LJV Sachsen begrüßt Votum von Sachsens Umweltminister
In den letzten Wochen musste der Leser der Tagespresse wiederholt zu dem Schluss kommen, dass die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht gleich bedeutend einer Abschussfreigabe ist. Das dem keinesfalls so ist, stellte der sächsische Umweltminister, Frank Kupfer, bei einem Besuch in Ostsachsen am 13. Juli 2011 klar: „Der Wolf bleibt auch nach der vorgesehenen Aufnahme in das Jagdrecht weiter eine streng geschützte Tierart.“ Im gleichen Atemzug verwies er auf den erfolgreichen Schutz mit Hilfe des Jagdrechtes für den Luchs, Fischotter und zahlreiche Greifvögel. Diese Arten werden auch nicht bejagt, obwohl sie unter das Jagdrecht fallen. Eine Doppelunterstellung des Wolfes unter Naturschutzgesetz und Jagdgesetz ist nicht widersprüchlich. Sie erweitert den Schutz durch die Festlegungen des Jagdgesetzes und bringt den Wölfen weitere Vorteile wie zum Beispiel die Hegepflicht.
„Wir danken Herrn Kupfer für diese klaren Worte“, sagt Knut Falkenberg, Präsident des Landesjagdverbandes Sachsen e. V. Bereits auf dem Landesjägertag 2009, dem höchsten Gremium des Verbandes, wurde beschlossen dafür einzutreten, den Wolf unter den Schutz des Jagdrechtes zu stellen. Zuvor hatte eine Arbeitsgruppe des Landesjagdverbandes das Für und Wider einer solchen Forderung geprüft. Die Arbeitsgruppe stellte fest: Wölfe zählen zu den heimischen Arten. Die Jäger sind zum Artenschutz verpflichtet. Artenschutz ist nicht teilbar und steht mit der jagdlichen Gesetzgebung nicht im Widerspruch. Ein Wildtiermanagement ist in unserer Kulturlandschaft notwendig, welches unter dem Gesetzesrahmen des Jagdgesetzes stehen muss, da die Beutetiere des Wolfes zu über 90 Prozent ebenfalls dem Jagdgesetz unterstehen.
Die Jäger erwarten eine weiterhin positive Entwicklung der Wolfspopulation. Eine Ausbreitung auf andere deutsche Länder erfolgt bereits und wird weiterhin erfolgen. Kein Geheimnis ist, dass Konflikte der unterschiedlichsten Art mit steigender Anzahl der Wölfe zunehmen werden. Für den Landesjagdverband ist Konfliktlösung nicht mit Abschuss gleichzusetzen. Um vorbereitet zu sein, ist ein breit aufgestelltes Monitoring erforderlich. Die Einbeziehung der auf ganzer Fläche präsenten Jäger liegt hier nahe. Das von den Biologinnen des Wolfsbüro Lupus festgestellte enorme Vermehrungs- und Ausbreitungspotential des Wolfes überfordert schon jetzt die geringe Anzahl, der vom Freistaat beruflich mit dem Monitoring Beauftragten. Etwa 10.500 sächsische Jäger können aufgrund ihres hohen Ansehens und der guten Kontakte, vor allem im ländlichen Raum, der vorwiegend durch die Ausbreitung des Wolfes betroffen ist, neben der Erweiterung des Monitorings auch eine Versachlichung der Diskussionen und die Erhöhung der Akzeptanz des Wolfes garantieren.
Der Deutsche Jagdschutzverband, in dem 15 Landesjägerschaften vertreten sind, schloss sich im Februar 2011 vollständig dem eingeschlagenen Weg des Landesjagdverbandes Sachsen an. Die Jäger in den Strukturen des Landesjagdverbandes sind bereit und auch in der Lage, Verantwortung für den Wolf zu übernehmen. Der im Jagdgesetz verankerte Hegeauftrag für alle Wildarten kann bei einer Unterstellung des Wolfes unter den Schutz des Jagdgesetzes wirksame Schutzfunktionen entfalten: Schutz vor illegaler Tötung, Schutz vor Tierseuchen, Bewahrung der Ruhe an den Schlafplätzen sowie Schutz der Wurfhöhlen. Der Schutz der Lebensgrundlagen durch die Biotoppflege und die Erhaltung eines artenreichen Wildbestandes, was nur und ausschließlich nur durch die Jäger möglich ist, gehören ebenfalls dazu.
Deutscher Jagdverband e. V. (DJV)
Vereinigung der deutschen Landesjagdverbände für den Schutz von Wild, Jagd und Natur
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