"Outdoor Cooking" enthält acht ausgewählte Wild-Rezepte, die sich ideal für die Zubereitung im Freien eignen. Auf 32 Seiten werden Zubereitungsarten wie das direkte Garen in der Glut vorgestellt. Die Broschüre ist ab sofort im DJV-Shop erhältlich.

Die neue DJV-Broschüre "Outdoor Cooking" bietet Outdoor-Enthusiasten und Wildliebhabern acht spannende Rezepte – von Räuchern über Garen bis zum Grillen. Zurück zu den Wurzeln der Fleischzubereitung: Die Publikation im praktischen DIN A5 Format bietet auf 32 Seiten spannende Outdoor-Garmethoden. Besonders faszinierend sind ganz einfache Techniken – etwa das direkte Garen in der Glut – die mit wenig Ausrüstung auskommen und dabei köstliche Ergebnisse garantieren. Zudem gibt es in der Broschüre Tipps für passendes Holz, Grillanzünder oder geeignete Feuerstellen.

"Outdoor Cooking" ist die zwölfte Broschüre, die im Rahmen der DJV-Kampagne "Wild auf Wild" erscheint. Die bisher veröffentlichten Broschüren haben eine beeindruckende Gesamtauflage von fast 524.000 Exemplaren erreicht. Die Reihe erfreut sich großer Beliebtheit bei Jägerschaften, die sie für ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen – sei es bei Wildseminaren oder auf Weihnachtsmärkten.

Alle Broschüren sind im DJV-Shop erhältlich. Einen kostenlosen Download gibt es auf der DJV-Internetseite.

Änderung der Berner Konvention hat zunächst keine praktische Auswirkung, ist jedoch Voraussetzung für Anpassung der FFH-Richtlinie. DJV begrüßt ersten Schritt hin zu aktivem Wolfsmanagement.

Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention hat entschieden, den Schutzstatus des Wolfs auf der völkerrechtlichen Ebene abzusenken. Der formale Beschluss der derzeit noch laufenden Tagung des ständigen Ausschusses soll am Freitag fallen. Durch die Herabstufung des Schutzstatus von "streng geschützt" (Anhang II der Berner Konvention) in die Kategorie "geschützt" (Anhang III) wird die Voraussetzung geschaffen, den Schutzstatus des Wolfs auch im Rahmen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-Richtlinie) entsprechend anzupassen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt die Änderung als einen ersten wichtigen Schritt hin zu einem umfassenderen Wolfsmanagement. Dieses muss nach Ansicht des DJV auch eine reguläre Bejagung unter Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes einschließen. "Bis zu einer Herabstufung des Schutzstatus ist es noch ein langer Weg. Wir fordern die Bundesregierung auf, die bereits vorhandenen Spielräume der FFH-Richtlinie schnellstmöglich auszuschöpfen", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke.

Nach Änderung der FFH-Richtlinie müsste in Deutschland noch das Bundesnaturschutzgesetz geändert werden oder die entsprechenden Änderungen in den Jagdgesetzen vorgenommen werden. Diese Prozesse können noch Jahre dauern. Auf EU-Ebene ist der Wolf derzeit in Anhang IV der FFH-Richtlinie – der strengsten Kategorie – gelistet. Die Änderung des Schutzstatus nach der Berner Konvention ändert daran zunächst nichts, ist aber Voraussetzung für eine Anpassung des Schutzstatus nach der FFH-Richtlinie und deswegen ein wichtiger Zwischenschritt hin zum aktiven Wolfsmanagement. Der DJV fordert die EU-Kommission nun auf, den Schutzstatus EU-weit so bald wie möglich anzupassen.

Nach dem Beschluss zur Änderung des Schutzstatus können die Vertragsstaaten innerhalb von drei Monaten Vorbehalte anmelden. Die Änderung tritt nicht in Kraft, wenn ein Drittel der Vertragsparteien der Berner Konvention widerspricht. Für diejenigen Vertragsparteien, die solche Vorbehalte angemeldet haben, wird die Änderung des Schutzstatus auch dann nicht wirksam, wenn sie insgesamt in Kraft tritt.

Weitere Informationen gibt es auf der Seite jagdverband.de/wolf.

