(Quelle: Kauer/DJV)

Kitzrettung in Zeiten der Corona-Krise?

9. April 2020 (NWR/DJV) Berlin

In der Landwirtschaft steht die Frühjahrsmahd an. Gemeinschaftliche Kitzrettung ist aufgrund der Kontaktverbote nur eingeschränkt möglich. DJV und Norddeutsche Wildtierrettung geben Tipps, was trotzdem getan werden kann, um Kitze vor dem Mähtod zu bewahren.

Kitze, andere Jungtiere und Gelege von Bodenbrütern sind durch die Frühjahrsmahd besonders gefährdet.
Kitze, andere Jungtiere und Gelege von Bodenbrütern sind durch die Frühjahrsmahd besonders gefährdet. (Quelle: Kaufmann/DJV)

Das neue Jagdjahr hat begonnen, die Brut- und Setzzeit ist bereits in vollem Gange. Bald werden die ersten Rehkitze das Licht der Welt erblicken. Gleichzeitig bereiten Landwirte den ersten Grünschnitt im Jahr vor. Kitze, andere Jungtiere und Gelege von Bodenbrütern sind dadurch besonders gefährdet. Deutscher Jagdverband (DJV) und der Verein Norddeutsche Wildtierrettung erläutern, wie Kitzrettung trotz Kontaktverboten aufgrund der Corona-Krise möglich ist. 

Die Pandemie erschwert in diesem Frühjahr den praktischen Tierschutz: Rechtsverordnungen in den Bundesländern schränken den Kontakt zwischen Menschen stark ein. Gefordert wird beispielsweise ein Mindestabstand von anderthalb Metern, der Aufenthalt im Freien ist nur mit einer weiteren Person erlaubt. Ausgenommen sind lediglich Personen aus einem gemeinsamen Haushalt.

Groß angelegte Suchaktionen auf Wiesen fallen aus. Was derzeit noch möglich ist:
 

Absuchen der Wiese mit Hund  

Erlaubt: Sofern Hundeführer und Hund allein unterwegs sind. Ebenfalls möglich: Mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person aktiv werden - unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands.

Verboten: Das Absuchen einer Fläche in einer Gruppe oder Menschenkette.

Aufstellen von Vergrämungsmaßnahmen

Erlaubt: Sofern Person allein unterwegs ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Arbeit ist auch möglich gemeinsam mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands.

Absuchen der Flächen mit Drohnen

Erlaubt: Wenn das Team aus Drohnenpilot und Wildbeobachter völlig getrennt vom 2-köpfigen Tierrettungsteam arbeitet. Die Mitglieder beider Gruppen müssen jeweils den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Die beiden Teams halten vor, während und nach dem Einsatz ausschließlich Kontakt über Telefon oder Funk. Wichtig: Der Pilot benötigt einen Drohnenführerschein, weil die Geräte wegen ihrer technischen Ausstattung oft mehr als 2 Kilogramm wiegen.

DJV und Norddeutsche Wildtierrettung weisen Jäger und Helfer darauf hin, dass die teils unterschiedlichen Kontaktbeschränkungen in den Bundesländern unbedingt zu beachten sind. 

 

Weitere Informationen:

www.norddeutsche-wildtierrettung.de