(Quelle: Kauer/DJV)

Legalwaffenverband widerspricht Polizeigewerkschaft

9. August 2024 (BZL) Ratingen

Individuelle Waffenverbote statt Netflix-Abos.

BZL widerspricht GdP nach weiteren Messerverboten für jedermann.
BZL widerspricht GdP nach weiteren Messerverboten für jedermann. (Quelle: Ethan Rougon/Unsplash/DJV)

Der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) widerspricht den jüngsten Forderungen der Gewerkschaft der Polizei (GdP) nach weiteren Messerverboten für jedermann, einer Verschärfung des Waffengesetzes und einer Amnestie-Regelung, bei denen die Besitzer verbotener Messer durch monetäre oder materielle Anreize zur deren straffreier Abgabe motiviert werden sollen. Konkret hatte die GdP Programme wie z. B. ein kostenloses einjähriges Netflix-Abo bei Abgabe eines so genannten Butterfly-Messers ins Spiel gebracht.

„Wir stehen klar für eine wesentlich konsequentere Bekämpfung der Messerkriminalität und ebenso klar an der Seite der Polizei“, so Matthias Klotz, Vorsitzender des BZL. „Aber so einig wir mit der GdP bzgl. des angestrebten Ziels sind, so sehr differieren wir im Weg dorthin. Das müssen wir eingehend diskutieren.“ Aus Sicht des BZL gibt es kein Tatmittelproblem, sondern ein Täterproblem, welches dringend angegangen werden muss. Das zeige gerade auch der von GdP-Chef Jochen Kopelke zum Anlass für seine Vorschläge genommene Fall aus Stuttgart, bei dem ein dutzendfach vorbestrafter 17-jähriger Syrer drei Menschen schwer verletzt haben soll. Dazu Matthias Klotz: „Bei allem Verständnis für das völlig berechtigte Anliegen der Polizei muss die Frage erlaubt sein, ob wir ernsthaft glauben, einen Menschen mit derart krimineller Energie und anhaltender Ignoranz gegenüber Recht und Gesetz durch weitere Verbote oder gar durch das Angebot eines Netflix-Abos entwaffnen und zu einem friedlichen Teil unserer Gesellschaft machen zu können.“ Angesichts dieser Tat und weiterer Vorkommnisse, bei denen polizeibekannte Serien-Straftäter schließlich Gewalttaten mit Messern verübt haben, ließen sich nach Ansicht des BZL solche Amnestie-Initiativen der Gesellschaft nur sehr schwer vermitteln. Vielmehr stellten sich die Menschen die Frage, warum solche „Berufs-Kriminelle“ auf freiem Fuß sind bzw. überhaupt Waffen – also auch Messer – mit sich führen dürfen.

Schon im Juni hatte der BZL daher angeregt, das Instrument der individuellen Waffenverbote weit stärker als bisher zu nutzen. So müsse nach seiner Ansicht dringend darüber nachgedacht werden, Personen, die wegen Gewaltdelikten vorbestraft sind, mit einem individuellen Waffenverbot zu belegen, das sich auf alle Arten von Waffen – also auch frei erhältliche, wie z. B. Messer – erstreckt. Darüber hinaus müssten überführte Straftäter wesentlich schneller abgeurteilt werden, um nicht bis zu einer erst Monate später anberaumten Verhandlung wieder auf freien Fuß zu kommen. „Wenn wir all das durchsetzen, ist der öffentlichen Sicherheit mehr gedient als durch Messerverbote für jedermann und Netflix-Abos für Straßen-Kriminelle“, so Klotz, der die Entgegnungen zu den Vorschlägen der GdP aber auch mit einem Gesprächsangebot verbindet. „Bei aller Zurückhaltung gegenüber den konkreten Forderungen der GdP müssen wir einen solchen Hilferuf der Polizei sehr ernst nehmen. Es kann und darf nicht sein, dass sich die Exekutive zunehmend hilflos einem immer gewalttätigeren Milieu gegenübersieht, in dessen krimineller Parallelgesellschaft Gesetze und Verbote nicht existieren. Daher stehen wir als Vertreter des Legalwaffenbesitzes jederzeit für Gespräche zur Verfügung. Denn unser aller Ziel muss es sein, genau diejenigen zu entwaffnen, die tatsächlich eine Gefahr für unsere Sicherheit und unser Gemeinwohl darstellen.“