Auswirkungen der Gesetzesänderung werden erläutert. Für Unsicherheit bei Behörden und Jägern werden unbestimmte Rechtsbegriffe sorgen, kritisiert der DJV. Änderungen der Zuverlässigkeitsprüfung führen bereits zu chaotischen Zuständen bei Behörden.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat heute eine Frage-und-Antwort-Papier zur Änderung des Waffengesetzes veröffentlicht. Darin werden die Auswirkungen der Gesetzesänderung für Jägerinnen und Jäger ausführlich erläutert. Das Papier ergänzt eine Kurzübersicht und eine Synopse der Änderungen, die bereits zuvor veröffentlicht wurden.

Aufgrund der Verwendung von unbestimmten Rechtsbegriffen wie "allgemein anerkannter Zweck" oder "berechtigtes Interesse" wird es bei der Beurteilung konkreter Situationen im Zusammenhang mit den ausgeweiteten Messerverboten teils große Unsicherheiten geben. Juristische Auseinandersetzungen sind zu erwarten. Der DJV hatte im Gesetzgebungsverfahren diese Unsicherheit bei der Rechtsanwendung kritisiert. DJV, zahlreiche weitere Experten und sogar Vertreter der Ampelfraktionen haben im Gesetzgebungsverfahren darauf verwiesen, dass neue Messerverbotszonen kaum etwas gegen Gewaltkriminalität ausrichten können.

Weitere Änderungen des Waffengesetzes betreffen in erster Linie die Prüfung von Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung zum Waffenbesitz. Auch hier waren Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Änderungen abzusehen. Viele Waffenbehörden erteilen derzeit keine Erlaubnisse, weil die neu eingeführten Behördenabfragen noch nicht möglich sind. Der angestrebte Sicherheitsgewinn wird schon deshalb nicht erreicht, kritisiert der DJV.

270 statt 209 Rudel: DJV kritisiert Wolfspolitik auf Basis veralteter Zahlen. Nutztierrisse sind zuletzt um knapp ein Drittel gestiegen auf über 5.700 Tiere. Regional differenziertes Bestandsmanagement muss umgesetzt werden.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat jetzt Bestandszahlen zum Wolf aus dem Monitoringjahr 2023/24 veröffentlicht. Demnach soll es 209 Rudel, 46 Paare und 19 sesshafte Einzeltiere in Deutschland geben. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert, dass auf Basis dieser veralteten Zahlen eine verfehlte Wolfspolitik betrieben wird. Es fehlt der komplette Nachwuchs aus dem Jahr 2024 und damit die aktuelle Anzahl der Rudel. Ein Beispiel: In Niedersachsen soll es laut BfN nur 48 Rudel geben, die tagesaktuelle Landesstatistik weist allerdings bereits 55 Rudel aus. Laut DJV-Hochrechnung gab es bundesweit im Sommer 2024 etwa 270 Rudel – bei einer realistischen Zuwachsrate von 25 Prozent pro Jahr. Die Zahl gerissener Nutztiere wächst von einem Rekord zum anderen. Innerhalb nur eines Jahres stieg sie um 31 Prozent auf insgesamt 5.727 Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde im Jahr 2023.

"Die Menschen bekommen systematisch veraltete Zahlen aufgetischt. Das trägt wesentlich dazu bei, dass diese ihr Vertrauen in staatliches Handeln verlieren und vor allem im ländlichen Raum die Akzeptanz schwindet, sogar der gesellschaftliche Frieden ist gefährdet", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Alles dem Schutzstatus einer Art unterzuordnen, die als Großraubtier an der Spitze der Nahrungspyramide steht und bewiesen hat, dass sie in unserer Kulturlandschaft prima zurechtkommt, gefährde außerdem die Artenvielfalt, insbesondere bei den weidegebundenen Pflanzengesellschaften. Diese hätten aber offensichtlich in den Umweltministerien keine Lobby, so Dammann-Tamke weiter. Angesichts der weiterhin ungelösten Zielkonflikte von Herden- und Deichschutz sowie Wolf sinkt laut DJV in manchen Regionen die Bereitschaft dramatisch, sich am Wolfsmonitoring zu beteiligen oder Nutztierrisse zu melden.

Der DJV fordert das Bundesumweltministerium auf, den Weg frei zu machen für ein regional differenziertes Bestandsmanagement. Herdenschutz allein reicht nicht mehr aus. Eine vom BfN zurückgehaltene Populationsstudie zum Wolf muss ebenfalls umgehend veröffentlicht werden.

