Die nachhaltige Nutzung von Naturgütern ist ein weltweit anerkanntes Konzept zum Schutz und Management natürlicher Ressourcen und damit zum Erhalt der biologischen Vielfalt.
• Dieses Konzept wurde auf der Weltkonferenz der UN für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio als Grundprinzip des menschlichen Umgangs mit den natürlichen Ressourcen der Erde festgeschrieben.
• In Rio wurde die UN-Biodiversitätskonvention (Convention on Biological Diversity (CBD)) von 192 Mitgliedsstaaten beschlossen. In der CBD haben sich die Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Verlust der biologischen Vielfalt insbesondere durch deren nachhaltige Nutzung aufzuhalten und umzukehren.
• Das Prinzip der nachhaltigen Nutzung wird in den Nachhaltigkeitszielen der „Agenda 2030“ der UN aus dem Jahr 2015 bekräftigt. Das Ziel 15 „Life on Land“ der Agenda lautet entsprechend: „Landökosysteme schützen, wiederherstellen und ihre nachhaltige Nutzung fördern, Wälder nachhaltig bewirtschaften, Wüstenbildung bekämpfen, Bodenverschlechterung aufhalten und umkehren und den Biodiversitätsverlust stoppen.“
• Auch der Dachverband des internationalen Umwelt- und Naturschutzes, die Internationale Union für die Erhaltung der Natur (IUCN) hat dieses Prinzip bekräftigt und hebt dabei die Jagd als eine nachhaltige Nutzungsform hervor.
• In Übereinstimmung mit den „Beschlüssen zum Abkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ (CITES) ist Jagd generell nur unter Beachtung der CITES-Bestimmungen zulässig.