Aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof zum Wolfsabschuss: AFN antwortet auf irreführende Pressemeldungen mit einem fachlich basierten Faktencheck.
22. Juli 2024 (AFN) Berlin
Max von Elverfeldt erläutert: „Mitnichten führt das aktuelle EuGH-Urteil vom 11.07.2024 zu einer neuartigen Rechtsauffassung, wenn es um die rechtlich zulässige Entnahme von Wölfen geht, die unter dem strengen Schutzregime der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie stehen.“ Der von Juristen des AFN erarbeitete Faktencheck findet sich unter folgendem Link: www.forum-natur.de/neuigkeiten.
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