Mehr zum Thema Wolf auf jagdverband.de/wolf.

Die Initiative für Großraubtiere in Europa ist gegen Herabstufung des Schutzstatus für Wolf. DJV kritisiert Hinhaltetaktik und verweist auf rasant steigende Zahl von Wölfen und Rissen in Deutschland.

Die Initiative für Großraubtiere in Europa (LCIE) hält eine Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf in Europa für voreilig. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert in diesem Zusammenhang, dass sowohl in der Europäischen Union als auch in Deutschland mit veralteten Zahlen für den Wolfsbestand argumentiert wird. Das Bundesumweltministerium geht derzeit von bundesweit 184 Rudeln aus – Stand: Sommer 2022. Laut DJV-Hochrechnung gab es allerdings bereits im Sommer 2024 etwa 270 Rudel bei einer Zuwachsrate von 20 bis 25 Prozent pro Jahr.

"Politik und Wissenschaft verspielen mit ihrer Hinhaltetaktik das Vertrauen der Bevölkerung im ländlichen Raum zusehends, das regional differenzierte Bestandsmanagement bleibt ein leeres Versprechen", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Die Zahl getöteter Nutztiere steige in Deutschland von Jahr zu Jahr drastisch an, so Dammann-Take weiter. Die LCIE hingegen behauptet, dass sich seit dem Schweizer Antrag für eine Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf im Jahr 2022 weder die Zahl der Wölfe noch die Zahl der Nutztierrisse wesentlich verändert habe. In Deutschland ist die Zahl der Risse allerdings innerhalb nur eines Jahres um 31 Prozent gestiegen – auf insgesamt 5.727 Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde im Jahr 2023.

Der DJV fordert das Bundesumweltministerium auf, umgehend die Wolfszahlen für 2023 zu veröffentlichen, die bereits vor Wochen von der zuständigen Ländergruppe zusammengetragen wurden. Eine vom Bundesamt für Naturschutz seit Monaten zurückgehaltene Populationsstudie zum Wolf muss ebenfalls umgehend veröffentlicht werden. "Die Studie nicht zu veröffentlichen schürt weiter das Misstrauen, ob das Bundesumweltministerium den Koalitionsvertrag in Sachen Wolf wirklich umsetzen will", sagte Dammann-Tamke.

Mehr zum Thema Wolf auf jagdverband.de/wolf.

Kürzlich in Kraft getretene Änderungen des Waffenrechts im Fokus der Beratungen. Weitere Themen: Wolf, Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz und Bundeswaldgesetz. Jagdrechtstag 2024 tagte diesmal in Nordrhein-Westfalen.

Der Deutsche Jagdrechtstag hat in der vergangenen Woche im nordrhein-westfälischen Sundern seine Empfehlungen zu aktuellen jagdrechtlichen Entwicklungen abgegeben und jetzt veröffentlicht. Diese betreffen unter anderem die Änderung des Waffengesetzes und beim Landesjagdgesetz Rheinland-Pfalz, den Schutzstatus des Wolfes sowie das Bundeswaldgesetz.

Im Fokus der aktuellen Beratungen standen die gerade in Kraft getretenen Änderungen des Waffenrechts. Besonders problematisch sahen die Teilnehmer die erheblichen Schwierigkeiten bei den ausgeweiteten Messerverboten und die zusätzlichen bürokratischen Hürden bei der Erteilung von Jagdscheinen und waffenrechtlichen Erlaubnissen. Kritik gab es für den Bundesgesetzgeber, der bei der jüngsten Novelle des Waffengesetzes die mehrfach abgegebenen Empfehlungen des Deutschen Jagdrechtstages nicht berücksichtigt hat.

Der Deutsche Jagdrechtstag begrüßt die vom EU-Umweltministerrat geforderte Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes. Als Konsequenz müsse jetzt die FFH-Richtlinie an die Berner Konvention angepasst werden. Der Jagdrechtstag empfiehlt außerdem, das Bestandsmanagement des Wolfes auf Basis der dann geänderten FFH-Richtlinie im Bundesjagdgesetz zu regeln.

Weitere Vorträge gab es unter anderem zum Jagdpachtrecht, zu Forstzertifizierungen, zu aktuellen Entwicklungen in den Bundesländern, dem Bund und Europa sowie zum Wildschadensersatzrecht.

