Landesjagdverband Baden-Württemberg : Zukunft für Wild, Jagd und Natur Forderungen an die Politik
Der Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V. hat den Parteien zur Landtagswahl ein Positionspapier übermittelt, in dem einige für ihn wichtige Themen aus den Bereichen Jagd, Naturschutz und Agrarpolitik sowie Forderungen der Jäger dazu zusammengestellt sind. Damit will der anerkannte Naturschutzverband, Interessenverband von rund 29.000 Jägerinnen und Jägern im Land, der Politik deutlich machen, wie er sich die Zukunft von Wild, Jagd und Natur vorstellt. „Damit wir Jäger auch über unsere Belange in der Politik mitbestimmen können, ist es wichtig, dass wir von unserem Wahlrecht Gebrauch machen“, ruft Landesjägermeister Dr. Dieter Deuschle die Mitglieder des Verbandes auf, zur Landtagswahl am 27. März aktiv zu werden.
In seinem Positionspapier lehnt der Landesjagdverband unter anderem eine weitere Verschärfung des Waffenrechts ab. „Probleme, die ihre Ursachen vor allem im gesellschaftlichen Bereich haben, lassen sich durch eine Verschärfung des Waffenrechts nicht lösen“, heißt es in Stuttgart. Eine konsequente Umsetzung bestehender Regelungen reiche vollkommen aus. Auch dürften bei verdachtsunabhängigen Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen keine Gebühren erhoben werden, wenn es keine Beanstandungen gibt. Gebühren bei Beanstandungen müssten landeseinheitlich geregelt werden. Abgelehnt wird auch die Einführung einer Waffenbesitzsteuer, die nur den Zweck habe, zur Haushaltssanierung beizutragen.
Einer Anpassung nicht mehr zeitgemäßer Regelungen des Landesjagdgesetzes stehen die Jäger offen gegenüber. Eine grundlegende Änderung lehnen sie aber ab, da sie zu einer weiteren Zersplitterung des Jagdwesens in Deutschland beitragen würde.
Nachdem zwei Drittel der Stadt- und Landkreise keine Jagdsteuer mehr erheben oder diese in Kürze verbindlich abschaffen wollen, fordert der Landesjagdverband das Land auf, das Kommunalabgabengesetz zu ändern und damit die Rechtsgrundlage für die Erhebung dieser nicht mehr als zeitgemäß angesehenen Steuer endgültig abzuschaffen.
Ebenfalls als nicht mehr zeitgemäß wird die Trennung der zuständigen Jagdbehörden für staatliche und nichtstaatliche Jagdbezirke angesehen. Nachdem im Zuge der Verwaltungsreform die bisher eigenständigen Forstbehörden eingegliedert wurden, fordert der Landesjagdverband, eine einheitliche Jagdbehörde im Land zu schaffen.
Keine Chance gibt der Landesjagdverband dem Grundsatz „Wald vor Wild“, der in einigen anderen Bundesländern verfolgt wird. In unserem Land hat sich seit Jahren ein dialogorientierter „baden-württembergischen Weg“ bewährt, bei dem Wald und Wild auch weiterhin als grundsätzlich gleichberechtigte Teile einer Lebensgemeinschaft behandelt werden sollen. Eine an waldbaulichen Notwendigkeiten orientierte nachhaltige Bejagung bezeichnet der Landesjagdverband als selbstverständlich.
Um Wildarten mit größeren Raumansprüchen und hoher Mobilität wie Rot- und Schwarzwild gerecht zu werden, fordert der Landesjagdverband revierübergreifende Hegegemeinschaften, in denen neben der Jagd auch Vertreter der Land- und Forstwirtschaft, der Kommunen, des Naturschutzes und des Tourismus mitarbeiten. Der LJV fordert außerdem eine konsequente Umsetzung des neu geschaffenen Generalwildwegeplans: Die Berücksichtigung von Wildtierkorridoren nicht nur beim Neu- und Ausbau von Verkehrswegen, sondern bei allen Vorhaben, die in die Wildwanderwege eingreifen, sei ebenso wichtig wie die Beseitigung bereits bestehender Barrieren.
Herbe Kritik äußern die Jäger an der Rotwild-Verordnung von 1958, wonach Rotwild nur auf 4 % der Landesfläche in festgelegten Gebieten geduldet wird und außerhalb erlegt werden muss. Dieses Abschussgebot müsse aufgehoben und dem Rotwild seine angestammten Lebensräume in geeigneten Regionen wieder zugänglich gemacht werden.
Nachdem eine natürliche Wiederbesiedlung des Landes durch den Luchs in absehbarer Zeit eher unwahrscheinlich ist, ist der Landesjagdverband bereit, sich an einer ergebnisoffenen Diskussion um eine aktive Wiederansiedlung der Raubkatze zu beteiligen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind.
In der gegenwärtigen Diskussion um die weitere Ausweisung von Großschutzgebieten in Baden-Württemberg mahnt der Landesjagdverband an, von Fehlern in der Vergangenheit zu lernen: Neben der Einhaltung internationaler Standards ist für ihn eine sorgfältige Abwägung zwischen Chancen für eine weitere nachhaltige Nutzung (Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Jagd) mit der für die Schutzgebietsausweisung notwendigen Herausnahme von Flächen aus jeglicher Nutzung ebenso wichtig wie der intensive Dialog mit Betroffenen, der Voraussetzung für eine Akzeptanz auf breiter Basis ist.
Großes Engagement widmen die Jäger seit Jahren der Umwandlung von landwirtschaftlichen Monokulturen in artenreiche Fluren. Um dies zu unterstützen, werden bei der Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik Maßnahmen gefordert, die auf den Erhalt der Biologischen Vielfalt zielen.
Um die zunehmenden Störungen von Wildtieren und ihren Lebensräumen durch Freizeitnutzung einzudämmen, fordert der Landesjagdverband gesetzliche Voraussetzungen, Freizeitaktivitäten, zumindest zu bestimmten Jahres- und Tageszeiten einschränken zu können.
unter www.landesjagdverband.de – Rubrik „Aktuelles“.
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