Darauf machen die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE), der Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), der Bundesverband der Maschinenringe (BMR), der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutscher Jagdverband (DJV), und die Deutsche Wildtierrettung (DWR) aufmerksam. Die Verbände empfehlen den Landwirten, den Mähtermin mindestens 24 Stunden vorher mit dem Jagdpächter abzusprechen und erforderliche Maßnahmen für den Schutz von Wildtieren durchzuführen. Nach Tierschutzgesetz sind Flächenbewirtschafter verpflichtet, entsprechenden Verpflichtungen nachzukommen, wenn mit dem Tod oder der Verletzung von Wirbeltieren zu rechnen ist.

Tierschutzgerechtes Mähen

Effektiver Wildtierschutz beginnt bereits vor dem Mähen, so die Verbände. Entscheidend ist dabei, die anstehenden Grünschnitt-Termine für Silage oder Biomasseproduktion rechtzeitig mit dem Jagdpächter abzustimmen und die Mähweise dem Tierverhalten anzupassen. Die Verbände empfehlen, das Grünland grundsätzlich von innen nach außen zu mähen. Das ermöglicht Feldhasen, Rehen oder Fasanen, während der Mahd zu flüchten. Bei der Ernte der Ganzpflanzensilage verspricht die Begrenzung der Schnitthöhe auf etwa 15 bis 20 Zentimeter in der kritischen Aufzuchtzeit zusätzlichen Erfolg. Das gilt auch für Bodenbrüter.

Eine Maßnahme pro Hektar hilft bereits

Bereits vor dem eigentlichen Mähtermin können bestimmte Maßnahmen Tierleben schützen. Dazu gehört beispielsweise das Absuchen der Wiesen mit Jagdhunden. Knistertüten, Flatterbänder oder Kofferradios, die bereits am Vorabend aufgestellt werden, sind ebenfalls effektiv. Rehe zum Beispiel sind beunruhigt und bringen ihren Nachwuchs in Sicherheit. Elektronische Wildscheuchen, die unterschiedliche Töne wie Menschenstimmen, klassische Musik oder Motorengeräusche aussenden, haben sich ebenfalls bewährt. Laut Experten wirkt bereits eine Vergrämungsmaßnahme pro Hektar.

Uneingeschränkter Drohneneinsatz gefordert

Drohnen leisten wichtige Aufklärungsarbeit. Besonders in Kombination mit Wärmebildtechnik helfen sie, Jungtiere auf großen Flächen zu lokalisieren. Die Verbände fordern, dass solche Drohnen auch in Naturschutzgebieten und in der Nähe von Ortslagen uneingeschränkt eingesetzt werden können. Die Verbände fordern die Politik außerdem auf, der Forschungs- und Innovationsförderung zum Schutz von Wildtieren eine hohe Priorität einzuräumen. Beispielsweise an Schleppern und Mähwerken verbaute Sensortechnik oder grundlegend verbesserte Infrarot-Technik mit Echtzeiterkennung könnten Rehkitze und Niederwild noch nachhaltiger schützen.

Tierschutzgerecht Mähen – Erläuterungen und praktische Hinweise bieten ein in Zusammenarbeit mit den Verbänden erstelltes Animationsvideo und der durch die Deutsche Wildtierrettung und die Deutsche Wildtierstiftung aktualisierte und kostenfrei bestellbare Ratgeber „Wildtierschutz bei der Mahd“.


 

Wiesenmahd | Tierschutz-Tipps für die Grasernte

Strahlende Kinderaugen, dreckige Gummistiefel und heimische Wildtiere: 20 Ehrenamtliche bestehen in Hessen den Praxistest zum DJV-Naturpädagogen.

Nach zweijähriger Coronapause hat der Deutsche Jagdverband (DJV) 20 Jägerinnen und Jäger zu Naturpädagoginnen und Naturpädagogen ausgebildet. An drei Wochenenden im Taunus absolvierten die Teilnehmenden fünf Module. Ihre Prüfung am vergangenen Sonntag haben sie alle bestanden: einen Aktionstag für Kinder im Alter von vier bis fünfzehn Jahren aus dem Frankfurter Umland. Geleitet haben das Seminar die erfahrenen Naturpädagogen Lina Vieres und Frederik Daniels.

Wieso ist Müll im Wald schädlich? Welche Pflanzen sind essbar? Was ist Burgfrieden? An vier verschiedenen Stationen im Wald durften die Kinder getreu dem Motto der Initiative Lernort Natur, entdecken, erkennen und erhalten. "Das war richtig toll, Papa. Wir haben viel gespielt und Neues gelernt", sagt der zehnjährige Levi aus Hessen. Er war eins von zwanzig Kindern, das die Veranstaltung besucht hat. Besonders in Erinnerung geblieben ist ihm der Traubenzuckerwettlauf, bei dem er spielerisch gelernt hat, wie Photosynthese funktioniert.

