Nicht zu Ende gedacht
Industrielle Großanlagen für die Biogasproduktion mit einem Flächenbedarf von jeweils mehreren Tausend Hektar, regionaler Anstieg der Wildschäden sowie fatale Folgen, u.a. für Bodenbrüter, Hasen oder Rehe: Der vorliegende Gesetzentwurf zur Novellierung des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG-Entwurf) führt nach Auffassung des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV) genau dazu. Die geplanten Fördersätze haben zur Folge, dass künftig nur noch industrielle Biogasgroßanlagen wirtschaftlich zu betreiben sind. Diese lehnt der DJV wegen der negativen Auswirkungen auf die Tierwelt entschieden ab. “Anstatt Fehlentwicklungen der letzten EEG-Novelle zu korrigieren, werden mit dem neuen Entwurf Fördersätze präsentiert, die bundesweit negative Auswirkungen haben werden, weil sie nicht zu Ende gedacht sind”, sagte DJV-Präsident Jochen Borchert. Bereits der 2009 eingeführte Güllebonus habe zu einem ungewollten rasanten Anstieg von Biogasanlagen in den Veredelungsregionen geführt, da eine Quersubventionierung des Maisanbaus über den Güllebonus möglich gewesen sei.
Die jetzt geforderte Begrenzung von Mais und Getreide auf einen energetischen Anteil von 60 Prozent ist zwar grundsätzlich begrüßenswert. Allerdings lässt der EEG-Entwurf völlig offen, woher die restlichen 40 Prozent für die Biogas-Produktion kommen. Die wirtschaftlich günstigsten Alternativen für Mais sind derzeit Grünfutterrogen und sonstige Ganzpflanzen-Silagen. Wegen deren geringerer Energieausbeute müsste jedoch künftig noch mehr Agrarfläche für regenerative Energien eingesetzt werden. Die Konkurrenz von Energie- und Nahrungsmittelproduktion würde sich weiter verschärfen. Aus DJV-Sicht besonders prekär:
Die Erntezeit der wirtschaftlich reizvollen Energiepflanzen fällt genau in die Brut- und Setzzeit vieler Tierarten, die dort Deckung suchen. “Vom Kreiselmäher verstümmelte Jungtiere als Preis für saubere Energie kann keiner wollen. Energiewende ja, aber nicht auf Kosten der Artenvielfalt”, sagte DJV-Präsident Jochen Borchert und ergänzte: “Naturverträglicher Energiepflanzenanbau lässt sich nicht alleine durch die Begrenzung von Mais und Getreide erreichen. Wir sehen dringenden Ergänzungsbedarf im EEG-Entwurf.”
Eine sinnvolle flächenmäßige Begrenzung des Maisanbaus muss nach Auffassung des DJV gekoppelt werden an den Einsatz wildtierfreundlicher alternativer Rohstoffe wie beispielsweise Wildpflanzen oder Futterrüben. Weiterhin plädiert der DJV für Vorgaben zu integrierten Naturschutzmaßnahmen wie Blüh- oder Schonstreifen. Bundesweit sollten diese auf mindestens 5 bis 10 Prozent der Anbaufläche bzw. des eingesetzten Gärsubstrats für die Biogasgewinnung eingesetzt werden. Dadurch wird eine notwendige Biotopvernetzung erzielt und Nahrung für Wildtiere und Bienen entsteht. Eine mehrjährige Nutzung der Blühstreifen schützt zudem den Boden vor Erosion.
Als wegweisend wertet der DJV die im EEG-Entwurf verankerte erhöhte Förderung des Einsatzes von Stoffen der Einsatzstoffvergütungsklasse II. Hierzu gehört zum Beispiel das Mähgut von Blühstreifen, Blühflächen, Schonstreifen, Ackerrandstreifen oder Wildblumenwuchs. Gerade dieser Bereich muss weiter ausgebaut werden. Das Projekt “Energie aus Wildpflanzen” zeigt, dass in diesen Alternativen große Potentiale liegen, insbesondere weil der Erntezeitpunkt deutlich außerhalb der Brut- und Setzzeit liegt. Eine über tausende von Jahren vollzogene Züchtung beim Mais lässt sich aber nicht von heute auf morgen ablösen. Es bedarf gezielter Unterstützung durch die Politik, um wildtiergerechte Alternativen wie Wildpflanzen oder Futterrüben zu fördern.
Der DJV-Fachausschuss Landwirtschaft wird sich in Kürze mit den Details des EEG-Entwurfes auseinandersetzen und im parlamentarischen Verfahren vehement die Interessen der heimischen Wildtiere vertreten. Die EEG-Novellierung bietet die Chance, Fehler im Sinne der Artenvielfalt zu korrigieren – ohne negative wirtschaftliche Konsequenzen für die Landwirtschaft.
Deutscher Jagdverband e. V. (DJV)
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