LJV Baden-Württemberg verurteilt illegale Tötung
Nach dem gewaltsamen Tod eines Wolfes im Schwarzwald sucht die Polizei nach dem Täter. Die Staatsanwaltschaft Freiburg leitete ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein. Das Tier war erschossen worden. Es gehe um Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz, sagte ein Sprecher. Die Spurensicherung ist einem Polizeisprecher zufolge schwierig, weil der Tatort erst gefunden werden muss und bereits viel Zeit vergangen ist.
Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in Berlin hatte am Dienstag mitgeteilt, dass der am 8. Juli im See gefundene Wolf erschossen worden war. Man habe eine Kugel in seiner Leber gefunden. Der aus Niedersachsen stammende Wolf habe bis zum Schluchsee über 600 Kilometer zurückgelegt und sei mindestens zwei Wochen im Südwesten Deutschlands unterwegs gewesen. Es gebe keine Hinweise, dass er dabei Nutztiere wie Schafe oder Ziegen angegriffen hat.
Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann und sein Stellvertreter Wolf Riedl, gleichzeitig Kreisjägermeister im Hochschwarzwald, sind entsetzt. „Wir verurteilen diese Tat. Der Abschuss ist für unsere Bemühungen um einen sachlichen und zielorientierten Umgang mit Wolf und Luchs ein herber Rückschlag“, erklärte Dr. Friedmann. Als Interessensvertretung der Jägerinnen und Jäger im Land und als anerkannte Naturschutzorganisation fordert der LJV eine konsequente Strafverfolgung.
Der LJV ist über die Tat auch deshalb verärgert, weil er sich seit Langem in Sachen Wolf einsetzt: Gemeinsam mit dem Naturschutzbund Deutschland hat er bereits 2008 die Erstellung eines Handlungsleitfadens initiiert. Darin geht es um den Umgang mit zuwandernden Wölfen und einen Entschädigungsfonds für Nutztierrisse. Außerdem unterstützt der LJV seit 2010 mit rund 30 speziell geschulten wolfskundigen Jägerinnen und Jägern das Monitoring von in Baden-Württemberg auftretenden Wölfen.
Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) hatte am Dienstag den Todesfall bedauert. Das Töten eines Wolfes stelle eine Straftat dar, für die etwa das Bundesnaturschutzgesetz eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vorsehe, so sein Ministerium. Die Tierschutzbeauftragte des Landes, Julia Stubenbord, fordert wegen des erschossenen Wolfes Konsequenzen im Südwesten. Der Wolf unterscheide nicht zwischen Wild- und Nutztier, weswegen der Herdenschutz verbessert werden müsse.