Im Anschluss an den Aktionstag zeichnete der DJV alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem Zertifikat zum DJV-Naturpädagogen aus. Das Fazit von Teilnehmerin Bianca Meetz: "Der Kurs hat mir beigebracht, wie ich mich strukturiere. Ich habe gelernt, mich auf unterschiedliche Charaktere und Situationen einzustellen." In fünf Modulen vermitteln die Referenten fachliches Wissen, nützliche Methoden sowie pädagogische Grundlagen rund um den Lernort Natur. Weitere Informationen zur Initiative Lernort Natur und Fortbildungsmöglichkeiten gibt es unter: jagdverband.de/djv-naturpädagoge

Das Landgericht Potsdam hat am 21. Februar 2023 den Freispruch gegen einen niederländischen Jäger bestätigt. Dieser hatte bei einer Drückjagd einen Wolf geschossen, der einen Hund angegriffen hat. Das Verfahren wurde von vielen Jägern und Hundeführern mit Spannung verfolgt. Rechtsanwalt Dr. Heiko Granzin hat den Angeklagten verteidigt und erläutert im Interview die Hintergründe und die Konsequenzen.

DJV: Was hat das Landgericht Potsdam Ende Februar eigentlich genau entschieden?

Dr. Heiko Granzin: Mein Mandant hatte im Jahre 2019 in Brandenburg im Rahmen des „Hundeschutzes“ auf einer Drückjagd einen Wolf getötet. Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann dann wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz an. Der Bursche ist ein harter Knochen. Alle Angebote der Ermittlungsbehörden, die Sache gegen eine Geldzahlung zu beenden, hat er ausgeschlagen, weil er sich sicher war, nichts Falsches gemacht zu haben. Das Amtsgericht Potsdam gab ihm in erster Instanz recht und beantwortete dabei die Frage der Rechtfertigung ganz klar „pro Hund“. Das Landgericht bestätigte jetzt in zweiter Instanz den Freispruch – wenn auch mit einer deutlich weniger pointierten Begründung.

Stichwort Notstand: Wie viel Klarheit bringt das Urteil tatsächlich für die Jagdpraxis?

Leider deutlich weniger als erhofft. Den Freispruch des Schützen begründete das Gericht sehr juristisch komplex mit einem sogenannten „Erlaubnistatbestandsirrtum“. Die Thematik der Rechtsgüterabwägung zwischen Hund und Wolf bzw. Eigentum und Naturschutz reißt das Gericht insofern nur ganz am Rande an und wirft dabei mehr Fragen auf, als es beantwortet. Das Urteil ist damit so auf diesen Einzelfall verengt, dass es als „Blaupause“ für eine Empfehlung für zukünftige Handlungen in vergleichlichen Situationen völlig ungeeignet ist – leider.

Was darf ich tun, wenn mein Jagdhund im Einsatz von einem Wolf angegriffen wird? Und gibt es einen Unterschied zwischen dem eigenen Hund und dem eines anderen Jägers?

Die herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft, der wissenschaftliche Dienst des Bundestages und das Amtsgericht Potsdam sehen die Tötung eines Wolfes im Rahmen des „Hundeschutzes“ eindeutig als gerechtfertigt an. Auch das Landgericht deutet zumindest an, dass es „in diese Richtung gedacht hat“. Darauf werden sich die Jäger jetzt erst mal verlassen dürfen. Ich jedenfalls würde „bis zur letzten Patrone kämpfen“, wenn mein Hund von einem Wolf angegriffen würde. Und das gilt nicht nur für den eigenen Hund.

Der DJV fordert eine Klarstellung, dass ein Wolf in einer Notstandssituation geschossen werden darf.  Welche Vorteile brächte eine solche gesetzliche Regelung?

Man muss sagen, dass die Rechtsfrage auch im Falle eines klareren Urteilsspruches damit nicht endgültig geklärt worden wäre. Es gibt in Deutschland 115 Landgerichte und die Entscheidung des einen bindet die anderen nicht. Wirklich belastbar kann Rechtsklarheit nur durch den Gesetzgeber geschaffen werden. Angesichts hunderter jedes Jahr von Wölfen getöteter Nutztiere ist es völlig absurd, dass der Gesetzgeber offenbar fürchtet, zu Staub zu zerfallen, sollte er diese Aufgabe lösen. Aber auch eine gesetzliche Notstandsregelung würde natürlich nicht bedeuten, dass dann Gerichtsverfahren zukünftig völlig ausgeschlossen wären. Bei jeder Wolfstötung würde ja immer noch ermittelt. Stellt sich dann heraus, dass tatsächlich gar keine Notstandssituation vorlag, käme es immer noch zu einem Gerichtsverfahren.