Im Rahmen des jährlich tagenden Deutschen Jagdrechtstages beraten Vertreter von Anwaltschaft, Justiz, Behörden und Politik zu aktuellen Entwicklungen im Jagdrecht.

Informationsveranstaltung mit Interessenvertretern und Landnutzern. Ganzheitliches Wildtiermanagement soll Wildschäden verhindern und gleichzeitig den Lebensraumansprüchen von Rotwild gerecht werden.

Rund 25 Vertreter von Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd trafen sich Anfang November zum Workshop "Wildökologische Raumplanung" im niedersächsischen Dedelstorf-Oerrel, Landkreis Gifhorn. Ziel des Pilotprojektes ist es, Wildtier-Mensch-Nutzungskonflikte in unserer Kulturlandschaft zu lösen. Die Informationsveranstaltung war das zweite Treffen dieser Art. Den Auftakt gab es Anfang August auf Gut Klepelshagen der Deutschen Wildtier Stiftung in Mecklenburg-Vorpommern.

Mit verschiedenen Fachvorträgen und in Diskussionsrunden wurden das Konzept WÖRP und der aktuelle Stand zur lokalen waldbaulichen und wildökologischen Situation vorgestellt. Wildbiologe und Experte Dr. Florian Kunz von der Universität für Bodenkultur Wien erläuterte die Planungs- und Organisationsstruktur der Wildökologischen Raumplanung und stellte Referenzprojekte aus Österreich vor. Professor Niko Balkenhol von der Georg-August-Universität Göttingen, Abteilung Wildtierwissenschaften, moderierte die Veranstaltung.

Die Wildökologische Raumplanung ist ein Planungs- und Steuerungsinstrument für das Wildtiermanagement. Im Kontext Klimawandel bietet WÖRP Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Lösung der Wildschadensproblematik. WÖRP unterstützt damit den Umbau zu klimaresilienten Mischwäldern bei Berücksichtigung von wildbiologischen Erkenntnissen für den Erhalt von gesunden Wildbeständen.

Waffenrechtsnovelle: Überstürzt geänderte Zuverlässigkeits- und Eignungsprüfung scheitert im Vollzug. Viele Behörden erteilen derzeit keine Erlaubnisse. DJV fordert Erteilung von Jagdscheinen übergangsweise nach dem alten Verfahren.

Die geänderte Prüfung von waffenrechtlicher Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung führt derzeit bundesweit zu massiven Schwierigkeiten bei der Erteilung von Jagdscheinen und waffenrechtlichen Erlaubnissen. Anträge ruhen und werden nicht bearbeitet. Denn: Die geforderte Beteiligung von Bundespolizei und Zollkriminalamt ist in der Umsetzung ungeklärt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) protestiert gegen diese Vorgehensweise und fordert Bundesinnenministerin Nancy Faeser in einem Brief auf, unverzüglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Jagdscheine und waffenrechtliche Erlaubnisse bundesweit wieder zeitnah in der üblichen Frist von zwei bis vier Wochen erteilt werden. In der Zwischenzeit müssen die Behörden die Erlaubnisse vorübergehend nach dem bisherigen Verfahren prüfen, fordert der DJV.

"Das Chaos bei der Zuverlässigkeitsprüfung war vorhersehbar, alle Experten haben davor gewarnt. Es darf nicht sein, dass Jägerinnen und Jäger jetzt die Versäumnisse der gescheiterten Ampelregierung ausbaden müssen", sagte DJV-Geschäftsführer Olaf Niestroj. Der DJV fordert Bundesinnenministerin Nancy Faeser auf, schnellstmöglich die Abfragemöglichkeiten der nun zuständigen Behörden für das durchgepeitschte neue Waffengesetz zu schaffen. Verspätet erteilte Jagdscheine können dazu führen, dass Verpflichtungen aus den Jagdgesetzen und Pachtverträgen nicht erfüllt werden können.

Der DJV weist darauf hin, dass die Waffenbehörden schon jetzt ausreichend Abfragemöglichkeiten haben. Die Behörden haben auch die Möglichkeit – sogar die Pflicht – waffenrechtliche Erlaubnisse sofort zurückzunehmen, wenn sich herausstellt, dass diese nicht hätten erteilt werden dürfen. Die Behörden könnten also nach der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis die bislang nicht mögliche Prüfung fortsetzen und bei negativem Ausgang die Erlaubnis zurücknehmen.

