Nachwuchs immer im Blick
Im Frühling ist die Natur vergleichbar mit einem großen Kindergarten. Ab Februar erblicken die Wildschweine das Licht der Welt, gefolgt von den Feldhasen, den Rehen, den Wiesenbrütern und schließlich im Juni von den Rothirschen. Bei Spaziergängern in Wald und Flur löst der Anblick eines Jungtiers oft Mitleid aus – das arme Tier ist wohl ganz allein, schutzlos, friert und hungert. Doch dem ist nicht so: Wachsame Elterntiere beobachten ihren Nachwuchs aus sicherer Entfernung. Dieses Verhalten schützt den Nachwuchs vor potentiellen Fressfeinden. „Alleinlassen hat sich in der Aufzucht über Jahrtausende bewährt. Diese Strategie sollte vom Menschen respektiert werden“, erklärt Torsten Reinwald, Pressesprecher des Deutschen Jagdverbandes (DJV). Wittert die Mutter an ihrem Nachwuchs menschlichen Geruch, nimmt sie es nicht mehr an – es verhungert.
Werden Spaziergänger auf vermeintlich verwaiste Jungtiere aufmerksam, empfiehlt der DJV, im Zweifelsfall den ortsansässigen Jäger zu kontaktieren, der die Kinderstube beobachten und daraufhin entscheiden kann. Der DJV rät davon ab sich der Jungen eigenmächtig anzunehmen, denn so könne man aus falschverstandener Tierliebe den Elterntieren ihren Nachwuchs nehmen. Überlebens- und Auswilderungschancen von Wild in menschlicher Hand sind zudem stark eingeschränkt.
Die Gelege von Bodenbrütern wie Enten, Watvögel und Kiebitze sind durch ihre braune Färbung kaum von der Vegetation zu unterscheiden. Zudem schützt die Küken der Reflex, bei Gefahr regungslos zu verharren. Rehkitze besitzen in den ersten Tagen nach der Geburt zudem noch keinen Eigengeruch, sodass sie kaum aufzufinden sind.
Trotz der guten Tarnung sind zum Beispiel trächtige Rehe, kleine Feldhasen und Feldlerchen freilaufenden Hunden schutzlos ausgesetzt und bieten eine leichte Beute. Im Frühsommer häufen sich deshalb die Medienberichte von entsetzlichen Szenen. Der DJV appelliert an alle Hundebesitzer, in der Brut- und Setzzeit, Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen, wenn sie nicht auf Ruf oder Pfiff reagieren. Leinenpflicht ist bundesweit sehr unterschiedlich geregelt. Auskunft gibt das zuständige Ordnungsamt.