Was sollte ein Jäger tun, der in einer Notstandssituation einen Wolf geschossen hat?

Wer in einer Notstandsituation das getan hat, was in meinen Augen zu tun ist, hat zwei Möglichkeiten. Entweder er schafft maximale Transparenz. Heißt – er sichert Zeugenaussagen, sorgt dafür, dass der Tatort unverändert bleibt und ruft die Polizei. Dann heißt es hoffen, dass die Notstandssituation belegt werden kann und die Staatsanwaltschaft sich der richtigen, d. h. hier dargelegten Rechtsauffassung anschließt und das Verfahren einstellt. Allerdings ist die Rechtsfrage ja immer noch nicht vollständig geklärt und Ermittlungen würden ja in jedem Falle geführt werden. Wer dies vermeiden will und in dieser Situation im wahrsten Sinne des Wortes „Gras über die Sache wachsen lässt“, würde sich damit zumindest nicht erneut strafbar machen. Das deshalb, da es den Grundsatz gibt, dass niemand an seiner eigenen strafrechtlichen Verfolgung mitwirken muss. Sollte das dann aber später irgendwie auffliegen, wirkt eine solche Verdeckungshandlung natürlich schon sehr verdächtig. Die „Notstandssituation“ würde dann kaum noch jemand glauben wollen. Ich rate daher zum „holländischen Weg“ – Kreuz durchdrücken und tapfer für die eigene Unschuld kämpfen.

Warum die Beteiligung an der Sozialwahl wichtig ist, erläutert DJV-Präsidiumsmitglied Josef Schneider im DJV-Interview: Jetzt mitmachen, die nächste Wahl findet erst wieder im Jahr 2029 statt.

DJV: Warum ist es wichtig, sich an der Sozialwahl zu beteiligen?

Josef Schneider: Unsere wichtigsten Forderungen sind: gerechterer Grundbeitrag, bessere Präventionsleistungen, bessere Versicherung für Nachsuchenführer und mehr Transparenz. Um das zu erreichen, reicht ein einzelner Jäger-Vertreter wie bisher nicht aus. Dazu brauchen wir künftig neben Allianzen auch mehr Sitze, um gegen die Übermacht der Bauernverbände bestehen zu können. Wenn sich möglichst viele Revierinhaberinnen und Revierinhaber beteiligen, können wir jetzt etwas bewegen – die nächste Sozialwahl findet erst wieder im Jahr 2029 statt.

Welche Chancen rechnen Sie sich aus?

Bei der letzten Wahl 2017 hatten wir lediglich rund 10.000 Stimmen, das hat nur für einen Sitz gereicht bei insgesamt 118.000 gültigen Stimmen. Das Potential ist aber riesig, wir brauchen nur mehr Beteiligung! Nach einer Hochrechnung auf der Grundlage der letzten DJV-Mitgliederbefragung dürfte es über 200.000 Revierinhaber geben. Darunter sind natürlich auch solche, die nicht wählen dürfen. Aber hinzu kommt dafür vermutlich eine 6-stellige Zahl an wahlberechtigten Ehepartnern.  

Wer darf denn wählen?

Wählen dürfen alle Revierinhaber, die keine bei der SVLFG versicherten Angestellten beschäftigen. Auch Ehepartner von Wahlberechtigten dürfen wählen, sofern sie im "Betrieb" mithelfen. Für das Kriterium des Mithelfens genügen aber schon Tätigkeiten in ganz geringem Umfang, die auch nicht regelmäßig sein müssen. Hilfe bei der Verwertung des Wildes oder bei der Durchführung von Gesellschaftsjagden reichen beispielsweise aus.

Wie läuft die Wahl ab?

Die Wahl findet als Briefwahl statt. Die Reviere werden angeschrieben und wer mitmachen möchte, muss einen Fragebogen ausfüllen und beantragt damit die Wahlunterlagen. Diese müssen bis zum 31. Mai beim Wahlausschuss der SVLFG eingegangen sein. Leider ist das Verfahren kompliziert. Im Internet haben wir unter www.jagdverband.de/sozialwahl-2023 alles Wissenswerte zusammengestellt.

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