Der DJV betont zudem, dass es sich bei der Jagdscheinerteilung und der waffenrechtlichen Überprüfung um zwei unterschiedliche Prüfungen handelt. Bislang haben in vielen Bundesländern die Jagdbehörden die waffenrechtliche Zuverlässigkeit eigenständig geprüft. Dies muss nach Ansicht des DJV auch weiterhin möglich sein – gerade, wenn sich Waffenbehörden zu Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung auf Grund fehlender Verwaltungsabläufe gar nicht äußern. Dies haben auch die Expertendiskussionen auf dem Deutschen Jagdrechtstag gezeigt, der in der vergangenen Woche in Sundern (NRW) stattgefunden hat.

Der DJV hatte im Gesetzgebungsverfahren auf die zu erwartenden Schwierigkeiten hingewiesen und gefordert, Änderungen im Verwaltungsverfahren erst dann in Kraft treten zu lassen, wenn in der Verwaltung die Voraussetzungen für eine zügige, möglichst automatisierte Abfrage geschaffen sind. Auch auf zahlreiche weitere Versäumnisse und Fehler im Gesetz hatte der Verband hingewiesen und die wenig zielführenden Änderungen im Hauruckverfahren kritisiert.

Zahl infizierter Tiere in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen steigt rasant an. DJV bittet darum, kranke Tiere zu entnehmen und verstärkt auf Fallwild zu achten. In betroffenen Regionen sollte die Jagd ruhen, ebenso die Hundearbeit.

Seit Mitte August dieses Jahres treten vermehrt Fälle der Myxomatose bei Feldhasen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auf. Die Inkubationszeit beträgt nur wenige Tage und resultiert in eine sehr hohe Sterblichkeitsrate von 80 Prozent. Das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) rechnet mit einer schnellen und weitreichenden Ausbreitung, auch in andere Bundesländer. Um die Ausbreitung der Myxomatose möglichst einzudämmen, empfiehlt der Deutsche Jagdverband (DJV), kranke Hasen zu entnehmen und auf Fallwild zu achten. Verendete Tiere sollten zur Untersuchung dem zuständigen Landesamt zugeführt oder unschädlich beseitigt werden. Erkrankte Tiere sind apathisch und haben Schwellungen sowie Sekretausfluss an Augen und im Genitalbereich.

Der DJV empfiehlt, auf die Hasenjagd in Revieren zu verzichten, die vermehrt Fallwild verzeichnen. In Revieren mit Fasanenbesätzen sollten Treibjagden solange ruhen, bis eine vierwöchige Frist nach dem letzten Auftreten von erkrankten Feldhasen verstrichen ist – um Beunruhigungen in der Seuchenphase zu minimieren. In betroffenen Revieren sind die Hundearbeit am Hasen und die Weitergabe von Schleppwild zu unterlassen. Revierinhaber, die stabile Hasenbesätze und unauffällige Fallwildzahlen registrieren, können die Bejagung fortführen. Eine regelmäßige Feldhasenzählung ist maßgeblich, um mögliche Einbrüche der Hasenbesätze nachvollziehen zu können.

Das FLI versucht derzeit herauszufinden, ob Stechinsekten das Virus übertragen können. Zudem wird untersucht, ob es sich bei dem grassierenden Virus um den gleichen Stamm handelt, der in den vergangenen Jahrzehnten bereits in Frankreich, Irland, Großbritannien und Spanien für vereinzelte Infektionen bei Feldhasen verantwortlich war. Die damaligen Untersuchungen bestätigten erstmals eine Myxomatose-Variante, die auch Feldhasen infizieren kann. Im Jahr 1952 wurden in einem Park bei Paris absichtlich Wildkaninchen mit dem Myxomavirus infiziert, um landwirtschaftliche Schäden zu minimieren. In der Folge brachen die Wildkaninchenbesätze in ganz Europa stark ein.

Umstrittene Waffengesetzänderung tritt in Kraft

31. Oktober 2024 (DJV) Berlin
Seit heute gelten die scharf kritisierten Änderungen. Messerverbot für Veranstaltungen und öffentlichen Personenfernverkehr sind direkt wirksam. DJV prüft juristische Schritte.
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